Nach Elternzeit (schlimmstenfalls) arbeitslos, Berechnung Alg1?

Hallo ihr Lieben,

Ich brauche mal kurz eurer Wissen. Ich arbeite als wissenschaftliche Mitarbeiterin (bald hoffentlich promoviert) an einer Universität in einem Drittmittel-finanzierten Projekt. Mitten in meiner Elternzeit endet das Projekt, also kann ich nicht an die Uni zurückkehren. Mein Chef hat mir auch kein neues Projekt in Aussicht gestellt. Anfang nächsten Jahres ziehe ich auch endgültig in das Haus meines Mannes. Ich hatte zuvor eine Zweitwohnung in Uni-Nähe. Die Region, in die ich ziehe ist leider strukturschwach und ich weiß jetzt schon, dass es schwierig wird dort als promovierte Biotechnologin einen Job zu finden. Also bin ich nach der Elternzeit wahrscheinlich schlimmstenfalls arbeitslos. Wisst ihr zufällig wie in dem Fall das Alg1 berechnet wird? Auf Grundlage der 67% Elterngeld? Ich hoffe die Frage ist nicht allzu dämlich... Ich war noch nie arbeitslos oder in Elternzeit.

LG, babyelf mit babygirl inside (16+2)

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https://trabhardt-arbeitsrecht.de/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/

ich hab mal googel gefragt. So wie ich das verstehe, nimmst du 1 Jahr Elternzeit wird das Gehalt vor der Elternzeit zur Berechnung benutzt. Dein Arbeitgeber kann dich aber nicht direkt kündigen. Er muss die Frist die im Vertrag geregelt ist einhalten. Z.b steht dort 3 Monate Kündigungsfrist darf er die Kündigung zwar mit deinem ersten Arbeitstag aussprechen, die Frist muss aber eingehalten werden. Tritt das so in Kraft musst du dich sofort beim Amt melden dann wird dein ALG berechnet.

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...Läuft das Projekt aber aus, endet der Arbeitsvertrag - idR ist der nämlich auf die Projektlaufzeit befristet.

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Rein von der Begrifflichkeit her bist du nach Vertragsende nicht mehr in Elternzeit sondern arbeitssuchend ohne Leistungsbezug mit Elterngeldbezug. So hat es uns damals das Arbeitsamt erklärt. Elternzeit erhält nur, wer im Arbeitsverhältnis steht. Ferner- so die Erklärung - berechnet sich das ALG1 auf Basis des bezogenen sozialversicherungspflichtigen Gehalts und nicht auf Grundlage des Elterngeldes. Theoretisch wäre dein ALG 1 also ähnlich hoch oder niedrig wie dein Elterngeld, wenn du es auf ein Jahr auszahlen lässt.

Ohne Gewähr, aber so wurde es uns erklärt.

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ALG 1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt min. 15 Stunden zur Verfügung stehst und du bekommst auch nur so viel Geld, wie du quasi arbeiten könntest. Kannst du als nur Teilzeit arbeiten, bekommst du auch nur anteilig ALG 1.

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Du beziehst dann das Elterngeld bis zum Ende des Bezugszeitraums und meldest Dich spätestens drei Monate vor dem Ablauf arbeitslos. Dann klappt schonmal der nahtlose Übergang. Für die Berechnung des ALG 1 wird das vorherige Einkommen und die Zeit des Mutterschutzes (mit Bezug des Mutterschaftsgeldes) zugrunde gelegt.