Elternzeit

Hey ihr lieben
Bei mir ist es wieder soweit und ich bin schwanger mit meinem 2. Kind 😍
Ich habe mal eine Frage und ich kann mir vorstellen das sie vllt Spott verursacht 🤷🏼‍♀️

Ich arbeite zur Zeit noch Vollzeit als Altenpflegerin und hab mir mal Gedanken gemacht bzgl der Elternzeit.
Ich würde gern nach den 2 Monaten Mutterschutz „nur“ 4 Monate in Elternzeit gehen und dann wieder arbeiten. Also ein halbes Jahr zu Hause und mein Freund das er dann vom 6.-12 Lebensmonat dann Elternzeit nimmt.
Es wird von meinem Gehalt ja 65% Elterngeld berechnet für 1 Jahr. Wenn ich allerdings früher Anfänge wieder arbeiten zu gehen, fällt es dann vom Geld monatlich höher aus? Ich hoffe ihr versteht meine Frage 🙈

Ist zwar noch nicht fest. Aber ne wirkliche Überlegung 🤷🏼‍♀️
Vllt kann man ja einer von euch berichten der in einer ähnlichen Situation ist/war

Lg 😊

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Also du bekommst natürlich nicht mehr Geld weil du nur 4 Monate Elternzeit hast. 65 % von deinem Gehalt. Egal wie lange deine Elternzeit ist. Wenn du früher wieder arbeiten bist hast du ja wieder dein normales Gehalt im Monat.

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Achso okay
Weil ich iwo vor kurzem in einem anderen Forum gelesen hab, das einem ein Jahr Elterngeld so oder so zusteht oder man teilt sich das Geld auf 2 Jahre auf. Aber wenn man kürzer als 1 Jahr Elternzeit nimmt, das man trotzdem des Geld bekommt wie wenn man 1 Jahr daheim bleibt nur verkürzt auf die Monate

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Ich bin mir nicht sicher ob du dich falsch ausdrueckst. Du arbeitest nach einem halben Jahr wieder Vollzeit oder in Elternteilzeit?

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Du bekommst Elterngeld für die Zeit in der du nicht arbeitest . Wenn du arbeitest verringert sich das Elterngeld .

Parallel könnt ihr nur 2 Monate Elternzeit beziehen .

Also du quasi bis 6 Monate nach Geburt und dein Mann dann von 7.-14. Monat .

Ihr könnt auch Elterngeld plus beantragen . Da läuft es etwas anders

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Da klinke ich mich mal an und hätte selber eine Frage bezüglich elterngeld. Ich würde gerne 14 Monate nehmen ohne Partner wie wird das dann mit dem Geld sein. Wird das auf die 14 Monate aufgeteilt oder bekomme ich nur bis zum 12 Monat bezahlt?

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Hallo:) also Elterngeld und elternzejt ist zu trennen. Du bekommst also Max 12 Monate Elterngeld . Die letzten zwei Monate kannst du in wlternzeit gehen . Aber eben ohne Elterngeld . :)

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Vielleicht hilft dir das weiter:

Infoblatt incl. Berechnungsbeispiele: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=08212000-01-0005&consent_type=NONE&query=1&knr=08212000-01&template=KF779650-1LB&print=1&direktstart=1&save=1&reset=1&j=r.pdf

Die Erwerbstätigkeit bzw. der Minijob darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche im Lebensmonatsdurchschnitt umfassen. Wenn Sie durchschnittlich mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, entfällt Ihr Elterngeldanspruch.

Das Elterngeld wird für Lebensmonate ohne Erwerbstätigkeit und für Lebensmonate mit Erwerbstätigkeit gesondert berechnet.

Sie erhalten jedoch mindestens das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages. Es beträgt monatlich:
Beim Basiselterngeld 300 Euro
Beim Elterngeld Plus 150 Euro (wird jedoch für den doppelten Zeitraum gezahlt)

Quelle: https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fa-familienfoerderung/elterngeld-sie-moechten-einen-antrag-auf-elterngeld-stellen/haeufige-fragen-zum-elterngeld.xml?ceid=119723

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Das Elterngeld erhöht sich nicht, nur weil du weniger Zeit zu Hause bist. Du bekommst 67% von deinem Lohn, den Du bisher hattest.

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Willst du denn nach dem halben Jahr sofort wieder in Vollzeit einsteigen? Oder in Teilzeit?
Falls letzteres würde ich dir empfehlen, in Elternzeit in Teilzeit wieder anzufangen, denn dann stehen dir die ganzen Sachen wie Kündigungsschutz usw. zu, die du sonst nicht hast.

Dein Elterngeld erhöht sich dadurch nicht. Lediglich wenn du parallel zum Elterngeldbezug Teilzeit arbeitest, könntest du unterm Strich mehr zur Verfügung haben

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Du wirst einiges durcheinander.

Elternzeit hat nichts mit Elterngeld zu tun.

Elternzeit hat jeder von euch Anspruch auf bis zu 3 Jahre.

Elterngeld zusammen 14 Monate.

Wenn du Monate 1-6 Basiselterngeld beantragst kann dein Partner noch die Monate 7-14 Basiselterngeld beantragen.

Du bekommst natürlich nicht mehr Elterngeld, sondern eben die mindestens 65% bis 6. Lebensmonat.

Solltest du nicht direkt wieder Vollzeit einsteigen solltest du eine längere Elternzeit anmelden um flexibler zu sein.