Hallo zusammen,
Ich hoffe mal wieder auf zahlreiche antworten und Tipps!
Erstmal zu mir und ein paar Eckdaten:
Ich bin 7+6
Seit 2 Jahren (befristeter Vertrag) Filialleiterin und mein Vertrag läuft zum 18.10 aus
Heute ja heute hab ich den Festvertrag unbefristet zum 1.11 unterzeichnet
Frage 1) wann muss ich spätestens meinen AG in Kenntnis setzten das ich schwanger bin ?
Frage 2) darf mein AG nach Kenntnis meiner SS den Vertrag (wir haben bereits beide unterzeichnet) zurückziehen?
Frage 3) hätte ich in der Zeit vom 19.10 (befristeter läuft aus) bis zum 1.11 (Unbefristeter tritt in Kraft) Anrecht auf Urlaub? Bzw. muss ich da arbeiten!?
Frage 4) was mache ich wenn mein AG versucht mich zu bitten nicht betrieblich in Mutterschutz zu gehen sondern was zu unterzeichnen (Chefin ist sehr schlaues Ding)
Frage 5) hab ich was vergessen zu bedenken?
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Danke schonmal ...
Hilfe! Arbeitgeber und Schwangerschaft 🤰🏻
1) dann, wenn du Gebrauch vom Mutterschutzgesetz machen willst.
2)nein😅
3)nein, da hast du keinen Anrecht auf Urlaub oder musst arbeiten, da du ja keinen Arbeitsvertrag für die Zeit hast. Das heißt du bekommst auch kein Gehalt für die Zeit.
4)du unterzeichnest nichts, was du nicht willst. Möchtest du freiwillig auf den Mutterschutz vor Geburt verzichten, dann muss das auch dein Frauenarzt bescheinigen.
5)wüsste nicht was, aber melde dich sonst gerne 🤗
DANKe ...
Hab echt Angst das ich nicht in Ruhe in Mutterschutz gehen kann!
Was mache ich den in einer so unangenehmen Situation - wenn man mich zu aufhebungsvertrag oder so drängen möchte - einfach gehen oder mit Anwalt drohen oder was 😨
Ich hab den Arbeitsplan schon und bin in der Zeit vom 19-31 . 10 schon für Schichten eingetragen 😨🤔
Ich hoffe alles wird gut 😊
Aber das ist nicht rechtens, wenn dein Vertrag 18.10 endet und der neue erst am 1.11 beginnt.
Das ist dann eine illegale Beschäftigung, weil du für diesen Zeitraum keinen gültigen Vertrag hast.
Das kannst du im Arbeitsrecht und Vertragsrecht nachlesen. Und wegen dem Mutterschutz etc legst du ihr einfach das Mutterschutzgesetz vor.
Einen Anwalt brauchst du eigentlich nur, wenn du es schon über die zuständige Aufsichtsbehörde versucht hättest. An die kannst du dich auch wegen deinen "verbotenen" Schichten wenden.
Herzlichen Glückwunsch erstmal.
1. ich würde deinen Arbeitgeber informieren, sobald du bereit dafür bist.
2. nein
3. Ich an deiner Stelle würde mich für die einzelnen Tage arbeitslos melden, sodass du weiterhin krankenversichert bist und auch keinen Verlust bei dem Elterngeld hast.
4. würde ich nicht darauf eingehen
5. genießen
Liebe Grüsse
... vielen Dank ihr wisst garnicht wieviel mit eure antworten bedeuten ...
Willst Du diese Zeit gerne Zuhause bleiben und nicht arbeiten?
Dann sag ihr das und gut ist.
Wenn Du auch bereit bist, durchgängig zu arbeiten, dann ist auch gut.
Keine Ahnung, was hier an kriminellen Phantasien zu Tage tritt aber wenn sie Dich (vielleicht versehentlich) durchgängig eingeplant hat, hast Du auch durchgängig einen regulären Vertrag und wirst natürlich bezahlt. Wie kommst Du drauf, dass sie damit betrügen will?
Genau so ist es doch eine reine Mutmaßung, dass sie Dich bitten könnte, auf den Mutterschutz vor ET zu verzichten...
Der Vertrag ist bereits unterschrieben. Da ändert eine Schwangerschaft nichts daran. Mitteilen musst du es gar nicht, allerdings hast du dann keinen Mutterschutz,also auch keinen Kündigungsschutz. Üblich ist es eigentlich nach der 12. Woche es dem AG mitzuteilen, außer du hast mit gefährlichen Stoffen zu tun oder musst sehr schwer heben. Dann würde ich es im eigenen Interesse früher mitteilen. Auf den Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten - dazu kann dich niemand zwingen. Das ist dein gutes Recht!
DANKE 🙏🏼 ....
Aj ist das alles aufregend .... 😅🤦🏻♀️
Soll ich den AG ansprechen wegen den Tagen in denen ich nicht unter Vertrag stehe 🙈🤷🏻♀️🤦🏻♀️
Ja klar musst du sie ansprechen. Eigentlich musst du halt einen Arbeitsvertrag ab 19.10 haben, wenn der erste schriftlich am 18.10 endet.
was mache ich wenn mein AG versucht mich zu bitten nicht betrieblich in Mutterschutz zu gehen sondern was zu unterzeichnen (Chefin ist sehr schlaues Ding)
Selbst wenn du was unterschreiben würdest, dann wäre das ja stets widerruflich, siehe § 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG. Deine Unterschrift gilt dann nur so lange, wie du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten möchtest.
Richtig!!!!
Selbst eine Unterschrift auf einem Vertrag der Paragraphen beinhaltet die gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen (allgemein nicht nur den Mutterschutz bedingt) oder gegen das Grundgesetzt verstoßen sind in DIESEN Bestandteilen völlig hinfällig und rechtsunwirksam. Egal wer da alles unterschreibt und unter welchem Wissen und Gewissen. Wenn die TE auf ihren Mutterschutz VOR der Geburt freiwillig verzichtet, muss sie das nicht mal schriftlich festlegen. Der Mutterschutz vor der Geburt ist ein ab da sollte man daheim bleiben und wenn der Mitarbeiter das von sich aus nicht partout möchte, kann kein AG der Welt ihn zwingen ab 6 Wochen vor der Geburt zu arbeiten. Genauso wie er es ihm nicht untersagen kann wenn er bis zur Geburt erscheinen möchte. Es ist ein Kann kein MUSS. Anders die 8 Wochen Mutterschutz ab der Geburt die gelten binden für jedes Anstellungsverhältnis und selbst wenn die Mutter es wollte (weil sie ein Workerholic wäre) - dürfte sie kein Fuß beruflich gesehen in die Firma setzen. Und dieser Teil vom Mutterschutz kann auch mit keiner Vereinbarung schriftlich ins Wanken gebracht werden. Da es illegal wäre jemanden in dieser Zeitspanne zu beschäftigen!!!
Was ist mit den Tagen zwischen den Verträgen??!
Da soll sie arbeiten laut der Chefin.🙄
Die scheint recht komisch zu sein...
JA sehr ausgefuchst unsere Chefin ....
Guten Morgen,
1. Du kannst deinen AG jederzeit unterrichten, bist aber im eigentlichen Sinne nicht dazu verpflichtet. Sprich dir drohen keine Strafen oder Sanktionen wenn du es erst spät verkündest, üblich ist für viele eh erst um die 12. Woche wenn sie keinen gefährlichen Job ausüben. Fakt ist LEDIGLICH. Der AG ist ERST dann zum Mutterschutz verpflichtet, wenn er von der SS in Kenntnis gesetzt wird. Sollte in der Zwischenzeit berufsbedingt dir oder dem Kind irgendwas passieren... bzw. dem Kind (du bist ja über die BG versichert) hast du KEINE Rechtsansprüche auf Entschädigung. Da du diese Begebenheit durch dein nicht kund geben selbst verschuldet hast.
2. NEIN darf er nicht. Selbst wenn der Vertrag erst zum 1.11. beginnt ist der Vertrag mit den Unterschriften beider Partein gültig und kann aufgrund deiner SS nicht aufgehoben werden!
3. Rein Theoretisch zumindest ist dein AG nicht mal verpflichtet ich in diesen paar Tagen einzusetzen oder zu bezahlen (außer er setzt dich dennoch ein). Da zwischen diesen Tagen keine Vertragsverpflichtungen bestehen. Ergo gilt die Zeit selbst wenn du sie beanspruchst frei zu haben, nicht als Urlaub sondern streng genommen als Freitage. (Eine etwas unrunde Abwicklung wie ich finde. Normal sind Vertragsübernahmen fließend.)
4. Unterschreibe nix was du nicht vorher geprüft hast, ggf. wenn du selbst nicht fachkundig bist über einen Arbeitsrechtler. Falls die Firma größer als 6 Mann stark ist, gibts eh nen Betriebsrat der wäre der 1. Anlaufpunkt dafür! Würdest du beispielsweise einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen wäre das für dich äußerst "dumm" und ich würd mich da auch nicht beirren lassen deiner Rechte wegen. Würdest du den Vertrag vorm Mutterschutz aufheben lassen (darauf spielt deine Aussage an) - besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von Seiten deines noch AG sondern nur das Mutterschutzgeld von der KK (was lediglich 13 Euro pro Tag sind - Peanuts!!!) - Elterngeld wird erst nach den 8 Wochen (nach der Geburt) ausgezahlt, sprich solange würdest du nahezu Mittellos dastehen. Und solltest du Unterstützung vom Amt beziehen wollen, steht dir nur ALG 2 zu, da du dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar zur Verfügung stehst - sprich Hartz4. Auch selsbt wenns nach der Elternzeit NICHT weitergeht. Macht es einen erheblichen Unterschied für das spätere weiterbewerben. Ob man sich aus einer Anstellung heraus bewirbt oder aus der Arbeitslosigkeit. Gerade wenn noch Kinder mit im Spiel sind kann einen die Kombi Kleinkind und Arbeitslosigkeit schnell die Aussichtschancen auf den Wiedereinstieg erschweren. Wenn du also merkst das deine Chefin dich wegen der SS loswerden will. Zieh das alles durch. Lass dich auf keine komischen Abkommen ein, geh in Mutterschutz, beanspruche Elternzeit und wenn du einen Kitaplatz sicher hast (lieber die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragen oder zumindest 2 Jahre da die ersten 2 Jahre binden sind!!!) - bewirbst du dich weiter. Denn ein Betrieb der einen vor der Elternzeit ausbooten wollte ist keiner dem ich noch vertrauen schenken wollen würde. Und eine Firma der ich nicht vertraue - für die kann ich nicht länger als unbedingt nötig arbeiten.
LG Küken
LIEBE Kücken - tausend dank dass du dir die Zeit genommen hast mir das alles aufzuschreiben und so schön zu erklären!
Echt schwierige Situation mit meinem AG macht mir noch ein bisschen Angst das alles.
Ich hoffe ich darf noch fragen wenn im weiteren Verlauf noch Fragen aufkommen.
Beste Grüße DiD
Hab schon ein paar Auszüge gelesen wozu deine Chefin nicht alles im Stande ist. Vieles der beschrieben Dinge sind definitiv rechtswiedrig. Sie kam wahrscheinlich bisher nur damit durch, weil wo kein Kläger da kein Richter. So AG gibts immer mal wieder die ihren Mitarbeiter rechtsverdreherisch irgendwelche Krücken ans Bein binden wollen.
Mein EX-AG hats beispielsweise immer wieder bei Langszeitmitarbeitern die freiwillig gegangen sind versucht. Die Kündigungsfrist von sich auf den AN umzumünzen. Und meinte dann bei Leuten die z.b. schon 15 Jahre dabei waren, das sie keine Ahnung 6 oder 8 Wochen Kündigungsfrist hätten bedingt durch die Betriebszugehörigkeit. (Klar Mitarbeiter sind in meiner Branche schwer ersetzbar weil unattraktiver Job.) Da hab ich so oft zu den Kollegen gesagt. "Lasst euch doch nicht so einen Bullshit einreden! Der Mitarbeiter hat in der Regel generell 4 Wochen zum Ende des Monats, ggf. auch zum Mitte des Monats Kündigungsfrist. Längere Kündigungsfristen gelten NUR für die Seite des AG nicht für den AN, bei langen Betriebszugehörigkeiten! Es gibt nur sehr sehr wenige Berufsbilder (da ist die längere Kündigungsfrist aber im Vertrag auch so fixiert) wo die Kündigungsfrist länger ist - weil es Positionen sind die schwerer zu ersetzen sind (Manager etc.). Wir haben nur die gesetzliche Kündigungsfrist und die endet beim AN generell spätestens 4 Wochen zum Ende des Monats, kein Tag länger!"
Oder Arbeitszeiten (die bei mir in der Branche regulär Richtung 12 Stunden gehen) die übertrieben ausgereizt werden. Teilweise Mitarbeiter die dann 16 da sind (was in Ausnahmefällen in gewissen Branchen durchaus erlaubt ist) ABER wo dann die 11 Stunden Ruhepause nicht eingehalten werden! Oder das wenn jemand 6 Tage am Stück 12 Stundenschichten geschoben hat stehen ihm mind. 2 Freitage AM STÜCK zu... das wird in meiner Branche sooooo gerne unter den Tisch gekehrt und wie gesagt - solange die Mitarbeiter das mit sich machen lassen setzt der AG bei jenen natürlich immer noch ne Schippe drauf und noch eine und noch eine um zu sehen wie weit sie gehen können.
Langfristig würde ich aber bei einem solchen AG die Empfehlung aussprechen. Bleib bis zum Mutterschutz, nimm deine volle Elternzeit in Anspruch (die Elternzeit gilt nur bei dem AG wo du sie eingereicht hast - nicht generell für jeden) - wenn du einen Betreuungsplatz für dein Kind gefunden hast. Such dir was anderes... kündige 4 Wochen zum Ende des Monats und hasta la vista Baby! Aber bis dahin halte durch... besteh auf deine Rechte und durch deine SS bist du faktisch unkündbar - da müsstest du schon klauen damit die dich rechtswirksam loswerden würde.
Du bist wirklich Filialleiterin? Sicher?
Bei aller Liebe, Cefin doof und was weiß ich - aber ein bisschen mitdenken sollte man schon und auch was hinterfragen. Wann dein Vertrag endet und wann der neue beginnt weißt du doch und das kam dir nicht komisch vor?
Chefin schreibt man mit CH
Satzbau ist auch nicht so deins - aber Danke für den Angriff!
Und
Danke fürs Gespräch mit deiner Art hilfst du hier niemanden also bleib ruhig weg aus diesem Beitrag!
Danke
Touché...
Es ging mir allerdings nicht um einen Angriff, sondern darum, dass ich dieses Gemecker und Gemaule auf Vorgesetzte nicht haben kann. Man ist in erster Linie für sich selbst verantwortlich, als Filialleitung evtl. auch für Kollegen, da sollte man schon mitdenken.
Es gibt immer jemanden der es mit einem macht und jemanden, der es mit sich machen lässt.