Individuelles Beschaftigungverbot

Habe heute von meinem diabetologen ein individuelles Beschaftigungverbot ab morgen bekommen, mein betriebsarzt hatte mir Anfang Oktober schon eine Empfehlung für ein beschaftigungverbot ausgestellt das hat aber mein Arbeitgeber nicht akzeptiert.

Jetzt meine Frage kann sich mein Arbeitgeber auch gegen das individuelle beschaftigungverbot aussprechen/ es nicht akzeptieren /verweigern.

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Jain.

Ich hatte auch eins. Bei mir stand zb drin das akordarbeit, unter Zeitdruck verboten sind.

Da mein AG mir keine andere Beschäftigung anbieten konnte die diese Vorgaben beachtet durfte ich wieder heim.

Er hätte mich zb den ganzen Tag Briefe sortieren lassen können. Oder Dinge kopieren wo es egal wäre wielange es dauert.

Das wäre dann okey gewesen.

Alle Tätigkeiten verlangt ein totales BV. Zb in der Medizin üblich.

Hängt vom AG ab am Ende.

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Ich arbeite im Krankenhaus und mein diabetologen hatte heute rein geschrieben

im Rahmen der Schwangerschaft sind gesundheitliche Störungen entstanden, die unter einer weiteren beruflichen Tätigkeit den gesundheitlichen Zustand für Mutter und Kind zusätzlich gefährden können.
Wir stellen daher nach §3Abs.1 mutterschutzgesetztes ein beschaftigungverbot ab den 24.10 bis Beginn des mutterschutzgesetztes aus.

Habe es kurz abgeschrieben

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Ja kann er. Er kann anordnen, dass du zu einem anderen Arzt gehst, der dann das BV bestätigt oder wiedersprechen kann.
Und er darf auch wissen, ob und welche Tätigkeiten du noch machen darfst. Denn er muss die Möglichkeit bekommen, dir einen Arbeitsplatz zu geben, den du machen kannst.

Ist halt die Frage, warum du das bekommen hast und ob du nicht mal mehr 2 oder 3 Stunden irgendwo sitzen und was sortieren kannst oder oder oder.

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"Darf der Arbeitgeber eine Nachuntersuchung verlangen?
Wenn der Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran hat, ob das Beschäftigungsverbot zu Recht ausgesprochen wurde, kann er eine Nachuntersuchung anordnen. Allerdings darf die Arbeitnehmerin selbst entscheiden, zu welchem Arzt sie dafür gehen möchte. Sie darf daher ggf. auch die Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen."

Das habe ich online gefunden. Also ja darf er wohl. Wenn ich es richtig lese, dann steht in deinem BV ja nicht drinne, ob es für jegliche Arbeit oder nur für die üblichen Tätigkeiten in der Pflege (?) geht.

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Der Betriebsarzt gibt nur eine Empfehlung ab.
Der behandelnde Arzt gibt ein ärztliches Beschäftigungsverbot ab, das idR akzeptiert wird.

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Sind deine Zuckerwerte so durcheinander oder warum hat dich dein Diabetologe ins BV geschickt?
Mich interessiert es, da ich auch in Behandlung bin und die Werte nicht so gut( arbeite in der Altenpflege)

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So mein Arbeitgeber hat es angenommen das heißt ich darf zu hause bleiben, ja Zuckerwatte sind etwas durcheinander, der nüchtern wert ist deutlich zu hoch deswegen seit gestern protafane ich kann nicht regelmäßig essen und messen, ich arbeite in Kinder und jugendpsychatrie und da auch ne Gefahr durch aggressive Kinder besteht und der diabetologen der Meinung ist das ich schon dadurch hätte ein beschaftigungverbot bekommen müssen aber sich der Arbeitgeber dagegen Werte weil er die Gefahr durch die Kinder sieht, und da die anderen Sachen noch dazu gekommen sind sagte sie bv

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Er sieht die Gefahr durch die Kinder nicht