Hallo meine Arbeitskollegin hat mir erzählt da sie damals ihre Mama also die Oma vom Kind als Betreuung ( tagesmutter) hatte. Hat das noch jemand so gehandhabt? Achso ihre Mutter hatte damals Geld vom Amit dafür bekommen damit sie aufpasst und somit die Mutter wieder Vollzeit arbeiten kann . Ich Frage deswegen weil ich meine Mutter derzeit auch zum aufpassen habe und es wäre ja toll wenn sie dafür Geld bekäme denn Geld stinkt ja bekanntlich nicht
Oma als Betreuung
Hallo,
ja, ich kenne einige Familien, die die Betreuung so regeln können. In allen Fällen waren bzw. die Omas offizielle Tagesmütter (inkl. Ausbildung) und betreuen neben ihren Enkeln natürlich auch andere Kinder.
Aber denn muss meine Mama so ein betreuungsschein haben oder ?
Glaube nicht, wenn sie nur ihren Enkel betreut.
Nur muss sie das Geld u U versteuern.
Kommt mal wieder auf's Bundesland und die Kommune an.
In Bayern werden Betreuungspersonen bis zum 3.Verwandschaftsgrad aus Prinzip nicht gefördert, andere Bundesländer verlangen, das auch die Oma eine Tagespflegeerlaubnis hat. Pflegeerlaubnis bedeutet nicht nur den Schein, sondern auch das das Jugendamt z.B. die Wohnung der Oma als geeignet abnickt.
Ich würde bei Eurem örtlichen Jugendamt vorsprechen.
Was natürlich klar sein sollte, ist das Oma das Einkommen auch wieder versteuern muss.
Grüsse
BiDi
Hallo,
Bist du Alleinerziehend?
Es kommt auf dein Einkommen an ob du einen Betreuungszuschuss bekommst.
Ich hatte für Samstags eine Tages unter, es war meine Nachbarin. Das Jugendamt sah sich die Wohnung an und sie durfte mein Kind maximal 15 Stunden die Woche betreuen ohne Lehrgang.
Sie machte es auch nur weil sie mir helfen wollte.
Dazu muss die Oma die Ausbildung zur Tagesmutter absolvieren und ihre Wohnung auch vom Jugendamt als für Tageskinder geeignet eingestuft werden. Dann darf eine Oma natürlich auch eigene Enkel als Tageskinder betreuen.
Aber einfach so ohne Ausbildung mit ganz normaler Wohnung geht es nicht.
Nun ja. Wenn sie nur ihr Enkelkind betreuut, wird sie keine Ausbildung zur TM brauchen.
Auch muss die Wohnung nicht geeignet sein.
Ohne Ausbildung und geeignete Wohnung zahlt das Jugendamt aber nichts. Dann ist es nur eine Oma, die freundlicherweise aufs Enkelkind aufpasst - und das ist nicht förderfähig vom Jugendamt aus.