Änderungs Arbeitszeiten - ins Knie geschossen (silopo)

Hallo zusammen,

seit dem 1.09. habe ich meine 5-Tage-Woche auf 4 Tage reduziert und die Arbeitszeit von 19,5 Stunden auf diese 4 tage verteilt (also tägl. 1 Stunde mehr).

Nun ist es so, dass von meinen noch 6 übrigen (aber bereits verplanten) Urlaubstagen 2 abgezogen werden.
Da fehlt mir irgendwie das Verständnis, denn ich arbeite ja nicht weniger, nur anders verteilt und habe dadurch den 1 Tag frei (hätte ich nur mit den Überstunden ja auch).
Ich muss jetzt also diese 2 Urlaubstage, die ich für die Weihnachtswoche geplant habe, an Überstunden vorarbeiten, d.h. ich muss 10 Stunden mehr arbeiten!!??

Mir kommt es vor, als hätte ich mir mit dieser Regelung selbst ins Knie geschossen, denn ich habe jetzt weniger Urlaubstage bei gleicher Arbeitszeit :-(

Wo ist mein Denkfehler, bitte helft mir!

LG
sonntagskind

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Hallo

Urlaub wird nicht nah Stunden, sondern nach Arbeitstagen berechnet. Wenn du jetzt eine 4 Tage Woche hast, hast du auch nur dafür Urlaub.

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Ja klar, das verstehe ich schon. Irgendwie ;-)
Aber es für mich eben gerade blöd, 2 meiner Urlaubstage herzugeben und dafür 2 Tage Überstunden zu erarbeiten um frei nehmen zu können (denn wie gesagt, an meiner Arbeitszeit ändert sich ja nix)... ich hoffe, man versteht was ich meine ;-)

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Warum Überstunden? Du arbeitest 4 Tage, must also nur von bei 5 Arbeitstagen 4 Urlaub nehmen, 1 hast du doch eh frei.

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Steht im Bundesurlaubsgesetz.
Ist doch aber auch total logisch: wen Du nur 4 Tage/Woche arbeitest, brauchst Du doch für eine Urlaubswoche auch nur 4 Urlaubstage einreichen. Sonst wärst Du ja übervorteilt, wenn Du die Arbeitstage reduzierst und die Anzahl der Urlaubstage beibehältst!

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Ich verstehe dann aber nicht ganz, warum bei der TS der Urlaub von 6 auf 4 Tage gekürzt wurde. Kürzung auf 5 Tage hätte ich nachvollziehen können.

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Sie hat doch schon Urlaub für 2018 genommen.
Sie hatte noch 6 restliche Urlaubstage für dieses Jahr, die nun entsprechend auf die neue Arbeitzeit angepasst wurden. Daher verbleiben ihr für 2018 noch 4 Tage.

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Vorher hatte ein Urlaubstag eine Arbeitszeitgutschrift von 4 Std. gebracht, jetzt bringt ein Urlaubstag einen Arbeitszeitgutschrift von 5,5 Std.

Du bekommst jetzt mit 4 Urlaubstagen eine Woche frei, vorher waren es 5 Urlaubstage.

Du hast einen massiven Denkfehler, und wenn du es nachrechnest kommst du selber drauf.

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Vorher hatte ein Urlaubstag eine Arbeitszeitgutschrift von 4 Std. gebracht, jetzt bringt ein Urlaubstag einen Arbeitszeitgutschrift von 5 Std.

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Klar hab ich einen Denk - oder eher Verständnisfehler, deshalb frag ich ja #rofl
Nein im Ernst, mir ist schon klar gewesen, dass ich zukünftig weniger Urlaubstage haben werde.
Aber letztendlich ist es für dieses Jahr eben blöd, weil ich dadurch jetzt an Weihnachten den geplanten Urlaub verloren habe ;-)

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Hallo!

Ja, das ist echt doof gelaufen, vor allem durch die Verteilung der Urlaubstage. Trotzdem ist die Berechnung richtig so, kann ja auch der Arbeitgeber nichts für, dass die Feiertage so fallen. Manchmal hat man einfach Pech bei so einer Änderung.
Dafür kannst Du nächstes Jahr über Ostern von Mittwoch bis Mittwoch frei machen mit nur zwei Urlaubstagen.

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Ich hätte die Änderung erst ab 01.01. machen und bis dahin einfach mit Überstunden an den 4 Tagen den 5. Tag frei nehmen sollen ... etwas ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern #winke

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Du hast jetzt scheinbar vier Arbeitstage. Welche? Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.
Dann musst du natürlich nur4/5 der Urlaubstage erhalten und brauchst auch nur 4 Tage für eine Woche zu nehmen (es sei denn du arbeitest in Berlin im öD, da ticken die Uhren anders #rofl)

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Es liegt wohl daran, dass der eine Mittwoch ein Feiertag ist und du eh frei hättest.
Ja, daher dumm gelaufen 😅.

Z.b. bei 6 Wochen Urlaub wären das bei 5 Arbeitstagen 30 Urlaubstage und bei 4 Arbeitstagen 24 Urlaubstage.

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Beim Wechsel im laufenden Jahr stimmt die Rechnung nicht.
Bei 30Tagen im Jahr Urlaub bei einer 5 Tage Woche berechnet sich der Anspruch auf Urlaub wie folgt:
30 x 8/12 + 30 x 4/12 x 4/5 = 20 + 8 = 28 Tage.
Die 20 Urlaubstage, die sie bis zum 31.8. erworben hat, dürfen nicht gekürzt werden.