Anspruch auf Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo :),

ich war heute bei meiner Arbeit und habe mit meiner Leitung darüber gesprochen , dass ich nächstes Jahr im März wieder anfangen möchte/muss zu arbeiten. Daraufhin sagte sie das ich doch Elternzeit bis 2020 eingereicht habe und ich die Elternzeit vorher schriftlich beenden muss. Nun habe ich mich davor aber schon im Internet informiert das das so nicht richtig ist. Ich habe in der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit , wenn die Arbeitszeit in der Woche zwischen 15-30 Stunden beträgt.
Wie habt ihr das schriftlich beim Arbeitgeber beantragt? Mein Arbeitstag hat 8 Stunden, Nachtdienst wird mit 9 1/2 Stunden berechnet. Wie gebe bzw schreibe ich das nun? Schreibe ich das ich zb 26 Stunden die Woche arbeiten möchte oder schreibe ich die %?? Tage??Also normale Vollzeitstelle hat 38,5 Stunden die Woche...

Ich bin etwas verwirrt 😄

Danke für Antworten :)

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Hallo
Ich bin mir nicht zu 100% sicher ob ich dir helfen kann.
Aber wenn du bei deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragst, dann wirst du in der Personalplanungen nicht mit involviert, da du ja nicht da bist. Ggf. Wird jmd für dich eingestellt um die Lücke zu füllen.
Daher bin ich mir nicht sicher ob du beim Arbeitgeber anrecht auf Teilzeit hast. Beim Elterngeld hast du die Möglichkeit mit dem Elterngeldplus. Aber das sind 2 Verschiedene Stellen.
Wenn du beim Arbeitgeber bis 2020 Elternzeit eingereicht hast, kannst du diese auf Rücksprache mit dem Arbeitgeber verkürzen. Müssen tut er es aber nicht. Soweit ich weiß. Wegen Personalplanung etc.

Bei einer Bekannten hatte sie es schriftlich, dass sie eine Frist von 3 Monate wahren muss, wenn sie beabsichtigt die Elternzeit zu verkürzen oder zu kündigen oder sonst was. Rechtlich gesehen sind es aber glaube ich 8 Wochen die man beim Arbeitgeber wahren muss.
Also hast du Zeit genug. Bzw dein Arbeitgeber ist ja schon informiert und du setzt ein Schreiben auf bzgl. Elternzeit verkürzen. Elterngeld kannst du ja trotzdem beziehen. Wie gesagt, sind 2 Verschiedene Sachen.

Da du dich in Elternzeit befindest, rate ich dir einen seperaten Vertrag mit deinem Arbeitgeber zu schließen, der sich nur auf die Elternzeit bezieht. Ansonsten verlierst du deinen alten Vertrag. Also wenn du vorher Vollzeit hattest, und dann jetzt auf z.B. 20% gehst (1 Tag), dann hast du ja kein Anrecht mehr auf deine Vollzeitstelle. Wenn du irgendwann deine Stunden erhöhen möchtest auf 40 oder 50% kann der Arbeitgeber sich quer stellen und sagen, dass er im moment keine Möglichkeit hat dir die Stunden zu erhöhen. Also sicher ist sicher. So könntest du nach Ablauf des Elterngeldes Anspruch auf deinen Alten Vertrag gelten machen und du kannst schauen wie viel du nun arbeiten gehen willst/musst.

Und in dem Schreiben für den Arbeitgeber würde ich ganz klar die Arbeitsstunden im Monat reinschreiben die du arbeiten möchtest. Nix mit % oder so auf Wochen runtergerechnet.
Wenn eine Nachtschicht mehr Stunden schluckt, ist für dich ja umso besser für dich :-)


Liebe Grüße
Niki

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Du würdest da ziemlich viel durcheinander und hast da einige falsche Infos in deinem Text.

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Ja, du hast Anspruch auf Teilzeit. Am besten verfasst du das was du möchtest tatsächlich schriftlich und übergibst das dem AG. Auf der Basis kann man dann ein Gespräch führen.

Wenn dein AG dir keine Teilzeit in Elternzeit anbieten kann, dann kannst du während der Elternzeit woanders arbeiten.

Auf keinen Fall solltest du die Elternzeit beenden. Wenn man in Elternzeit in Teilzeit geht, dann bleibt der Anspruch auf den Vollzeitplatz nach Ende der Elternzeit bestehen. Beendest du die Elternzeit, dann ändert sich deine Vollzeitstelle fix auf Teilzeit. Das kann man zum Ende der Elternzeit dann inmer noch machen.

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Grundsätzlich besteht der Anspruch in Ausfluß aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Es gibt dazu einige Voraussetzungen und Termine.
Der Arbeitgeber könnte dies schriftlich aus "dringenden betrieblichen" Gründen ablehnen.
Eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Beschäftigungsgeber bedarf m. E. der Zustimmung des Arbeitgebers.
Natürlich kann man auch mit dem Ende der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auf bestimmte Zeit vereinbaren und somit die ursprüngliche Stelle offenhalten.
Aber am besten ist auf jeden Fall formell die Elternzeit aufrecht zu erhalten und eine elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen.

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Natürlich hast du Anspruch während deiner Elternzeit zu arbeiten.

Das kann sehr schwer abgelehnt werden und das besprichst du natürlich NICHT mit deiner Leitung!

Du stellst den schriftlichen Antrag mit genauer Stundenanzahl und Verteilung auf die gewünschten Tage. Genaues Beginndatum und Zusatz während der Elternzeit sind wichtig.

Dein AG hat 4 Wochen Zeit schriftlich abzulehnen. Verpasst er diese Frist, dann gilt dein Antrag so wie gestellt als genehmigt!

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ich kann dir nur von mir erzählen.
Ich war ein Jahr daheim. Hatte schon vor der Geburt abgegeben, dass ich nach 1 Jahr wiederkommen werde und dann ein halbes Jahr 24 Stunden arbeiten wolle auf 4 tage verteilt und dann auf 30 hoch....und nach drei Jahren wieder in meine 40 zig Stunden Woche.... Wo war der Plan....

Aber schon nach 2 Monaten arbeiten war mir klar, dass das so nicht funktioniert.... selbst die 24 Stunden waren hart.
Habe dann mit meinen Arbeitgeber geredet und ihm schriftlich mitgeteilt ich wolle.
1 Jahr lang 24 Stunden arbeiten (4x6)
danach 1 Jahr lang 28 Stunden (4x7)
und dann mit 35 Stunden auf meine richtige Stelle (meinen 40zig Stunden vertrag habe ich aufgelöst)
Aber mein Arbeitgeber ist auch echt flexibel.

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Du hast völlig recht, du hast ein RECHT auf Teilzeit in Elternzeit.
Du darfst sogar nicht mehr als 30 Std /Woche arbeiten, wenn du dich in Elternzeit befindest.
Ich würde es unbedingt in Wochenstunden schreiben. Ob dann mal eine Woche 28 statt 26 und dann die nächste 24 Std hat, ist nicht wichtig. Im Schnitt muss deine Wochenzahl dann am Monatsende ausgeglichen sein.
Ich weiß nicht, wieviele Arbeitsplätze dein Arbeitgeber stellt, sollte der Teilzeit für dich ablehnen - und bei kleinen Betrieben geht das glaube auch -, dann kannst du die Teilzeit woanders arbeiten. Wichtig ist dann eine Info an deinen Arbeitgeber, das zäht als Nebenjob.

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Ich arbeite im Krankenhaus , also wird das von deren Seite eher schwer dies abzulehnen. Ich glaube auch das meine Leitung das irgendwie mit Elternzeit und gleichzeitig Elterngeld verwechselt hat ..obwohl das ja eigentlich zwei verschiedene paar Schuhe sind. Wenn ich Elterngeld + bekomme und Max 30 Stunden im Monat arbeite wird das ja angerechnet .. deswegen fragte sie nach , ob ich auf 450€ arbeiten will 😃😂
Oh man .. naja ne Fortbildung wäre schonmal angebracht ..

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Mir ging es mit Krankenhaus und Schwangerschaft so. Viele junge Kollegen, große Krankenhauskette, aber als ich die Schwangerschaft bekannt gab, hatte meine Leitung keine Ahnung, was nun die nächsten Schritte sind... Ich musste mich da selber durchwurschteln und hab dann meiner Leitung zu dem Thema weitestgehend beraten. Peinlich eigentlich