Steuerklassewechsel fürs Elterngeld

Huhu

Ich komme mit dem berechnen grad irgendwie nicht klar.

Ich weiß das man durch den Wechsel der Steuerklasse sein Elterngeld erhöhen kann. Bis wann muss man spätestens gewechselt haben damit es auch berücksichtigt wird.

Viele Grüße und schönen Sonntag euch noch
Skm

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Zum Kinderwunsch, ggf. reicht es bei Kenntnis der Schwangerschaft. Letzteres kann aber bereits zu spät sein.
Die Herleitung geht wie folgt:
Es müssen sieben der 12 Monate des Referenzzeitraums vor dem Mutterschutz in der gewünschten Steuerklasse abgerechnet werden. Zieht man den Mutterschutz ab, und bedenkt, dass zu Beginn eine Schwangerschaft durchaus einige Wochen unerkannt bleiben kann, dann wird es sehr eng. Der Wechsel gilt immer ab Folgemonat, d.h. man sollte, wenn man sicher gehen möchte, bei Planung eines Kindes direkt wechseln.

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Das ist definitiv falsch, es reichen 6 Monate, aber auch die können knapp sein.
Aber gerade der eine Monat macht es oft aus. Bei gleicher Anzahl wird nämlich die aktuelle Steuerklasse berücksichtigt.

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So definitiv ist es also doch nicht. Aber jeder wie er will.

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Im 7. Monat vor dem Mutterschutz muss man wechseln, damit 6 Monate vor dem Mutterschutz in der neuen Steuerklasse sind, wenn man vorher nur eine Steuerklasse hatte, sonst reichen sogar weniger Monate.