Hallo
Weiß jemand ob ausgezahlter Resturlaub in die Berechnung der höhe für das EG mit einfließt?
Danke im vorraus
LG Elchen
Fließt resturlaub in EG Berechnung ein
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Ich denke nicht, da es ja eine Einmalzahlung ist und kein regelmäßiges Einkommen.
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Ohne einen Betrug zu beabsichtigen, gibt es denn eine andere Möglichkeit dieses mit in die Berechnung mit einzubeziehen?
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Nein. Da er, wie schon erwähnt, ja nicht auf allen Abrechnungen als Zulage oder so auftaucht.
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Resturlaub darf ohnehin nur dann ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet und er nicht genommen wurde. Es ist keine regelmäßige Gehaltszahlung und zählt nicht.