Entgeltfortzahung bei Krankheit des Kindes

Hallo Zusammen,

ich habe Fragen zur Krankmeldung beim AG wenn das Kind krank ist.

ich musste 2 Tage der ARbeit fern bleiben, weil meine Tochter krank war.

Wieviele Krankheitstage hat man für das Kind?

Werden alle diese "Kinder-Krankheitstage" im Zuge des Krankengeldes von der Krankenkasse bezahlt mit einer Kürzung von ca. 30 %?

Oder werden die ersten 5 Krankheitstage vom Arbeitgeber als Entgeltfortzahlung gezahlt?

In meinem Arbeitsvertrag steht da überhaupt nichts zu.

Mein Arbeitgeber will mir die beiden Tage vom Gehalt kürzen. (und ich soll sie mir bei der Krankenkasse mit der Kürzung wiederholen).

Ich dachte aber, dass der AG auch "zahlen" muss?

WAs stimmt nun?

DANKE

1

Gilt für Euch ein Tarifvertrag?
Der AG muss dann zahlen, wenn er es nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen hat.

3

Im ARbeitsvertrag ist nichts ausgeschlossen.
Ja wir haben einen Tarifvertrag... da muss ich noch suchen.

Es muss aber EXPLIZIT ausgeschlossen sein ja?
Wenn es nicht ausgeschlossen ist, wieviele Tage "muss" der AG dann zahlen?

Und wieviele Tage hat man generell (also die dann noch von der KK bezahlt werden)?

5

Also in meinem AV sgteht.... Die ARbeitsbefreiung unter Weiterzahlung des GEhalts regelt sich gem. § 616 I BGB.
und dann steht da.... "Bei Erkrankung von Kindern bis zum 12. LJ gilt § 45 SGB V.

§ 616 BGB steht ja dafür, dass es eine Entgeltfortzahlung seitens des AG gibt.
§ 45 SGB V regelt das Krankengeld

Was trifft nun für mich zu??
Bin ganz durcheinander...

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

normalerweise reichst du den Zettel, den du vom Kinderarzt bekommst ausgefüllt an deine Krankenkasse (den AG geht der nichts an)
Die KK zahlt dir dann die Ausfalltage abzüglich der 30%.

Mein AG bekommt lediglich eine Kopie der Vorderseite, wo draufsteht wie lange die Krankschreibung war, um mein Stundenkonto wieder richtig zu stellen.

Jedes Elternteil hat 10 Tage.

LG
Tanja

4

Naja, es geht den AG ja nur dann nix an, wenn er auch nix zahlen muss. Ich bin aber der Ansicht, dass er gem. § 616 BGB wenigstens 5 Tage weiter zahlen muss. So dachte ich zumindest.

6

Das ist nicht ganz richtig.
Der AG kann die Entgeltfortzahlung schriftlich ausschließen und wenn er das tut, kommt die Krankenkasse ins Spiel.
Auf dem Formular musst Du dann ankreuzen, dass er nicht zahlt. Du kannst aber nicht aussuchen, das Geld bei der Kasse zu beantragen, wenn der AG verpflichtet wäre.

LG

weitere Kommentare laden
12

Du hast 10 Kindkranktage. (gesetzliche Kasse)

Dein AG bucht dich unbezahlt, statt dessen bekommst du die Lohnersatzleistung von der Krankenkasse.

Dein AG muss dich in diesen Tagen gar nicht bezahlen, es sei denn es gibt andere tarifliche Regelungen.

14

Es ist genau umgekehrt.
Der AG muss zahlen, wenn er es nicht (Arbeits- oder Tarif-)vertraglich ausgeschlossen hat.

LG

15

Interessant...