ZMF Beschäftigungsverbot im Minijob?

Hallo
Mich würde es mal interessieren, wie es ausschaut mit einem BV als ZMF (Minijob 450€)!
Während meiner ersten SS habe ich Vollzeit gearbeitet und habe ein BV bekommen mit Lohnfortzahlung.
Wie würde es jetzt bei einer 2. SS aussehen? Wie bereits oben erwähnt, arbeite ich beim selben AG nach Elternzeit aber auf 450€ Basis.
Würde ich in diesem Falle auch eine „Lohnfortzahlung“ bekommen oder nicht?

Danke

1

Klar würdest du das Gehalt auch bekommen.
Aber seit dem 1.1.18 sind die Bestimmungen strenger geworden für ein betriebliches und individuelles BV, also heißt das nicht automatisch, dass du wieder eines bekommst.

Vor allem musst du das auch nicht sofort annehmen, falls du gerne weiter arbeiten möchtest. 🤗

2

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ich weiß zb nur, dass ich ein BV bekomme aufgrund der Infektionsgefahr in der Stuhlassistenz. Wenn meine Chefin mich nicht an einen anderen Platz einsetzen kann, bin ich quasi freigestellt von der Arbeit.
Ist es nicht mehr so?

3

Ja, doch evtl. schon, aber sie muss gut begründen, warum sie dich nicht woanders einsetzen kann.
Und da zählt halt nicht sowas wie "da hab ich schon genug am Empfang" oder "das ist einfacher so für mich".

In der Pflege darfst du halt nix mehr mit Urin und Blut zutun haben, aber Mundpflege darfst du durchaus noch. Also wird es bei euch sicherlich auch Tätigkeiten in Patientennähe geben, die du machen kannst.

Und es ist eben jetzt so, dass du ein BV selber prüfen lassen kannst. Die Wahl hätte man bis letztes Jahr nicht. Ich musste mein BV in der 1. Schwangerschaft auch hinnehmen. Würde ich dort immer noch arbeiten, dann würde ich das nicht mehr so einfach hinnehmen, denn ich habe mich selten so nutzlos gefühlt wie zu der Zeit.

weiteren Kommentar laden
5

Hey ich bin gerade zufällig auf deinen Beitrag gestoßen.
Ich bin auch ZMF und habe direkt das BV bekommen. Es ist noch immer so in unserem Beruf, dass wir ab sofort nicht mehr ins Zimmer dürfen! Ich bin jetzt mit Nr 2 ss. Das doofe für mich ist, dass die Praxis im Mai aufgegeben wurde ohne Nachfolger... Somit ist die Kündigung wirksam und da ich nur geringfügig beschäftigt war, habe ich ziemlich mit den Anträgen zu kämpfen. Zumal ich auch noch eine private BU erhalte und somit "freiwillig" pflichtversichert bin... Ich bin mal gespannt, ob ich mich selbst dadurch kämpfen kann oder gleich alles beim Sozialverband einreiche ^^
Um auf deine Frage zu kommen, dein Lohn bekommst du weiterhin!
alles Gute für die Zukunft
Liebe Grüße