Hallo ihr lieben, ich hätte ne frage vielleicht kennt sich jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation.
Ich schildere kurz, hoffe vergess nix wichtiges:
Ich habe Vollzeit gearbeitet, wurde dann Anfang 2017 schwanger-wurde ziemlich schnell vom Betriebsarzt ins beschäftigungsverbot geschickt. Dann kam meine Tochter Oktober 2017 zur Welt ich war nun ein Jahr zuhause und bin jetzt erneut schwanger. Mein Jahr Elternzeit (10.17-10.18) endet jetzt ich gehe also jetzt im November wieder arbeiten. Denke aber ich werd wie auch in der ersten Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot müssen.
Meine Frage ist jetzt, wie wird das Elterngeld berechnet für das Jahr mit dem zweiten Würmchen.
Lg Mina Danke 🙂
2 Schwangerschaft
Erstmal ist sehr fraglich, ob du ein BV bekommst, da sind die Regeln viel strenger, dann musst du es nicht akzeptieren, aber egal wie, das Elterngeld berechnet sich aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz, allerdings zählen erst die ab November 2018 und was fehlt nimmt man von vor dem 1. Mutterschutz.
Ah okay, also die Monate die ich jetzt arbeite und wenn’s nicht reicht dann die Monate vor der ersten Schwangerschaft.
Da wir mit Chemikalien arbeiten, wird man bei uns betrieblich bei einer Schwangerschaft ziemlich schnell ins Betriebsverbot geschickt. Ich glaube auch nicht das ich „gesetzlich“ widersprechen kann. Mal abgesehen davon das auch kein Risiko eingehen möchte.
Aber dann weiß ich in etwa was auf mich zukommt. Ich danke dir 😊
Natürlich kannst du wiedersprechen, denn der AG muss dir inzwischen dann einen Ersatzarbeitsplatz (z.B. nur Schreibarbeit) anbieten, also das ist eher unwahrscheinlich, dass du gleich ein BV bekommst.