Zweites Kind kommt 3 Monate nach Ablauf der ersten Elternzeit

Hallo zusammen,

Meine Situation sieht wie folgt aus:
Ich befinde mich im 2. Elternzeitjahr des 1. Kindes. Ich hatte 2 Jahre gemeldet. Diese Elternzeit endet Ende Januar 2019.

Das 2. Kind wird voraussichtlich Ende April 2019 zur Welt kommen.

Ich hatte für das 1. Kind Basis-Elterngeld erhalten und somit, vom ET des 2. Kindes zurückgerechnet, die vergangenen 12 Monate kein Einkommen.

Nun meine Fragen:
1. Welchen Elterngeldansprjch habe ich für das 2. Kind?
2. Gehe ich für knapp 7 Wochen zurück in meinen alten Job? Oder sollte ich meine Elternzeit verlängern und wenn ja, um welche Zeit verlängern?

Was noch dazu kommt:
Während meiner 1. Elternzeit bin ich mit der Familie in ein anderes europäisches Land gezogen. Hat diese Tatsache auch nochmal Konsequenzen für die Errechnumg des Elterngeld für das 2. Kind?

Lieben Dank für eure Antworten.

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So weit ich es in Erinnerung habe, wird das zweite Jahr mit 0€ angerechnet, egal ob du dein Elterngeld auf ein oder zwei Jahre auszahlen lassen hast. Und somit stünde dir das Minimum an Elterngeld zu, nämlich 300€.
Andererseits empfinde ich, da du ja nicht in Deutschland lebst, als nicht angemessen, wenn du aus Deutschland Gelder beziehst. Ich kenne aber die Rechtslage nicht. Für mich ist das ähnlich wie Einwandere, die Kindergeld für Kinder, die nicht mal hier leben, kassieren.

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Elternzeit würde ich verlängern bis 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.

Elterngeld errechnet sich immer aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz.

Ob du berechtigt bist Elterngeld zu beziehen kannst du im entsprechenden Gesetz nachlesen.

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Bei mir wars etwa genauso. Du wirst (soweit du berechtigt bist durch den Wohnsitz im Ausland) nur den Mindestsatz bekommen. Ob du die 7 Wochen arbeiten gehst oder nicht spielt dafür keine Rolle.

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+Geschwisterbonus weil dein erstes Kind unter 3 ist

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Guten Morgen!

Wir haben diese Situation gerade im Familienkreis.
Das zweite Jahr Elternzeit, in dem du kein Elterngeld mehr bekommst, ist finanziell grsehent tatsächlich der schlechteste Zeitpunkt, wieder schwanger zu werden.
Du bekommst - wenn überhaupt- nur den Mindestsatz von 300 Euro plus Geschwisternonus fürs erste Kind.
Wie das im EU-Ausland aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Liebe Grüße vom Hummelinchen

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Danke euch allen für eure Antworten, die ja inhaltlich übereinstimmen. Ich hatte mich glaube ich falsch ausgedrückt. Wir sind in ein europäisches Land umgezogen, weil meinem Freund dort eine Stelle angeboten wurde. Macht dann aber trotzdem keinen Unterschied, oder?
Natürlich möchte ich nicht das Sozialsystem ausnutzen, dennoch wissen was meinen Rechte sind.

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Wenn Ihr ins Ausland gezogen seid, kannst Du denn dann überhaupt zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz arbeiten?

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