Ab und zu mal aushelfen während der Elternzeit - Meldepflichtig?

Hallo,

ich wie ist es, wenn man ab und zu - also nicht regelmässig - mal als Aushilfe tätig ist. Sagen wir mal in nem Kaffee oder Rerstaurant weil dort gerade ein großes Fest ist. Eine sozusagen einmalige Sache.
Muss man dies der Elterngeldstelle melden? Wenn ja wann (vorher/nachher)? Wird das direkt angerechnet? (wären ja dann lediglich, sagen wir mal 50 €)
Leider ist ein telefonisches durchkommen beim Amt so schwer. Deshalb die Frage an euch. Vielleicht kennt sich einer aus.
Danke!

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Jede Tätigkeit muss angemeldet werden. Ob und wie viel angerechnet wird, ist dann abhängig von der tatsächlichen Umsetzung.

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Das kannst du nachträglich melden, musst es aber natürlich melden.

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Natürlich. Steht alles in dem Elterngeldbescheid drin.