Arbeitsplatz Mutterschutzkonform?

Hallo zusammen,

Ich lese gerne in diesem Forum quer und plane (wenn auch noch ein Stück in der Zukunft) ein weiteres Kind. Mich würde interessieren, ob mein Arbeitsplatz tendenziell mutterschutzgerecht wäre bzw. was verändert werden müsste, damit er es wird.

Ich bin angestellt (ganz kleiner Betrieb) und arbeite projektbasiert als Berater für andere Firmen.
Jetzt kommt der Knackpunkt: ich bin normalerweise 3 Tage die Woche unterwegs.
Sieht bei mir so aus: ich fahre (Auto, 250-500km) Montag Abend/Dienstag früh zum Standort, arbeite dort bis Donnerstag und fahre nach der Arbeit donnerstags wieder nach Hause.
Das ganze ist innerhalb der Woche beliebig verschiebbar, So-Mi, Mo-Do, Di-Fr.

Wird sich das mit den Arbeitszeitbeschränkungen beißen? Zählt die Zeit im Auto überhaupt als Arbeitszeit - und die Übernachtungen? Ich finde dazu nur sehr widersprüchliche Dinge und hoffe auf eure Schwarmintelligenz.

Und was passiert, wenn ich diese zeitlichen Beschränkungen des MuSchG überschreiten sollte? 45h/Woche oder 90h/Doppelwoche überschreite ich zu keinem Zeitpunkt.

Vielen Dank und liebe Grüße!

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Hallo,
eigentlich müsste die Arbeitsplatzbetrachtung auf Schwangerschaft schon längst erledigt sein.
Dieses Jahr 2018 ist noch eine Übergangsfrist in der jeder Arbeitgeber jeden Arbeitsplatz, oder Tätigkeit auf einen schwangerschaftgerechten Arbeitsplatz überprüfen muss, oder überprüft haben muss.
Ab dem 01.01.2019 muss für jeden Arbeitsplatz/Tätigkeit eine Bewertung des Arbeitsplatz für Schwangere fertig und abgeschlossen sein.

Sollte eurer FaSi eigentlich wissen und euer AG auch.
Frag doch mal deinen AG ob das schon erledigt ist, dann weißt du mehr.
Eventuell ist das auch mal ein netter Hinweis, nächstes Jahr müsst ihr die Betrachtung zwingend abgeschlossen haben, übrigens egal ob dort überhaupt eine Frau arbeitet oder nicht.

Gruß
Demy

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Danke für deine Antwort!

Das ist wirklich gut zu wissen...was auch immer ein FaSi ist, wir sind nur zu zweit.

Was noch besteht, ist eine Beurteilung von vor 3 Jahren, für meine letzte Schwangerschaft angefertigt. Damals hatte ich aber Projektentfernungen von 50-60km und bin nie über Nacht dort gewesen.

Das wäre also quasi eine rein hypothetische Betrachtung, weil es ja mal irgend eine Schwangere geben könnte?

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FaSi ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Normalerweise muss jeder Betrieb eine haben. Die berät die Geschäftsführung in allen Belangen des Arbeitsschutzes, u.a. bei der Gefährdungsbeurteilung.
In kleinen Betrieben (bis 10 Mann) kann diese Aufgabe von dem Chef übernommen werden (Arbeitgebermodell), das wäre ja bei euch der Fall. Ab einer gewissen Größe macht es aber keinen Sinn mehr, dass der Chef sich selbst „berät“, da die FaSi 😉

Zu dem Rest: man kann natürlich die letzte Beurteilung hernehmen und auf deine jetzigen Arbeitsbedingungen anpassen. Das muss, wie du richtig geschrieben hast, als hypothetische Betrachtung für jeden Arbeitsplatz gemacht werden. Aber bei zwei Leuten sollte das ja kein Problem darstellen 😉 die Frage ist jetzt aber noch: bist du Angestellte oder Selbstständig? Denn nur im ersteren Fall greift auch das Mutterschutzgesetz!

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Normalerweise zählt die Fahrt zur Arbeit und zurück nicht. Genau wie die Übernachtung, denn da bist du ja frei und kannst machen was du möchtest.

Sonntags darfst du ja arbeiten, wenn du möchtest und gesundheitlich nichts dagegen spricht.

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Das weiß ich eben nicht - ich lese immer wieder, dass die Fahrtzeit bei Dienstreisen Arbeitszeit ist, wenn man selbst das Auto fährt, da man die Zeit nicht privat nutzen kann.
Zug fahren ist übrigens fast nie eine Option:
Der nächste Bahnhof ist bei meinem momentanen Projekt 20km entfernt; bei einem früheren war ich 4,5h mit dem Auto und 7,5h mit dem Zug unterwegs...

Ich arbeite zB 7h und sitze im Anschluss noch 3h im Auto oder fahre um 7 los für 3h und arbeite dann aber auch bis 18 Uhr.
Das wird wohl kaum mutterschutzgerecht sein? /:

Wichtig auch: das ist keine Fahrt zum Arbeitsplatz, sondern eine Geschäftsreise! Der Standort wechselt, damit natürlich auch die Distanz. Da kann man wohl höchstens einen Durchschnitt nehmen...

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Also selbst wenn es als Arbeitszeit zählt, dann musst du Projekte in der Nähe bekommen oder an dem Tag, an dem du ankommst und abreist weniger arbeiten an dem Ort.

Also bei dir ist die Gefährdung ja "nur" die Arbeitszeit, so wie du es hier schilderst und die muss dann angepasst werden.

Aber wie die Dame hier zuerst schon schrieb, dein momentaner Arbeitsplatz muss schon längst beurteilt worden sein. Und zwar nicht nur in dem Bezug auf eine Schwangerschaft, sondern generell auf Gefahren für einen Mitarbeiter.

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Ich verstehe dein Problem nicht....

Zählt es zur Arbeitszeit, kannst diesen Job schwanger nicht ausführen, weil du zu lange unterwegs bist.
Zählt es nicht zur Arbeitszeit, wird es dir zu lange sein, so dass du es gar nicht machen möchtest.
Du hast eine Arbeitszeit und Pausen die Schwangeren zusteht. Im Auto kannst du anhalten wie du möchtest...pro Stunde 10 min Bewegung. Dann regel das mit deinem Chef, das du länger anfahren musst und somit kürzer vor Ort bist.
Ob du woanders übernachtest oder daheim...das zählt nicht als Arbeitszeit.

Frag dein Frauenarzt, ob du lange sitzen darfst.
Ich sehe da kein Problem, wenn du dir die Inhalte der Tage , Pausen, Termine selber einteilen kannst.

lg
lisa

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Vielen Dank, das ist genau die Antwort, die ich gebraucht habe! (:

Noch haben mein Mann und ich keinen konkreten Kinderwunsch, aber dann weiß ich, worauf ich achten muss.

Danke!