Guten Abend liebes Netzwerk,
Frage steht ja eigentlich schon oben-
Ich arbeite während meiner Elternzeit Teilzeit (20 Stunden) bei einem anderen Arbeitgeber.
Sollte ich nun wieder schwanger sein, welcher Arbeitgeber bezahlt mir denn das Mutterschaftsgeld?
Mein eigentlicher Arbeitgeber?
Oder der, bei dem ich Teilzeit in Elternzeit arbeite??
Teilzeit Arbeit in Elternzeit bei anderem AG- Wer zahlt bei Schwangerschaft Mutterschaftsgeld?
Wenn du die Elternzeit nicht beendest, dann dein TZ AG, sonst dein normaler AG.
Naja dein eigentlicher AG ist nur zum Mutterschaftsgeld zahlen verpflichtet AUßERHALB der Elternzeit. Weshalb man die Elternzeit ja auch im Anschluss zum Mutterschutz einreicht und nicht ab der Geburt. Wenn du also einen 2. AG hast bei dem du Teilzeit beschäftigt bist, gilt bei diesem deine Elternzeit nicht, insofern du es nicht von Anfang an eingereicht hast. Ich hab mir damals innerhalb der Elternzeit einen neuen Job gesucht und zwar in Vollzeit, da mir mein AG nur eine Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit anbieten wollte/konnte und die Elternzeit nicht vorzeitig auflösen wollte. Diese Teilzeitregelung ist ja nur relevant wenn man Elterngeld bezieht und/oder bei seinem AG bei dem man Elternzeit eingereicht hat, z.b. nach 2 Jahren wieder in Teilzeit anfangen möchte.
Wenn du jetzt also wieder schwanger würdest. Müsste dir dein 2. AG den Mutterschutz bezahlen, vorausgesetzt du reichst bei ihm die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz ein. Der alte AG ist nur dann dazu verpflichtet, wenn deine Elternzeit so übergehen würde, das du direkt in den Mutterschutz fallen würdest, aber NICHT wenn du innerhalb der bestehenden Elternzeit erneut ein Kind bekommst.
Liebes Küken,
tut mir leid, aber du schreibst einen solchen Stuss!
Bitte, wenn du keine Ahnung hast, dann lass das Antworten. Susanneas Antwort ist vollkommen korrekt und darf auch alleine stehenbleiben...
Sie hat es in weniger Worte gefasst - schreibt aber nix anderes vom Inhalt.
Solange sie in Elternzeit ist, gibts vom 1. AG kein Mutterschutzgeld. Nur wenn Elternzeit direkt an den Mutterschutz anknüpfen würde, nicht aber bei Überschneidungen. Ergo nur der TZ beim 2. AG.