Heirat, Steuerklasse, Elterngeld

Hallo, ich habe folgende Frage:
Durch eine Heirat ändert sich die Lohnsteuerklasse für das gesamte Jahr rückwirkend. Hätte dies dann auch Einfluss auf bevorstehendes Elterngeld?
Dies berechnet sich ja nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Würden die Lohnzettel dann angepasst oder ergibt sich das alles erst aus der Steuererklärung?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Freue mich auf Antworten!

Liebe Grüße

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Elterngeld wird aus dem Brutto berechnet, abzüglich der Sozialabgaben und nicht aus dem Netto.
Es wird ein Elterngeld-Brutto daraus erstellt und daraus ergibt sich dein Elterngeld-Netto.

Und ob nun Steuerklasse 1 oder 4 ist quasi egal. Da ändert sich nichts.

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Es hat insoweit Einfluss auf das Elterngeld, das die Anzahl der Monate, die du brauchst, um eine andere Steuerklasse zur Berechnung nehmen lassen zu können, sich verändert.

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Diese inhaltlich absolut korrekte Antwort hilft der Fragestellerin vermutlich überhaupt nicht, da das Hintergrundwissen fehlt.

Gemeint ist folgendes: zur Berechnung des Elterngeldnettos wird eine Steuerklasse angenommen. Diese entspricht derjenigen, die überwiegend im Bemessungszeitraum vorlag. Durch Heirat, und den Wechsel von 1 auf 4, kann es sein, dass durch erneuten Wechsel in Klasse 3 eine EG Erhöhung möglich ist, obwohl sie ohne Heirat nicht mehr funktioniert hätte.

Um mehr dazu zu schreiben, wären der Heiratstermin sowie der ET hilfreich,

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ohje, ist das alles kompliziert.
Hochzeit ist im November, ET im April 19

Steuerklasse 3 ist für mich angedacht, da mein Mann noch ein Jahr studiert.

Die rückwirkende Versteuerung würde wohl in der Elterngeldberechnung keine Beachtung finden?

Vielen Dank schonmal für die bisherigen Antworten!

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