Hallo liebe Muttis,
ich habe am 5.12.2015 meine Tochter bekomnmen. Das komplette Jahr 2016 habe ich dann Elternzeit genommen und am 1.1.2017 wieder meine alte Arbeit aufgenommen. Resturlaub aus 2015 hatte ich nicht mehr. Den habe ich schon vor der Entbindung abgebummelt. Und 2017 bin ich mit 25 Urlaubstagen gestartet.
Nun sieht es so aus, dass ich meine Arbeit wechsle und ich habe mehrfach gelesen, dass man in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub hat und der nur entfällt, wenn der Arbeitgeber ihn schriftlich kürzt.
Das ist nicht passiert.
Wie aber setzt man diesen Urlaubsanspruch durch? Muss ich das schriftlich einreichen? Und gibt es dafür Fristen?
Hat das von euch schon mal jemand gemacht?
P.S. Meine Chefin weiß nicht mal, dass in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub besteht
Kündigen – Urlaub aus der Elternzeit
Sie hat max. 14 Tage nach Ende deiner Elternzeit Zeit, dir schriftlich die Kürzung mitzuteilen, es sei denn, es steht schon fest verankert im Arbeitsvertrag.
Während der Elternzeit erwirbt man keinen Urlaubsanspruch.
Also gibt es auch nichts zu kürzen.
Ulrike
Das stimmt nicht! Den erwirbt man sehr wohl, aber 90 % aller AG, würde ich behaupten, wissen das und schließen das gleich aus.
Erst belesen und dann was dazu schreiben
Hier mal eine der unzähligen Quellen dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsanspruch-was-gilt-bei-elternzeit-und-mutterschutz_127881.html
ok. Aber in den unzähligen Quellen steht auch nichts zu einer Frist, bis zu der der Arbeitgeber die Kürzung erklären muss (oben hatte jemand etwas von 14 Tagen geschrieben).
Ulrike
"Allerdings kann die Kürzung nicht mehr erklärt werden, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 19.05.2015, Aktenzeichen: 9 AZR 725/13 entschieden. Ist das Arbeitsverhältnis also beendet, muss der bislang nicht gekürzte „Elternzeiturlaub“ abgegolten („ausgezahlt“) werden. Das BAG hat damit seine bisherige Rechtsprechung geändert."
Du willst Urlaub für eine Zeit, in der du komplett freigestellt warst und Elterngeld vom Staat bezogen hast in Höhe von rund 67% des vorigen Verdienstes??
Das ist doch eine ganz linke Nummer, wenn du das wirklich vorhaben solltest.
Auch wenn ein vermeintlicher "Rechtanspruch" bestehen solle. Wie würdest du dich fühlen, wenn dich jemand anders so über den Tisch ziehen würde, weil du eine selbstverständliche Kleinigkeit im Kleingedruckten übersehen hättest?
War klar, dass da der Moralapostel wieder kommt. Sorry, ich habe als AG Rechte und Pflichten. Wenn ich meine Rechte nicht kenne, dann ist das auch mein eigenes Problem und nicht das der Mitarbeiter.
Hallo, der Arbeitgeber kann die Kürzung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären, sprich bis du tatsächlich ausscheidest.
Da ihr nach der Kündigung über noch zu nehmenden Resturlaub bzw. Urlaubsabgeltung sprechen müsst, ist die Chance groß, dass dein Arbeitgeber sich auch informieren wird und dies auch noch tun wird.
VG
B
Das ist falsch, der AG kann nur noch kürzen, wenn der Urlaubsanspruch noch besteht, also der Urlaub noch komplett genommen werden kann. Jeglicher Urlaub, der aufgrund der Menge und des Vertragsendes nicht mehr genommen werden kann, ist auszuzahlen, weil da ein Entgeltanspruch besteht und der ist nicht kürzbar!
Ich habe meine Kündigung nun so formuliert.
Sehr geehrte Frau ...,
den zum 1.12.2012 geschlossene Arbeitsvertrag kündige ich hiermit ordentlich und fristgemäß zum 31.10.2018.
Ich habe mich aus persönlichen Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen.
Der in der Elternzeit zwischen Februar 2016 und Dezember 2016 entstandene Urlaub, beträgt noch 23 Tage. Daher stelle ich hiermit gleichzeitig einen Urlaubsantrag von 21 Tagen. Danach wäre der 29.09.2018 mein letzter Arbeitstag.
Sollte der Urlaubsantrag nicht genehmigt werden, beantrage ich die Erstattung von 21 Tagen. Ihre Zahlung erwarte ich zum nächsten Gehaltstag.
Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und bitte um eine kurze Bestätigung des Eingangs meiner Kündigung und des Kündigungsdatums
Mit freundlichen Grüßen