Während Elternzeit wieder ss

Hallo mädels
Zuerst meine situation kurz gefasst
Kind 1 geboren am 9.7.17
Bin noch in elternzeit und aktuell ss in der 20 ssw.
Hab 2 jahre elternzeit genommen für kind 1.
Ich habe eine teilzeitstelle sozialversicherungspflichtig.
Meine frage ist...hab gehört dass man elternzeit für kind 1 kündigen muss damit mann mutterschaftsgeld bekommt..irgendwie sowas..und was muss ich beachten mein AG weis nichts von der 2. Ss kann mich jemand bitte erkundigen!
Vielen dank im voraus

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Du musst die Elternzeit nicht beenden, dann bekommst du nur Teilzeitgehalt, wenn du die Elternzeit kündigst, bekommst du Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss in der Höhe wie beim 1. Kind.,

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Die Antwort auf meine Anfrage bei der KK.


Was ist zu beachten, wenn sie in der Elternzeit erneut schwanger werden?



In diesem Fall besteht während der Schutzfrist ein regulärer Anspruch auf das MUG in Höhe von maximal 13 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers entfällt allerdings.

Eine Besonderheit ergibt sich bei einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit.

Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. In diesen Fällen bitte dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.



Entsprechend der Gesetzesbegründung besteht in diesem Fall neben dem Mutterschaftsgeld in Höhe von max. € 13 auch ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss ab dem Tag der neuen Schutzfrist (vgl. auch BAG-Urteil vom 22.08.2012 – 5 AZR 652/11).

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Die Antwort zeigt wieder, wie wenig kompetent KK sind. Denn dies setzt ja voraus, dass man in Elternzeit nicht arbeitet, denn nur dann ist diese Antwort korrekt!

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War mein Fehler weil ich arbeite nicht und somit stimmt die Antwort auch. Hab das Teilzeit überlesen 🙈

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