Fg im Beschäftigungsverbot

Hallo,

leider musste ich letzte Woche erfahren das ich meine 3 Fg habe. Ich bin in der 8ssw und seit Beginn im Beschäftigungsverbot, welches mir mein Arbeitgeber ausgestellt hat. Nun habe ich mich dazu entschloßen keine Ausschabung vornehmen zu lassen, sondern auf einen natürlichen Abgang zu warten. Die Frage die sich mir stellt ist, ab wann das Beschäftigungsverbot aufgehoben ist....ab Feststellung des MA oder ab der "Geburt". Das Internet ist nicht sehr hilfreich. Habe zwar mehrfach gelesen das es mit der "Geburt" endet, eine rechtliche Grundlage konnte ich aber bisher noch nicht finden.

Und da es immer wieder ein Thema hier ist: nein, das soll jetzt nicht zu einer Grundsatzdiskussion von Beschäftigungsverboten führen. Ich bin lediglich an der rechtlichen Seite interessiert und nicht an Meinungen.

Nette Grüße

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Hallo,
das tut mir sehr leid!
Ich hatte das gleiche letztes Jahr und meine Gynäkologin meinte, der AG weiß ja nichts von der MA. Die MA wurde bei 7+2 festgestellt, offiziell schwanger war ich bis zur 10. Woche. Du bist ja auch noch schwanger, solange du noch keine Blutungen hattest.
Ich wünsch dir viel Kraft! Es ist schlimm, wenn einem sowas passiert.

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Ja, das ist immer wieder schlimm.

Hm. Aber die Krankenkasse bekommt doch die Diagnoe MA und die bezahlt ja im Endeffekt das Beschäftigungsverbot über Umlage U2. Die Frage ist dann ob der Arbeitgeber die Umlage dann zurückerhält oder nicht.

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Das ist Betrug gewesen, auch wenn dem AG kein Schaden entstanden sein sollte. So geht das nicht.

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Bei mir war es unmittelbar ab Feststellung Missed Abort und ging dann von der Frauenärztin in Krankschreibung über

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Ok, danke. Hattest du sofort eine As oder hast du gewartet?

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Tut mir sehr Leid für dich!

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Wenn die Lebenszeichen außerhalb des Mutterleibs nicht mehr feststellbar sind, dann ist die Schwangerschaft zu Ende und das Beschäftigungsverbot auch. In der 8. SSW ist das einfach ein Abgang.

Du erhältst in dem Fall von deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt eine Krankschreibung für einige Tage, je nach Fall.

Dem AG musst du unbedingt das Ende der Schwangerschaft mitteilen, und zwar möglichst bald, damit er deine Rückkehr einplanen kann.

Kündigungsschutz gibt es leider keinen.

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Woher nimmst du diese Informationen? Mich interessiert, wie gesagt, die rechtliche Quelle.

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Natürlich hat sie 4 Wochen Kündigungsschutz.

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Hey
Das Beschäftigungsverbot gilt nicht mehr ! Du musst dich krankschreiben . Es wäre vielleicht ein Kündigungsgrund. Ich glaube zwar nicht das jemand so unmenschlich ist , aber man weiß ja nie .
Lg

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Hallo,

ersteinmal tut es mir Leid was passiert ist!

Ich bin mit Diagnose MA sofort vom BV in eine AU gefallen. Hatte allerdings auch eine AS.
Aber warum ist es denn wichtig? Die Ärzte warten doch eh nur 2 Wochen ob der Embryo von selbst abgeht, sonst wird „eingeleitet“ oder eine AS gemacht oder?
Und du könntest ja rein theoretisch 6 Wochen AU sein bevor du ins Krankengeld fällst.
Nach der AS war ich drei Tage krank geschrieben und danach habe ich eine Woche Urlaub genommen und bin weggefahren um damit klar zu kommen. War das „beste“ was ich zu dem Zeitpunkt machen konnte.

Alles Gute für dich!

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Ich berichte mal von mir.

Ich war letztes Jahr auch im BV. In der 9 SSW wurde festgestellt, dass das Herz nicht mehr schlug. Meine FA wollte mich 2 Tage später noch einmal zur Kontrolle sehen. Als da wieder nichts zu sehen war, beendete sie das BV und stellte mir den Krankenschein aus. Mit der Krankschreibung war die SS beendet.

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...@ Momo

Sry, so unverblümt bin ich sonst nicht, aber du bist so zum k****n...

Täglich machst du Leute an, klugscheißt mit Paragraphen und scheinst wirklich nach Posts zu suchen, die du anprangern und auseinander nehmen kannst. Hast du keinen Job? Bist du ehemalige AG, die auf Grund von Schwangeren im BV Konkurs anmelden musste?

Dein Name ist echt in jedem Beitrag bzgl BV zu finden und sie sind meistens einfach nur vorwurfsvoll und sogar anmaßend.. vom Ton mal ganz abgesehen. Deine Mission ist es, Schwangeren ihr meist wohl verdientes BV zu vermiesen. Die AG bescheißen doch auch wo es nur geht.. wenn Schwangere im Einzelhandel, in der ambulanten Pflege, etc. nicht mit der BV Keule kommen, dann werden sie alleine in Schichten eingeteilt mit nicht Mutterschutz-konformen Aufgaben (Verbandswechsel..! Deine PSA lass mal stecken..) und solange malträtiert, bis sie sich wehren. Im privaten Gewerbe läuft das fast nur so! Und so leicht wird ein BV weder vom Arzt, noch vom AG ausgesprochen..


Wann ist dir das Mensch-Sein abhanden gekommen? Sitzt du im Büro unseres tollen ambitionierten Gesundheitsministers und lieferst ihm seine innovativen Ideen?

Verschwinde endlich aus diesem Forum und such dir ein anderes Hobby, als schwangeren Frauen in die Suppe zu spucken und ein AG-Wiki zu für "Wie kann ich schwangeren MA ihr BV hinauszögern" zu stellen.

@TE
Das tut mir sehr leid. Deine Situation ist unsagbar besch****. Am besten fragst du deine Gynäkologin, wie das gehandhabt wird. Es kommt drauf an, welche Abrechnungs-Diagnose sie wann an die Kasse weiterleitet bzw. mit welchem Datum versieht. Wenn sie die einsetzende Blutung als MA weitergibt, dann endet hier das BV. Egal wie, du wirst eine AU bekommen, solange du sie brauchst und der AG soll in deiner Situation erst mal der letzte sein, an den du denkst. Dem kann es erstmal egal sein. Du bist nicht verpflichtet ihn über deine Diagnosen in Kenntnis zu setzen und wenn deine Gynäkologin die SS nicht als offiziell für beendet erklärt hat und dir eine AU bescheinigt, musst du nichts tun.

Dir alles alles Gute und viel Kraft für diese Zeit und beim Angehen des Folgewunders!

Alles Liebe