Kündigen während der SS

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an all die werdenden Mamas:

Aufgrund meines Berufes werde ich ab dem Zeitpunkt wo ich meine SS bestätige ein beschäftigungsverbot bekommen, allerdings ziehen mein Mann und ich im Januar um, das heißt ich müsste in meiner alten Praxis kündigen.
Kennt sich da einer aus, wie das dann mit Gehalt sein wird? Und was passiert dann wenn ich ein Jahr lang zu Hause bleiben möchte? Ich bin ja dann quasi arbeitslos.
Bin gerade ein wenig überfordert.

50

Ich find es immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit ZFAs von einem BV ausgehen. Und die Ausrede, dass man von der Abrechnung keine Ahnung hat, würde ich als Chef/in nicht gelten lassen. Sorry, das ist Teil der Ausbildung.

51

Danke!

1

Wenn du im Beschäftigungsverbot bist und bis kurz vorm Ende der Elternzeit musst du noch nicht kündigen. In meiner Familie gab es den Fall, dass sie 400km weit weg umgezogen sind und erst zum Ende der Elternzeit gekündigt hat.

2

Nicht kündigen!
Umzug hat nichts damit zu tun.
Geh ins BV und Mutterschutz sowie Elternzeit. Wohnort egal.

Dann nach EZ kündigen. Wegen Umzug.

Wenn du jetzt kündigst hast du kein Einkommen mehr und EG werden die Monate dann mit 0 gerechnet.

10

Komplett falsch deine Antwort! Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch mal lieber still sein.

22

Hallöchen Momo...
Sie liegt da nicht falsch...
Meine Kollegin ist in ihrem Beschäftigungsverbot von Hessen nach Bayern gezogen und hat nicht gekündigt, sondern fleißig elternzeit beantragt (die vollen 3 Jahre)... Als die Adressänderung bei unserem Chef reingeschneit kam, wollte er sie kündigen (sie war schon in elternzeit) und sie hat geklagt... Sie gewann und wurde wieder eingestellt... Sie musste nur behaupten, dass sie diesen Weg halt fahren wird... Mein Chef biss sich in den Arschloch und guckte dumm aus der Wäsche als das Urteil auf Wiedereinstellung reinkam... Kurz vor Ende ihrer elternzeit hat sie dann gekündigt...

Vorsicht Momo mit solchen Aussagen!!!
Und fahr dich mal wieder runter... So unhöflich zu werden und dabei selbst unwissend zu sein, ist keine gute Kombi...

Alles liebe

weitere Kommentare laden
3

Schliesse mich dem an.🙃
Du bist im Bv und reichst dann ganz normal bei deinem derzeitigen Arbeitgeber die Elternzeit ein.
Wenn diese auf das Ende zugeht, kannst du fristgerecht kündigen bzw. auch einen Aufhebungsvertrag erbitten.

Vorher hätte finanzielle Nachteile.

Lg

4

Wenn du im Januar eh wegziehst hast du deinem Chef das noch nicht gesagt?
Du hast dort doch sicherlich Kündigungsfrist?

Aus dem Wort Praxis schließe ich, dass es sich um eine Arztpraxis oder Zahnarztpraxis handelt. Da wäre ich mir um ein BV nicht sicher und schon gar nicht, wenn dein Chef spitz bekommt, was du vorhast.

Ich würde dich nicht ins BV sondern an den Empfang dann stecken.

Klar brauchst du Geld keine Frage. Aber was machst du, wenn er dich nicht ins BV schickt?
Überlege dir das lieber vorher.

5

Hallo,
Nicht jeder eignet sich für die Anmeldung.
Ich bin ZFA, um die Anmeldung zu machen muss man auch schon die Abrechnung (HIP, Bema, HOT, GOÄ) beherrschen. Vorallem alle gesetzlichen Bestimmungen bei KB, PA, ZE, KFO. Laborleistungen eingeschlossen.
Das können nicht alle. Deswegen kommen nicht alle an die Anmeldung.

6

Danke T9

HIP = HKP
HOT= GOZ

😂

weitere Kommentare laden
8

Wenn du umziehst, so dass du aufgrund der Entfernung nicht mehr zur Arbeit könntest, dann kannst du auch kein BV geltend machen.

Auch wenn hier viele komplett falsch geantwortet haben. Das BV schützt vor Gefährdungen am Arbeitsplatz, aber nur wenn man prinzipiell auch in der Lage wäre arbeiten zu kommen. Es schützt dich nicht vor den Folgen eines Umzugs. Und der Wohnort ist NICHT egal. Und das BV ersetzt keine Kündigung.

Natürlich musst du kündigen. Und dann quasi entweder eine neue Arbeit suchen, oder dich arbeitslos melden. Man kann ja auch eine Aushilfstätigkeit machen, und verdient damit Geld. Dafür stehst du dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung.

Und wenn du nach der Geburt ein Jahr zu Hause bleiben möchtest, erhältst du Elterngeld gemäß dem Einkommen der letzten 12 Monate oder den Basisbetrag von 300 Euro.

11

Das mag ja alles sein, aber trotzdem würde ich fürs erste nicht gleich kündigen sondern mal schauen was kommt und wenn es mit dem BV dann wirklich Probleme gibt (auf Grund von der Entfernung oder was auch immer) und sie kündigen muss, dann kann sie das ja immer noch tun!

14

Das ist falsch, man kann sehr wohl umziehen im BV.

weitere Kommentare laden
13

Du musst bedenken, dass du auch im BV theoretisch zur Verfügung stehen müsstest und das geht bei so einem Umzug nicht.

Außerdem könnte man dich in die Abrechnung etc einarbeiten. Lohnt sich, wenn es nicht bloß um 2 Wochen sondern 6 Monate geht ;-)

18

Hier haben viele nicht verstanden was ein Arbeitsvertrag ist:

meine Arbeitsleistung gegen Lohn vom Chef.
Wenn ich meine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann - wegen Umzug - dann habe ich meinen Teil des Arbeitsvertrags gekündigt.

Wenn ich meine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann wegen Krankheit, dann ist das Pech und die KK zahlt nach 6 Wochen Krankengeld. Vorausgesetzt die Krankheit ist der einzige Grund warum ich zu Hause bin.

19

Du hast es einfach nicht verstanden!

Ich DARF in einem BV die Arbeitsleistung nicht erbringen.
Also kann ich meinen Wohnort frei wählen.

Sollte der AG einen Arbeitsplatz finden, wo ich arbeiten kann, dann MUSS ich zurückkommen und dort im Notfall im Hotel wohnen. Aber das ist dann mein Problem.

Und nun belege doch einfach mal deine Aussage. Wo im Mutterschutzgesetz steht, dass ich nicht umziehen darf? Wo steht, dass man seinen Wohnort nicht frei wählen darf, solange man halt zur Arbeit kommt?

20

Einer ehemaligen Arbeitskollegin von mir ging es genauso...Sie wurde schwanger..Hat sofort BV bekommen ( bei uns im Behindertenbereich üblich). Sie ist währenddessen umgezogen, ca. 150 - 200 km. Mittlerweile ist das sechs Jahre her ( hat in der Zwischenzeit nochmal zwei Kinder bekommen) und sie ist immer noch bei der selben Einrichtung angestellt..