Hat jemand schon mal beim Amt für Verbraucherschutz angerufen (die sind in Sachsen-Anhalt für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig), oder ein ähnliches Amt?
Ich habe den Verdacht das meine Chefin zwar gemeldet hat das ich schwanger bin, aber die Krafteinwirkungen/Kraftverhätnisse nicht richtig eingeschätzt hat. Direkt die Chefin ansprechen geht nicht, da sie mir das nie im Leben sagen wird.
Mutterschutzgesetz
Hallo!
Du bist vermutlich Physio deinem Namen her 😉
Ich würde mich bei einem Arbeitsmediziner vorstellen.
Der kann ganz genau festlegen, was du darfst und was nicht. Wieviel kg Belastung , sitzende oder stehende Tätigkeiten. Da wird ein Fragebogen ausgestellt. Danach hast du ein komplettes Profil deiner Stelle. Wenn deine Chefin das nicht anpassen und dir keine alternativen Aufgaben geben kann wirst du denke ich ein BV bekommen.
Zumindest war das bei mir so.
Viel Erfolg
Da kann ich euch zustimmen!
Seit wann ist der Verbraucherschutz für den Mutterschutz zuständig? Die würd ich schon vom Namen her überhaupt nicht in den Zusammenhang bringen?! Dachte immer das das Gewerbeaufsichtsamt betrifft? Aber vielleicht ist das auch nur ein Fehler in meinem Denken. Da ich das weder in meiner ersten noch zweiten Schwangerschaft jetzt je benötigt hätte irgendein Kontrollorgan zu involvieren.
Letztlich ist ja auch völlig egal ob und was die Chefin wem auch immer übermittelt und angegeben hat. Sondern das sie sich an geltende Gesetze hält die für die jeweiligen Berufsgruppen so bestehen. Wenn ich jetzt anhand deines Nicknames ausgehen darf as du Physiotherapeutin bist und Krankengymnastik etc. betreust ist natürlich logisch. Das dich deine Chefin nur eingeschränkt in deiner Tätigkeit einsetzen darf. Sie darf dich also nicht in Tätigkeiten einspannen in denen du mehr als die zugelassenen 5kg heben darfst. Sprich keine Mensch stützend anheben etc. Sondern nur Patienten die sich selbst in gewünschte Positionen bringen können. Auch Aufgaben die mit dem Überstrecken von deiner Person oder Druck auf den Bauch verbunden sind. Sind tabu.
Sprich wenn sich deine Chefin nicht an die Mutterschutzrichtlinien hält. Kannst du die Richtlinien die für dein Berufsfeld zutreffen von der zuständigen Ordnungsbehörde einfordern. Die schicken dir dann wie ne Art Checkliste, welche Tätigkeiten du eben NICHT ausüben darfst und wenn du dabei Aufgaben findest. Die du in deinem beruflichen Alltag wiederfindest. Geh zu deiner Chefin, ruhig MIT der Liste die du dir besorgt hast und mach sie "dezent" aufmerksam. Das du ja zuletzt auch Tätigkeiten übernommen hast, die laut den Richtlinien des Mutterschutzes für dich gar nicht ausgeübt werden dürfen. Und das du, aus Sorge um dein ungeborenes Kind - darauf bestehst, dass du zukünftig keine Tätigkeiten innerhalb der Schwangerschaft ausüben wirst, die in den Mutterschutz hinein fallen. Alles andere, was in dem Rahmen des möglichen ist und rechtlich auch so in Ordnung, wirst du aber weiterhin zuverlässig umsetzen ohne weiterer Einschränkungen.
Und wenn sie dir Patienten übermittelt die in den Rahmen fallen, den du nicht behandeln dürftest weil sie den Mutterschutz torpedieren würden, lehnst du die Behandlung von deiner Seite ab. Gibst das der Chefin frühzeitig bekannt, dass sich um den Patient jemand anderes kümmern muss. Und gut ist. Solange du dich in deinem rechtlichen und pflichtlichen Rahmen bewegst... kann sie dir arbeitsrechtlich überhaupt nichts. Denn keiner kann von dir verlangen sich gegen geltende Gesetze zu stellen.