Hallo ihr Lieben !
Ich bin ganz verwirrt. zu meinem Problem:
Am 15.06.17 kam ich in MuSchu.
der errechnete Termin war der 27.07.17. Mausi kam am 23.07.17.
8 Wochen noch MuSchu oben drauf und meine Elternzeit begann am 18.09.17.
durch meine bestehende 2. Schwangerschaft bekomme ich jetzt ein individuelles Beschäftigungsverbot, dass doch eigentlich ab dem 23.07.2018 beginnen müsste, da meine Elternzeit (laut Rechner ) am 22.7.2018 geendet hat.
Mein Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass die Elternzeit am 18.09.2018 zu Ende gegangen ist.
Kann mir hier jemand helfen und sagen wie es nun ist mit Begründung ?? ich bin sehr unsicher und konnte beim Amt bisher niemanden erreichen.
LG ariels
Elternzeit Hilfe :o
Hallo,
Dein Muttersxhutz endete 8 Wochen nach errechneten Termin, also am 20.09.17.
Wenn du 1 Jahr Elternzeit genommen hast, endete diese 1 Tag vor dem 1. Geburtstag, also am 22.07.18.
Lg
danke also begann die Elternzeit am 20.09.17 und endet am 22.07.18? oder war ich ab tag der Geburt in Elternzeit und hatte noch 8 Wochen MuSchu? Welche Begründung kann ich dazu nennen? Mein AG will partout nicht einsehen dass die Elternzeit am 22.7. geendet hat.
Dein AG liegt falsch, weil nach BEEG der Mutterschutz nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird.
vielen Dank ! Mein AG glaubt mir leider immer noch nicht und ich hab den jetzt gebeten sich doch dann einfach mal schlau darüber zu machen.!
Was hast du denn in deine Elternzeitanmeldung geschrieben ? Oder habe ich das überlesen ?
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Absatz (1) Satz 4: Die Mutterschutzzeit nach der Geburt wird auf die Dauer der Elternzeit angerechnet.
Nimmst du daher zB. 1 Jahr Elternzeit beginnt diese zwar erst nach der Elternzeit aber endet 1 Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes.
Hast du ein Ende Datum deiner Elternzeit in der Anmeldung dieser angegeben oder Monate/Jahre angemeldet?
Ich habe Ein Jahr angegeben weshalb ist das so wichtig ? macht es einen Unterschied ein Jahr anzugeben oder ein Datum ?
Und was genau stand in deiner Anmeldung der Elternzeit? Welches Enddatum?
Ich habe in der Anmeldung 1 Jahr angegeben. ist das wichtig ?
Dann passt das mit dem Ende der Elternzeit zum Tag vor dem 1. Geburtstag deines Kindes. Hättest du ein konkretes Datum als Ende der Elternzeit angegeben dann würde das zählen. Wie ich schon schrieb gilt https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html Absatz (1) Satz 4:
„Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet.“
Satz 2 sagt:
„Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.“
Du hast erklärt das du 1 Jahr Elternzeit nimmst. Diese beginnt nach dem Mutterschutz und endet da ja der Mutterschutz nach der Geburt mit eingerechnet wird dann genau 1 Jahr nach der Geburt also 1 Tag vor dem 1. Geburtstag.