Hallo ihr lieben,
Ich habe einen neuen Job. Ab 1.11. geht's los.
Nun meine Frage.
Meine Elternzeit endet Ende September. Zum Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrist ja drei Monate. Ansonsten hab ich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Also hab ich meine Kündigung auf 31.10. datiert.
Spricht etwas dagegen die Kündigung jetzt schon abzugeben?
Was würdet ihr tun?
Kündigen
Nö.... was weg ist, ist weg und der AG kann tätig werden.
Ich bin sehr dafür das schnell wie möglich zu machen.
Die 3 monatige Kündigungsfrist genau zum Elternzeitende ist nur eine zusätzliche Kündigungsfrist/Kündigungsmöglichkeit zu deinen vertraglich/gesetzlichen Kündigungsfristen, da das Elternzeit ende ja meist nicht auf die vertragliche Frist passt/fällt.
Du kannst jederzeit und auch zum Elternzeitende, wenn dieses auf einen 15. oder das Monatsende fällt mit deiner vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Da eine Kündigungsfrist nur bestimmt wann die Kündigung spätestens eingegangen sein muss kannst du diese natürlich auch jetzt schon abgeben.
Ok danke, das heißt aber nicht das mein alter AG sagen kann, nö dann gehst du auf Ende September...?
Mal ein Auszug:
"2.) Solange Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich "zum 31.07.2009" kündigen, kann Ihr Arbeitgeber dann auch nicht verlangen, dass Sie bereits zum 15.06.2009 ausscheiden. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie ganz allgemein "fristgerecht" kündigen, ohne zu spezifizieren, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Dann wäre Ihre Kündigung nämlich in der Regel dahingehend auszulegen, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausscheiden wollen. Daher ist die genaue Formulierung so wichtig.
3.) Theoretisch wäre es schon möglich, dass Ihr Arbeitgeber versucht, Sie nun früher "loszuwerden" , praktisch kann er dies jedoch nicht ohne weiteres durchsetzen. Die Tatsache, dass Sie das Arbeitverhältnis gekündigt haben, ist allein kein Kündigungsgrund. Eine Kündigung seitens des Arbeitgeber als Reaktion auf Ihre Kündigung wäre daher nur dann denkbar, wenn er aufgrund anderer Umstände ohnehin in der Lage wäre, Ihnen derzeit zu kündigen. Hier kommt es ein wenig auf die konkrete Situation an. Wenn in Ihrem Falle das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (im Regelfall bei mehr als 10 Arbeitnehmern im Betrieb) braucht Ihr Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, um eine Kündigung rechtfertigen zu können. Solange ein solcher Grund weder in Ihrem Verhalten, noch in Ihrer Person oder aus betrieblichen Gründen gegeben ist, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber auch nicht allein wegen Ihrer Kündigung kündigen."
Solange dir klar ist, dass du dann vom Ende der Elternzeit bis 31.10. deinen Vertrag erfüllen musst, spricht da nichts dagegen,
Ja das ist klar. Ich würde dann ganz normal noch ein Monat arbeiten, es sei denn mein AG gibt mir meinen Resturlaub. Das würde man dann einfach besprechen.
Wenn Du noch Resturlaub hast, dann wirst Du ihn wohl auch nehmen müssen. Auszahlen mögen die meisten Arbeitgeber nicht so. Grundsätzlich könntest Du auch den restlichen Jahresurlaub nehmen, weil Du in der 2. Jahreshälfte kündigst. Wie das konkret nach Elternzeit ist, weiß ich jedoch nicht.
Vielen Dank für eure Antworten,
Meine Kündigung ist raus.
Ich habe geschrieben,
Hiermit kündige ich fristgerecht zum...Datum...
Das passt ja dann. Eine Bestätigung hab ich noch nicht erhalten. Hab es persönlich abgegeben mit einem Zeugen.