GV trotz Rezept?

Hallo ihr Lieben!
Ich weiß nicht, ob dieses Thema tatsächlich in diese Kategorie passt. Ich versuch's einfach mal.
Ich hatte im Krankenhaus nach der Geburt meines Sohnes eine elektrische Milchpumpe verschrieben bekommen. Die Rezepte für die darauffolgenden Monate habe ich vom Kinderarzt und meiner FÄ bekommen und eingeschickt. Als ein Vertreter die Milchpumpe abholte, da nicht mehr benötigt, wies er mich daraufhin, dass die Rezepte nicht eingetroffen seien. Also erneut die Rezepte ausdrucken lassen, als Duplikat natürlich. Wiederholt eingeschickt. Ein halbes Jahr lang keine Rückmeldung erhalten, also ging ich davon aus, dass die Vertreterfirma sie nun erhalten haben.
Samstag kam nun ein Brief von einem Gerichtsvollzieher. Ich hätte nun Schulden in Höhe von 210€, Donnerstag wird gepfändet.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, weiß nun gar nicht mehr, was ich machen soll, da ich noch in Elternzeit bin, somit Sozialleistungen beziehe und das Geld natürlich nicht "mal eben" aufbringen kann. Vor allem, da die Rezepte ja existieren und eigentlich auch eingereicht worden sind.

Kennt sich jemand damit aus? Oder hatte mal eine ähnliche Situation?
Freue mich über jeden Tipp oder Bericht!

Danke im Vorraus! ☺

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Also GV verschicken allgemeinhin keine Briefe sondern klingeln und zeigen den Pfändungs- bzw. Vollstreckungsbeschluss. Und bevor sie das tun (dürfen) muss der Gläuber
1. einen Mahnbescheid beantragen der dir zugestellt werden muss.
2. Du keinen Widerspruch einlegen
3. einen Vollstreckungsbescheid erwirken der dir zugestellt werden muss.
4. die Vollstreckung beauftragen beim GV

Von all diesen Dingen hast Du nichts mitgekriegt? Dann würde ich behaupten, da ist irgendwas faul an der Sache.


Auch dass die Milchpumpe zuhause abgeholt wurde...seltsam.

Rufe doch einfach beim "Vermieter" der Milchpumpe an (bei uns waren das Apotheken vor Ort) und kläre das direkt und abschließend.

So wie Du schreibst kann das nicht gewesen sein.

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Ich kann nur sagen, dass die Milchpumpe tatsächlich auch vorbeigebracht oder abgeholt wird.

Aber der Rest Klingt tatsächlich unplausibel 🤷‍♀️.

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Was war denn das für ein ominöser "Vertreter" von welcher ominösen "Vertretungsfirma" und wohin hast Du die Rezepte zwei mal geschickt, ohne, dass sie ankommen?

Ein Gerichtsvollzieher kommt jedenfalls nicht einfach spontan vorbei, da muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen und ein Mahnverfahren vorausgegangen sein...

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Hast Du die Rezepte noch als Kopie da und die decken auch den gesamten Zeitraum der Nutzung ab? Dann kann Dir ja nix passieren.

Kommen lassen und nach Hause schicken.

Mahnung, Mahnbescheid ... nix erhalten ... kann eigentlich nicht sein!

Oder sind die 210,- für Zubehör angefallen?
Habs nicht mehr genau um Kopf, aber Hütchen usw. muss man bar zahlen ... da kommen aber keine 210,- zusammen ... mit Kosten Gerichtsvollzieher aber vielleicht schon.

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Meine Ärztin meinte auf meine Anfrage, dass die Rezepte noch im System stehen und sie mir das bescheinigen könne. Bei uns in der Klinik kamen Vertreter der Medizintechnik Kaasen, die die Milchpumpen vorbeibringen, erklären und nach Terminabsprache wieder abholen.
Mahnungen etc. habe ich tatsächlich nicht erhalten. Und die 210€ sind für den Verleih der Milchpumpe, da denen die Rezepte fehlen. Nicht für Zubehör, das gab's gratis dazu. Mit angekommenen Rezepten wären keine Kosten entstanden.
In dem Brief vom GV stand, dass die einmal hiergewesen wäre (Nachbarn haben niemanden gesehen).
Finde es einfach seltsam und unfair, da es eigenlich nicht dazu hätte kommen dürfen.
Und ob die Rezepte jetzt noch was bringen ist steht ja in den Sternen.

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Hallo,
wie vorab schon geschrieben wurde, kann da etwas nicht stimmen. Der GVZ kann nur mittels eines entsprechenden Titels gegen dich mit der Vollstreckung beauftragt werden. Dieser Titel müsste dir zugestellt worden sein. Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und kenne den Ablauf zu genüge...

Gruß Silke