Hallo zusammen,
mein Mann und ich sind gerade dabei ein Haus zu kaufen! Die Finanzierungsbestätigung liegt uns vor und der Kaufvertrag mittlerweile auch! Jetzt sind wir drn Vertrag durchgegangen und haben einige Zeilen nicht ganz verstanden! Wir kaufen dad erstemal ein Haus und haben um ehrlich zu sein nicht viel Ahnung von! Bekannte die wir fragen können haben wir leider auch nicht! Kann uns vielleicht jemand da weiterhelfen und sagen, was die folgenden Sätze genauer zu bedeuten haben?
Vielen Dank im Voraus 🤗
Abteilung II:
lfd. Nr. 1:
Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht)
Abteilung III:
lfd. Nr. 1:
Briefgrundschuld über EUR 214.742,59 für Sparkasse XYZ
Der Kaufpreis ist fällig 14 Kalendertage nach Zugang einer schriftlichen
Mitteilung des Notars beim Käufer, dass
a) die zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages notwendige Genehmi-
gung in ordnungsgemäßer Form und auflagenfrei vorliegt,
b) zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertra-
gung eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und zwar in
Abteilung II und III mit Rang ausschließlich nach den derzeit einge-
tragenen oben angegebenen Belastungen bzw. mit Rang nur nach
solchen Belastungen, die unter Mitwirkung des Käufers zur Eintra-
gung beantragt wurden,
c) die zuständige Gemeinde bestätigt hat, dass ein gesetzliches Vor-
kaufsrecht nach dem Baugesetzbuch nicht besteht oder nicht ausge-
übt wird,
d) die Löschungs- bzw. Freigabeunterlagen über die nicht übernomme-
nen, mit Rang vor der Auflassungsvormerkung eingetragenen Belas-
tungen in ordnungsgemäßer Form vorliegen unter Auflagen, die aus
dem vereinbarten Kaufpreis erfüllbar sind.
Weist der Käufer nach, dass ein Teil des Kaufpreises gezahlt ist, darf die
Löschung der Eigentumsvormerkung nur Zug um Zug gegen Erstattung
des bereits bezahlten Betrages erfolgen. Der Notar ist nicht verpflichtet,
die Löschung der Eigentumsvormerkung zu veranlassen, wenn der Käufer
Gründe dafür vorträgt, dass ihm eine Einrede gegen den Kaufpreisan-
spruch zusteht.
Hauskauf Kaufvertrag
Der Notar hat auch Beratungspflicht. Fragt den Notar.
Ebend, und es würde mich sehr wundern, wenn das die einige Frage zur Urkunde ist.
Geht den ganzen Vertrag durch.
Macht euch Notizen und fragt besser zu viel als zu wenig.
Hallo,
Welche Frage habt ihr dazu?
Ihr unterschreibt den Vertrag, die Bank trägt sich im Grundbuch vorab ein, Gemeindebestätigt dass kein gesetzliches vorkaufsrecht besteht und sobald diese Bestätigungen da sind, ist der Kaufpreis immer von 14tagen zu zahlen.
Im übrigen bezahlt ihr den Notar auch dafür euch den Vertrag zu erklären!
Lg costa
Klingt alles üblich. Lasst es euch vom Notar erklären, das wäre hier etwas umfangreich!
Alles Gute
Hallo,
wir haben vor 5 Jahren eine Bestandsimmobilie erworben. Wir waren auch "Frischlinge".
Wir haben vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Verkäufer noch einen Termin beim Notarbüro gehabt, wo uns dann den Vertragsentwurf erläutert und unsere Fragen beantwortet wurden.
Wir hatten auf Wunsch des Verkäufers (ältere Leute aus unserem Ort) keinen Makler und haben alles selbst in die Hand genommen. War ganz lehrreich und hat vermutlich einen Haufen Geld gespart
LG
Nici
Ich hatte mir das damals alles im Entwurf angestrichen und beim Notartermin dann gefragt, was das alles bedeutet. Du kannst auch vorher anrufen und fragen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten! Ist echt nicht einfach so ein Hauskauf 🤗 Heute kommt der Makler zu uns und dann besprechen wir mit ihm das ganze und den Rest mit dem Notar am besten
Der Notar und auch der Makler kann dir das erklären, das ist alles Standard.
Die "Abteilungen" sind Kapitel im Grundbuch, in denen wichtige Dinge zum Grundstück eingetragen sind, in Abteilung 2 ob es irgendwelche Rechte Dritter an dem Grundstück gibt (eben Wegerechte, etc.) und in Abteilung 3 sind Darlehen eingetragen. In diesem Fall hat der Käufer wohl mal ein Darlehen i.H. dieser 214.000 € auf die Wohnung aufgenommen. Diese Grundschuld übernehmt ihr natürlich nicht, daher auch der Hinweis unter d), dass die Löschungsbewilligung dieser BAnk vorliegen muss. Damit bestätigt quasi die Bank des Verkäufers, dass er entweder den Kredit schon längst abgezahlt hat oder sie anderweitig ihr Geld wieder erhalten haben und damit die Wohnung als Sicherheit frei geben.
Ihr müsst den Kaufpreis erst überweisen, wenn ihr vom Notar dazu aufgefordert werdet. Vorher müssen eben die Dinge a - d erledigt sein. Sobald das der Fall ist, sagt Euch der Notar Bescheid.
Eigentumsvormerkung oder auch Auflassungsvormerkung heißt, dass im Grundbuch eine Notiz gemacht wird, dass ihr die Wohnung per Notarvertrag gekauft, aber noch nicht bezahlt habt - Euch also zusteht. Sobald ihr dann bezahlt habt findet die richtige Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf Euch statt. Diese Vormerkung ist zu Eurer Sicherheit, sonst könnte quasi der Käufer die Wohnung nochmal verkaufen, bevor das Grundbuch auf Euch umgeschrieben ist und das dauert ja etwas an Bearbeitungszeit.
Scheu dich nicht im Notariat anzurufen. Die Notariatsangestellten oder der Notar selbst erklären dir alles am Telefon. Und auch wenn du während der Beurkundung Fragen hast - ruhig stellen!
Noch ein Hinweis/Tipp:
Nachdem ihr bezahlt habt findet ja der sogenannte Besitz/Nutzen/Lasten-Übergang auf Euch statt und auch die Übergabe. Macht mit den Verkäufern bitte unbedingt ein gescheites Übergabeprotokoll, in dem ihr z.B. die Zählerstände festhaltet. Das braucht man immer wieder, z.B. für die Energieversorger, etc.
Hier ein Beispiel zum Herunterladen, ist allerdings etwas sehr umfangreich:
https://www.immobilienscout24.de/content/dam/is24/documents/Eigentum/protokolle/hausuebergabeprotokoll.pdf
Ich würde selbst eins aufsetzen, wo ihr festhaltet:
- Tag der Übergabe
- Zählerstände
- Auflistung übergeben Schlüssel und Bestätigung, dass der Verkäufer keine Schlüssel mehr hat oder bis wann er ggf. noch einen behält
- Auflistung aller zum Kaufobjekt gehörenden Teile (Wohnung, Kellerraum, Garage, TG-Stellplatz) und Bestätigung, dass sich alle im vertraglich vereinbarten Zstand befinden (oder eben nicht)
- wenn nicht: - Sonstige Dinge festhalten: z.B. steht noch ein Schrank dort, weil sie die vorher nicht weg transportieren konnten. Dann haltet ihr das fest inkl. einer Frist, bis wann der weg muss.
Wow vielen Dank für die ausführliche Erklärung 😍 Wir haben uns heute Abend mit dem Makler nochmal zusammengesetzt und er hat uns auch nochmal aufgeklärt! Das mit der Übergabe ist ein super Tipp! Vielen vielen vielen lieben Dank! So ein Hauskauf ist echt nicht ohne! Hoffe wir haben das richtige getan 😊