Hallo ich habe einen unbefristeten Vollzeitjob und bekomme zur Zeit noch Elterngeld.
Nun ist es aber so das ich keinen Betreuungsplatz habe und meine Mutter nur 1 Tag die Woche aufpassen könnte und ich 8,5 h die Woche zusammen bekomme.
Würde ich trotzdem Arbeitslosengeld bekommen oder Hartz4?? Ich hätte ja einen Job und könnte dort auch weniger Arbeiten, aber ich habe keine Betreuung von 8-17 Mo-Fr.
Kündigen lassen will ich mich auch nicht, da es ja heutzutage garnicht so leicht ist einen unbefristeten Job mit normalen Arbeitszeiten zu bekommen.
Unbefristeter Vollzeitjob--- Arbeitslosengeld nach Elterngeld
Arbeitslosengeld I bekommst Du nur (anteilig), wenn Du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich für min. 15 Wochenstunden plus Wegezeit zur Verfügung stehst.
ALGII kommt nur in Frage, wenn Euer Familieneinkommen Euren Bedarf nicht deckt.
Hast Du denn mit Deinem AG geklärt, dass Du Deinen Job nicht plangemäß wieder antreten kannst?
Gruß
W
Sorry blöde Frage, warum klagt du den Platz nicht ein?
Ich meine was soll denn der AG machen, du hast einen Vollzeitvertrag, den du nicht erfüllen kannst. Deinem AG ist egal warum nicht.
Und Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du arbeitslos bist. Das bist du ja zur Zeit nicht, also hast du nur die Möglichkeiten zu kündigen oder deinen Platz, der dir zusteht einzuklagen.
Arbeitslosengeld bekommt man für die Zeit, die man zur Verfügung steht, bei dir also aktuell 8,5 Stunden pro Woche.
Also bei 8,5 Stunden bekommst du höchstens ALG2, je nach Verdienst des Partners.
Wieviel bzw wenig darf man für Hartz4 verdienen? 1 Kind + 2 Erwachsene
Naja... im Zweifel kündigt dein AG dir, weil du nicht arbeiten kommst.
Hast du noch Elternzeit, die du ranhängen kannst?
Ich würde auch bei der Stadt/Gemeinde auf den Putz hauen, zur Not mit einklagen drohen und die Hoffnung nicht aufgeben. Wir haben unseren Platz erst 2 Wochen vor Ende meiner EZ zugesagt bekommen. Der Vater hatten dann "kurzfristig" seine 2 Monate EZ genommen und so kamen wir gut hin.
Elternzeit kann man, wenn man nur 1 Jahr beantragt hat nicht so einfach "ranhängen". Die weitere Zeit kann der AG ablehnen. Deswegen macht es ja auch immer Sinn für den Notfall 2 Jahre zu beantragen gleich zur Geburt.
Schon klar... aber ich habe nicht gelesen, dass sie nur ein Jahr hatte und wie du schon schriebst, kann man ja mal höflich nachfragen
Es gibt einen Rechtsanspruch auf U3-Betreuung.
ohne geregelte Kinderbetreuung (egal ob Kita oder privat) stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ich habe zwei Jahre Elternzeit gleich zu Anfang beantragt.... Ich hätte Verwandte und Nachbarn die aufpassen könnten. Allerdings nur von 5-12 Uhr täglich..... Dafür bräuchte ich aber einen neuen Job und die kriegt man mit Baby Kleinkind nicht so leicht.... Hätte ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich die Betreuung gesichert habe aber keinen Job habe? Ich könnte ja 6 täglich arbeiten. 30h die Woche.(Bei meinem noch Arbeitgeber hatte ich komplett andere Arbeitszeiten und die können auch nicht geändert werden.