Hallo ihr Lieben 🤗
Haben gerade erfahren, dass mein Mann sich wahrscheinlich am Sprunggelenk operieren lassen muss.
Jetzt hatte er aber für September und Dezember Elterngeld beantragt. Elternzeit hat er bisher nur für September beim AG angekündigt. Für den Dezember hat er ja noch etwas Zeit.
Er wird aber voraussichtlich 16Wochen nach der OP ausfallen. Wir versuchen die OP wenigstens auf Ende September oder Anfang Oktober zu legen, damit wir immerhin noch ein bisschen Zeit haben bevor er nicht mehr laufen kann.
Eigentlich wollten wir nämlich in der EZ viel mit unserem Sohn Unternehmen 🙄
Aber spätestens Anfang Oktober muss er sich operieren lassen. Er kann ja ohne OP auch nicht mehr zur Arbeit....
Meint ihr man kann wenigstens die EZ für Dezember nachträglich nach hinten schieben? Dann würde wir sie nämlich auf Februar oder so legen....
Sonst haben wir ja gar nichts von der Elternzeit 🙄 mein Mann sitzt dann nur zu Hause und kann nicht laufen ....
Elternzeit nachträglich verschieben
Und Achja: können wir überhaupt sagen, dass wir die OP erst Ende September oder Anfang oktober machen wollen oder kann der AG quasi "verlangen" das er das so schnell wie möglich macht ?
Immerhin verzögert sich ja dadurch die Krankheitsdauer bzw der Ausfall....
Meines Wissens nach hättet ihr die elternzeit für Dezember auch schon direkt mit anmelden müssen, da man sich mit dem ersten Schreiben an den AG für die ersten zwei Jahre festlegt. Von dem her muss der AG die elternzeit für Dezember gar nicht genehmigen.
So ganz verstehe ich es jetzt aber auch nicht. Dein Mann muss am Sprunggelenk operiert werden, sonst kann er gar nicht arbeiten. Aber er kann mit euch viel unternehmen? Das ist doch ein Widerspruch in sich.
Also er hat von der letzten verletzung noch eine bandage. Mit der kann er ganz "gut" laufen. Er humpelt halt und hat leichte bis mittlere Schmerzen.
Um mit dem Kleinen nochmal in den Zoo oder schwimmen zu gehen wird das gehen (sagt er).
Natürlich keine Ewigkeiten und er kann keine großen Sprünge machen. Es wird auch momentan stetig besser.
Aber er arbeitet auf dem Bau und kann dort eben nicht schwer heben, tragen und all das was er eben bei seiner Arbeit machen muss. Zumal er die Bandage auch immer nur ein paar Stunden am Stück tragen darf und auf der Arbeit müsste er sie ja 8 Stunden lang tragen.
Jetzt hat der Arzt aber vorhin gesagt, dass es zwar mit der Zeit wieder heilt und der Fuß dann auch nicht mehr weh tun wird, aber das ihm sowas eben immer und immer wieder passieren wird, da das gelenk mittlerweile so sehr geschädigt ist. Bzw die Bänder (so 100% habe ich das alles nicht verstanden, war aber auch nicht mit beim Arzt).
Und um eben dauerhaft dafür zu sorgen, dass alles wieder in Ordnung kommt und nicht noch schlimmeres passiert soll er sich am Sprunggelenk operieren lassen.
Also mein persönliches Empfinden dazu ist dumm gelaufen für euch. Dein Mann sollte schnellstmöglich dafür sorgen, dass er wieder arbeitsfähig wird und nicht erst elternzeit nehmen und sich im Anschluss daran krankschreiben lassen wegen der OP und dann im Anschluss noch mal in Elternzeit gehen. Wie bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben wäre ich mir auch nicht sicher, ob er überhaupt elternzeit im Dezember haben kann, da der AG es genehmigen muss.
Das Elterngeld zu verschieben ist unproblematisch möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html Absatz "(2) Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden....."
Bei der Elternzeit ist er im Prinzip auf das Wohlwollen des AGs angewiesen. Eigentlich hätte er sich bei der ersten Anmeldung bereits für die Elternzeitmonate festlegen müssen: BEEG §16 Absatz (1) Satz 2:
" Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll." -> https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
In gewissen Sinne ist er hier bei genauer rechtlicher Auslegung von der Zustimmung seines AG abhängig.
Ich würde die OP so schnell wie möglich machen um die Ausfallzeiten gering zu halten und beim Arbeitgeber die Elternzeit nachträglich anmelden und bestätigen lassen dann kann er schauen was dieser sagt.
Ok danke.
Er kann doch seine Elternzeit auch noch nach der Krankenzeit nehmen. Er hat nur keinen Anspruch mehr auf Elterngeld ab dem 15. Lebensmonat