Hallo zusammen
Ich schreibe hier für meine beste Freundin. Wir hatten gestern das Thema, da sie in ein paar Wochen heiraten wird. Ich selber bin nicht verheiratet und ha e deswegen keine Ahnung.
Es ist so, dass ihr zukünftiger deutlich mehr verdient. Darum wollen sie 3 und 5 machen. Soweit so gut. Wie muss man das alles ändern? Welche Unterlagen braucht man? Muss man z. B. Auch einen Kredit angeben der läuft?
Wir haben zwar gestern gegoogelt aber nicht wirklich viel gefunden. Mädels halt lach.
Ist hier jemand der sich bisl auskennt?
Danke im voraus
Sabi
Steuerklassenänderung
Wenn man heiratet erhält man automatisch die Steuerklassenkombination 4/4. Da sind die monatlichen Abzüge genauso hoch wie bei 1/1.
Wenn man 3/5 möchte, muss man dies dem Finanzamt melden. Bei unserem Finanzamt findet man dafür online ein Formular. Dann muss man weiter nichts mehr machen. Zwischen Finanzamt und Arbeitgeber gibt es einen Datenabgleich, das läuft alles automatisch.
Oh super. Dann gebe ich das so weiter. Besten Dank
Das geht ganz easy. Du rufst beim Finanzamt an, teilst mit das du die Steuerklasse wechseln willst in 3/5 - die sagen dir dann schon ob du auch schriftlich was einreichen musst oder ob das telefonisch reicht. Der AG muss natürlich unterrichtet werden das eine Änderung stattgefunden hat und das wars. Laut Steuerberater darf man aber nur EINMAL pro Kalenderjahr die Steuerklasse wechseln. Sprich nicht beliebig hin und her hopsen.
Haben damals auch überlegt und ich hab die selbe Info auch vom Finanzamt erhalten das das so stimmt das man nur einmal im Jahr wechseln darf aber theoretisch kann man jährlich wechseln.
Meines Wissens nach ist es so das man in Steuerklasse 4/4 eigentlich identisch läuft wie unter 1/1. Nur das man offiziell als verheiratet gilt. Es gilt aber als ZWEI Einkommen. Ergo ist eine Steuererklärung zum Lohnsteuerausgleich hier freiwillig. Man kann es machen, muss es aber nicht. Einfach bedingt weil man in diesen Steuerklasse fast unmöglich Nachzahlung erhalten kann. Wenn man freiwillig auf Erstattungen verzichtet, freut es den Fiskus natürlich. Wir lassen es generell jährlich vom Steuerberater durchrechnen und wenn nach Abzug seines Honorares (was nur fällig wird wenn wir die Steuererklärung über ihn auch einreichen... nicht fürs vorauskalkulieren) mindestens noch 500 Euro an Gewinn für uns rausspringen. Geben wir es ab. (War bisher immer der Fall.) Wäre es niedriger würden wir die Steuererklärung mit der des Folgejahres im Darauffolgendem Jahr zusammenlegen (man kann bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben). Denn die Bearbeitungsgebühr wird nur einmalig fällig, egal ob er nur ein Jahr bearbeitet oder 2, 3 oder 4 Jahre auf einmal.
Bei Steuerklasse 3/5 gilt man aber als ein Einkommen nicht als zwei separate Einkommen. Hier ist man offiziell verpflichtet jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Da hier die Steuererstattungen eher geringfügig sind und Rückzahlungen ans Finanzamt nicht selten auftreten. Überall wo eventuell das Finanzamt was bekommen könnte - ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und zwar jährlich nix rückwirkend oder so.
3/5 rentiert sich laut unserem Steuerberater eigentlich nur wenn das Einkommen Mindestens 60/40 voneinander abweicht besser mehr. Und kommt man mit 4/4 gemeinsam genug um unterm Jahr davon leben zu können. Empfiehlt er generell in der 4/4 zu bleiben. Denn die Abzüge/Erstattungen sind identisch. Der Unterschied ist bei 4/4 muss man unterm Jahr mehr Steuern zahlen bekommt aber wesentlich mehr am Ende des Jahres zurück. Bei 3/5 bekommt man sozusagen die Rückzahlung als Vorschuss, indem der in Stk. 3 wesentlich weniger Steuern zahlen muss als in Stk. 4. Dafür kommt es hier am Ende des Jahres nicht selten dazu, dass man Nachzahlungen als Finanzamt leisten muss, wenn man nicht sonderlich viel zum Gegenverrechnen (Kitagebühren, Fahrkosten, Weiterbildungskosten etc.) vorlegen kann. Da ist die Frage was einem besser taugt. Unterm Jahr mehr in der Tasche, aber etwas Rücklagen schaffen zu müssen um ggf Rückzahlungen stämmen zu können oder unterm Jahr mehr an Steuern zahlen, weniger in der Tasche haben aber am Ende des Jahres ein nettes Sümmchen überwiesen zu bekommen.
Bevor sie das tun, sollten die beiden sich überlegen, was sie damit bezwecken wollen. Denn davon hängt ab, welche Kombination die sinnvollere ist.
Man sollte wissen, dass man aufs Jahr gesehen immer gleich viel Geld zur Verfügung hat!
Viele denken, dass sie bei 3/5 mehr raus hätten...
Das stimmt auf den Monat betrachtet aber nach Ende des Jahres und mit Abgabe der Steuererklärung bekommt man entweder so viel zurück oder muss so viel nach Zahlen, dass es sich wieder ausgleicht!
Die schnellere Verfügbarkeit kann sinnvoll sein, wenn man das Geld aktiv vermehren möchte. Das dürfte aber in den wenigsten Fällen die Motivation sein. Eher geht es um das positive Gefühl, je nach Fall, monatlich mehr Netto zu haben oder eine hohe Rückzahlung zu erhalten.
Viel wichtiger, aber meistens unbeachtet, ist das Nettoeinkommen für Lohnersatzleistungen. Da lässt sich einiges optimieren. Durch intelligente Wahl kann man so Mutterschaftsgeld (bzw. den AG Zuschuss) , das Elterngeld und Krankengeld erhöhen.