Beginn Mutterschutz

Hi,

mal eine allgemeine Frage. Mein AG wollte damals so schnell als irgendmöglich eine schriftliche Schwangerschaftsbestätigung von meiner Ärztin haben und hat diese auch bekommen. Damals hieß es "noch" ET ist der 19.01.19, weil der einzige mögliche GV als Zeugungszeitpunkt verwendet wurde, da der 1. Tag der letzten Periode nicht möglich war (demnach wäre es der 24.12.18). Den Wisch hab ich dann auch direkt meinem AG reingeschickt und gut war. Die darauffolgende Untersuchung kam dann aber bei der Ultraschalluntersuchung, nachdem man dann endlich auch den Eckenhocker rauslocken konnte und vermessen konnte. Eine Neuberechnung in den Mutterpass. Seither steht der 22.01. als Termin fest. Laut FD Fachfrau, die den Hirnstamm oder Kleinhirn vermessen hat und meinte, damit kann man genau sagen, wie weit man tatsächlich wäre. Würde sie mir sogar den 24.01.19 eintragen. Was aber rechnerisch tricky wäre. Da der einzige GV der zum Wums geführt hat, nur der 28.04. gewesen sein kann. Davor waren es 2 Wochen und danach gabs kein Sex mehr. Sie meinte dann: "Mhhh das würde abr auch bedeuten das der Eisprung mal eben 5 Tage nach dem GV stattgfunden hätte, aber Spermien überleben ja nur 3 Tage, daher lassen wir mal den 22.01. im Mutterpass so stehen. Geht ja auch nur um 2 Tage hin oder her da ist das egal."

So mein AG hat das Attest von Beginn, was bedeutet das mein Mutterschutz (der da auch mit aufgeführt ist) am 08.12.18 beginnt. Ich wurde ja aber um (poplige) 3 Tage nach hinten versetzt in der Nachberechnung. Ich weis zwar, dass ich theoretisch das Geld für die Bestätigung vom AG zurück bekommen kann - was ich bei 5 Euro jetzt echt nicht der Mühe wert finde, die tuen mir wirklich nicht weh! Aber muss ich wegen 3 Tagen ET nach hinten Verlegung auch ZWINGEND ein berichtigtes Attest ausstellen und meinem AG zukommen lassen. Ich meine der ET ist eh nur ein Pi mal Daumen Maßstab. Es steht bei mir bis jetzt im Raum einen KS machen zu lasen, was sowieso bedueten würde, dass dieser Termin vor den ET gelegt wird und vermutlich sogar VOR den Tag der Ursprungsberechnung.

Ich meine es geht ja nur um 3 Tage, wenn jetzt wirklich ne Verschiebung um 2 Wochen wäre oder ähnliches, selbstverständlich würde ich da gar nicht überlegen - das würde ich sofort berichtigt reinschicken. Aber es geht um 3 Tage?

Weis einer von euch ob ich die MINIMALE Änderung vom ET wirklich offiziell melden MUSS (ich mein der Aufwand etc. es geht doch wirklich nur um wenige Tage und effektiv sogar nur um EINEN Arbeitstag! EINEN Arbeitstag, der vorherige Termin war auf Samstag berechnet, der jetzt auf Dienstag mit dem Beginn (1. Tag vom Mutterschutz). MUSS das wirklich soooooooo genau sein oder gibt es eine gesetzliche Regelung die mir z.b. zugesteht, dass ich ne Änderung erst dann mitteilen muss, wenn sie wesentlich vom ursprünglich berechneten Termin abweicht? Ich find den Aufwand, nochmal ein Attest, Brief schicken, abwarten, bestätigen, von dem Aufwand beim AG mal ganz zu schweigen offengestanden "lächerlich" von der Geringe der Abweichung. Mach es aber natürlich, wenn ich mich "strafbar" mache, wenn ich es unterlasse. Das will ich ja auch nicht!

Kennt sich hier jemand aus????? Oder hat persönliche Erfahrungen damit?

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Hi, als theoretisch bekommst du ja um die 32. Ssw den gelben schreib für AG und Krankenkasse bezüglich Mutterschaftsgeld und Beginn des Mutterschutz. Da müsste ja in jedem Fall der aktuelle ET darauf stehen und auch der veränderte Mutterschaftsbeginn und das ist meiner Meinung nach für dich und AG bindent.

Viele Grüße

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Gelben Schein meine ich

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Ah ok. Boar bei meinem Sohn ist das schon wieder 3 Jahre her (damals hat sich nix verändert in der Berechnung) das ich das gar nicht mehr aufm Schirm hab wie der Ablauf am Ende ist.^^

OK dann werd ich bei der nächsten Untersuchung in 2 Wochen einfach eine Erneuerung ausstellen lassen und hinschicken. Oder meinst du das reicht, wenn ich das im Zuge dieses "gelben Scheins" abwarte. Denn wenn das um die 32. SSW herum ausgestellt wird, ist das ja immernoch 2 Wochen vorm offiziellen Mutterschutzbeginn. Aber wahrscheinlich für die Planung (hust ein Tag^^) besser, es vorher schon mitzuteilen. :-)

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Ich verstehe das Problem nicht.

Gib doch einfach mündlich Bescheid und gut ist.

Die Bescheinigung übers Mutterschaftsgeld bekommst du übrigens viel früher inzwischen und wenn du unbedingt möchtest, dann kannst du ja eine Kopie davon machen für deinen AG.

Muss ihm aber alles auch so reichen .

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Ok.

Ja wenn ich intensiv nachdenke, glaub ich das ich das Zeug für den Mutterschutz damals um die 28. Woche bekommen habe. (Hab das ganz verdrängt das es da nochmal Formular mitgibt.)

Ok dann schreib ich ihm ne E-Mail und informier ihn informell sozusagen ohne Formular das das bezeugt. Und sag direkt dazu. Dass die schriftliche Bestätigung über die Veränderung des Mutterschutzes automatisch eingehen wird, im Zuge der Formularien die ich in den nächsten Wochen sowieso vom FA erhalten werde und die vorher einreiche.

Ich kenn mich zwar mit dem Attest das der AG anfordern darf und in dem Zuge bekommen muss aus. Aber nicht mit Änderungen von den Daten, wenns zu Änderungen kam. Beim 1. gabs nie eine Nachberechnung und Korrektur im Mutterpass.

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Der Gelbeschein ist relevant.
Mein Arbeitgeber wollte eine Kopie von der Seite aus dem Mutterpass haben, mit den ET , was als offizielle Schwangerschafs Bestätigung gültig ist.
Sobald sich etwas ändert bin ich verpflichtet dies weiter zu leiten.
Lg

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Auf eine Kopie vom Mutterpass hat kein Arbeitgeber irgendein Anrecht. Und wenn sie da etwas ändert muss es auch nicht sofort mitgeteilt werden, egal was der AG behauptet.

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Entscheiden ist der Termin, den die KK dem AG mitteilt bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes und der hängt ab von der Bescheinigung, die du bei der KK abgibst. Die kannst du dir ja jetzt schon holen und abgeben oder du wartest noch etwas, aber da bekommt der AG sowieso den korrekten Termin mitgeteilt. Also bekommen tut er den richtigen Termin eh, aber oft werden die Berechnungen gar nicht mehr wirklich geändert nach der 12. SSW.

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Sag das nicht. Freundin von mir hatte die ersten Wochen den 23.12. genannt bekommen und wurde in der 13./14. SSW herum auf den 17.12. vordatiert, da ihr kleines der Messung nach nicht der Woche entsprache die im Mutterpass ursprünglich eingetragen wurde. Da sie mit Pille verhütet hatte (und zwar immer 6 Monate am Stück durchgenommen) hat sie aufgrund der ungeplanten SS und der Tatsache das sie keine Abbruchsblutung nach jedem Monat eingeleitet hat, gar keine Anhaltspunkte für die Berechnung gehabt.#schwitz

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Bei ihr hat im übrigen die Pille versagt, weil sie 3 Wochen im Thailandurlaub war mit ihren Freund und durch die Zeitverschiebung die Einnahme nach Uhrzeit gemacht habt - ohne das mit zu berücksichtigen.

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Warum schreibst du immer solche Romane?
Dein Problem hättest du in drei Sätzen verständlich schildern können.
Wann es bei euch warum "Wums" gemacht hat, ist doch vollkommen unerheblich, ebesno die anderen Details.