Elterngeld bei Frühchen (Mutter/Vater)

Hallo ihr Lieben,
ich habe einige Unklarheiten zum o.g. Thema. Mein Sohn kam an 36+3 zur Welt, Frühchenstatus ist anerkannt und bescheinigt. Mein Mann und ich wollten Basiselterngeld beantragen, ich 12 Monate, er 2. Jetzt ergeben sich ja dadurch beim Elterngeld Veränderungen. Mein Muschu ist jetzt nach Geburt 8 Wo + 4 Wo + 3 Wo und 4 Tage, also gleich 15 Wo und 4 Tage. Ist das soweit richtig? Erst danach wird Elterngeld gezahlt, d.h. im 4. Monat anteilig und ab dem 5.-12. voll für mich. Das Elterngeld endet mit dem 1. Lebensjahr dann ganz normal, denke ich. Stimmt das alles soweit? Ich habe nun gelesen, dass das Elterngeld meines Mannes irgendwie auch gekürzt bzw. verrechnet werden könnte. Das verstehe ich nicht so recht. Kennt sich jemand damit aus? Ist das so? Stimmen meine anderen Überlegungen? Man liest überall von Nachteilen bei Frühchen. Ist damit nur der Zeitverlust insgesamt gemeint? Weil an sich bekommt man ja während dem MuSchu mehr Geld ausgezahlt. Ich hoffe, jemand kann etwas Licht ins Dunkel bringen.
LG, Isabella

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Ich habe auch frühchen.
Beantragst du ein Jahr Basis EG dann ja.. geht bis zum 1.Geburtstag. die Monate wo du aufgrund von längeren mutterschutz dein "normales Gehalt" bekommst.. werden bei den EG monaten abgerechnet ..finanziell steht man ja im mutterschutz besser da.

Bei meinem Mann hatte die frühgeburt nur Auswirkungen beim einreichen der Unterlagen. Es zählen die Gehälter 12 volle Monate vor der Geburt.. in unserem Fall waren es 3monate die halt deswegen etwas blöd gelaufen sind bei meinem Mann.. weil danach erst die Gehaltserhöhung kam..aber gut..das ist halt so. Ansonsten wurde bei ihm nix gekürzt.

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Vielen Dank für deine Erfahrungen. Das hilft mir sehr weiter. LG, Isabella

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Die Berechnungsgrundlage ist evtl. anders, aber sonst hätte das nur Auswirkungen, wenn du weniger Monate oder ElterngeldPlus nehmen wollen würdest.

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Vielen Dank! Du kennst dich immer sehr gut aus. Das hilft mir sehr weiter. Viele Grüße, Isabella