doppelte Haushaltsführung

Am Freitag ziehe ich mit 3 Kindern um, da ich ab 01.09. eine neue Arbeitsstelle habe. Mein Mann bleibt während meiner Probezeit noch am alten Wohnort.
Kann ich da was bei der Steuer angeben? Welche Rechnungen muss ich sammeln? Oder geht das pauschal? Wie ist das mit Besuchen von meinem Mann? Kann er auch Flüge abrechnen? (fast 1000km Entfernung)
Wo muss wer dafür Hauptwohnsitz/Zweitwohnsitz anmelden?

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Falls Deiner neuer Wohnort in Deutschland liegt, wirst Du vermutlich nicht viele Möglichkeiten haben, den Hauptwohnsitz zu wählen, da Deine Kinder mit Dir umziehen. Und die allermeisten Kommunen machen die Anmeldung für KiTa- / Schulplätze vom Hauptwohnsitz abhängig. Und rein rechtlich muss der Hauptwohnsitz da sein, wo der Lebensmittelpunkt besteht. Und der wird sich ja - wegen der Kinder - an Deinen neuen Wohnsitz verlagern.
Soweit ich weiss ist es steuerlich mittlerweile ok, wenn die doppelte Haushaltsführung durch eigenen Umzug verursacht wird (der klassische Fall ist ja eher, das der Arbeitsort sich verlagert). Somit kann Dein Mann bei Dir seinen Hauptwohnsitz anmelden und behält die jetzige Wohnung als Zweitwohnsitz.

Steuerlich geltend machen kann er dann:
- Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft, maximal 1000€ im Monat.
- Heimfahrtkosten einmal wöchentlich. 30ct / km, bei Flügen die tatsächlichen Kosten.
- notwendige Einrichtungsgegenstände.
- Verpflegungspauschalen gehen, glaube ich, auch noch, aber das ist kompliziert.
- Umzugskosten kannst Du geltend machen.

Und das ist jetzt alles sowas von ohne Gewähr, das Du besser einen Steuerberater fragst ;). Da kann ja doch ein ganz schöner Batzen zusammenkommen.

Grüsse
BiDi

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Hallo, dein Mann arbeitet auch noch in der Zeit am alten Wohnort, richtig ? Ansonsten wäre nichts absetzbar.
Wenn er dort noch tätig ist - für die ersten 3 Monate kann er noch Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 24 Euro pro Tag geltend machen. Als Heimfahrten 30 Cent entweder für Hinfahrt oder Rückfahrt (also einfache Strecke) pro Woche oder das Bahn- oder Flugticket in tatsächlicher Höhe für die einfache Strecke.

Zu den Wohnkosten gehören auch Rundfunk, Straßenreinigung, Nebenkosten etc.. Umzugskosten extra, die, wenn ihr den Nebenwohnsitz später auflöst..
Zu beachten ist die Nebenwohnsitzsteuerregelung am Nebenwohnsitz (Mann) - da müsst ihr bei eurer Stadt nachfragen. Diese kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Eventuell fällt sie nicht an, weil Wohnung beruflich veranlasst - also wenn Mann noch dort arbeitet. Das müsstet ihr bei eurer Stadt erfahren.

Erstanschaffungen wie Bett, Küche etc. für Nebenwohnung wären noch möglich - Abzuschreiben nach Afa-Tabelle.

VG
B

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Hallo,

wenn du mit 3 Kindern umziehst, ist dein Lebensmittelpunkt dein neuer Wohnort. Somit ist dieser Hauptwohnsitz. Du musst ja auch die Kinder dort melden. Ob dein Mann dich besucht ist damit irrelevant für die Steuer. Was anderes wäre es, würdest du allein umziehen und dein Mann mit Kindern zurück bleiben. Dann könntest du die neue Wohnung als Zweitwohnsitz nehmen und der Hauptwohnsitz bleibt daheim.

LG

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Und wenn mein Mann sich auch ummeldet, kann dann der alte Wohnort Zweitwohnsitz werden? Dann könnte er das doch bei der Steuer angeben?

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Stimmt. Der Mann könnte sich am neuen Wohnort der Frau anmelden. Als Erstwohnsitz. Die alte Wohnung wird Zweitwohnsitz. Ich weiß nur nicht ob da das Finanzamt da mit macht. Denn wer zieht denn weg um 1000 km zur Arbeit zu fahren? Diese doppelte Haushaltsführung macht man ja wenn man Arbeit weit von Zuhause weg vom Erstwohnsitz findet. Er wohnt ja nahe der Arbeit und zieht davon weg.