Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen, mir raucht mittlerweile der Kopf vom Internet durchstöbern, werde nicht schlau daraus.
Mein Sohn wurde im Dezember 2016 geboren, habe 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Während der Elternzeit wurde im Februar 2018 meine Tochter geboren. Für sie habe ich ein Jahr Elternzeit angemeldet. Also laufen die beiden Elternzeiten momentan nebeneinander, denn eine Zustimmung des Arbeitgebers auf Übertragung hätte ich nicht bekommen, aber das ist hierfür nun auch irrelevant.
Nun möchte ich das 3 Jahr Elternzeit von Kind 1 an das von Kind 2 dranhängen, wäre also von Februar 2019 bis 2020. Er wird allerdings in Dezember 2019 drei Jahre alt. Kann der Arbeitgeber dann verlangen, dass ich bereits im Dezember 2019 arbeiten gehe, denn ab 36 Monate muss der Arbeitgeber ja zustimmen oder brauche ich rechtlich keine Bedenken haben, da mein Sohn bei Antragstellung und Anfang des dritten Jahres Elternzeit unter 36 Monate alt war?
Lg
Drittes Jahr Elternzeit anmelden
Hallo
Das 3. Jahr kannst du bis zum 8. Geburtstag frei wählen
Lg
Das 3. Jahr meldest du auch nur an. Der Ag darf es nicht ablehnen. Mindestens 7 Wochen vorher muss es mitgeteilt werden
Danke für die Antwort, eigentlich ganz einfach, es ist so wie ich gedacht hatte. Habe aber gestern einfach zu viel im Internet gelesen und war dann doch verwirrt
Aber nur die Zeiten vor dem 3. Geburtstag, der Rest 13 Wochen vorher.
Wie kommt man auf die Idee für Kind 2 Elternzeit anzumelden, wenn man noch in welcher ist? Du hast damit ja Zeit verschwendet, denn für die Elternzeit der Tochter hättest du keine Übertragung gebraucht.
Du kannst aber nun problemlos für dein 1. Kind nun noch Elternzeit anmelden und brauchst da auch kein Zustimmung vom AG, weil es ja kein 3. Abschnitt ist, sondern erst ein 2. Abschnitt. Weitere Elternzeit fürs 2. Kind kannst du dann auch ohne Zustimmung des AG noch Elternzeit anmelden im Anschluss, aber erst nach deren 2. Geburtstag und nur noch zwei Jahre.
Danke für deine Antwort!
Ich habe mir die nochmalige Elternzeit aufgrund des Geldes genommen und habe keine Zustimmung vom Arbeitgeber erhalten, das zweite Jahr von Kind 1 hinten dran zu nehmen. Hatte auch nicht vor so lange zu Hause zu bleiben,deshalb ist es für mich nicht so schlimm, sonst hätte ich von Anfang an anders gehandelt. Nun muss ich aber aus beruflichen Gründen (besprochen war Heimarbeit, wird jedoch plötzlich doch nicht mehr erwünscht und ich müsste zu normalen Zeiten in die Firma kommen, dadurch habe ich aber Schwierigkeiten mit der Betreuung da Kindergarten erst später beginnt und die Fremdbetreuung mit Kind 2 nicht klappt, nicht mal bei den Großeltern) nun doch mindestens ein Jahr die Elternzeit verlängern. Vielleicht ist es nun etwas verständlicher
Nein, bleibt unverständlich, denn Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun, du hättest also problemlos in Elternzeit von Kind 1 Elterngeld für Kind 2 erhalten können.
Denke nur daran, dass Zeiten nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen vorher anzumelden sind.