Hallo!
Ich schreibe hier für eine Freundin. Vielleicht kann ihr jemand helfen.
Und zwar geht es darum, dass sie in der probezeit gekündigt hat. Sie kann in einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Sie hat am Montag den 29.11.2018 per einwurfschreiben die Kündigung zum AG geschickt. Laut der Frist wäre ihr letzter Arbeitstag der 12.11.2018.
Gestern kam per Mail, dass die Kündigung 2.11.2018 zugestellt wurde und ihr letzter Arbeitstag der 16.11.2018 wäre
Was stimmt?
Danke schon mal für eure antworten
Arbeitstag
EinwurfEINschreiben? Oder selbst eingeworfen in den Briefkasten?
Per einwurfeinschreiben wurde es am Montag von der Post verschickt
Sie hat am Montag den 29.11.2018 per einwurfschreiben die Kündigung zum AG geschickt. Laut der Frist wäre ihr letzter Arbeitstag der 12.11.2018.
Gestern kam per Mail, dass die Kündigung 2.11.2018 zugestellt wurde und ihr letzter Arbeitstag der 16.11.2018 wäre.
Es stimmt, dass die Kündigungsfrist AB ZUSTELLUNG zwei Wochen läuft.
Das Zustelldatum steht auf dem Briefumschlag. Es ist auf jeden Fall nicht der Montag 29.10. gewesen. Dann war da ein Feiertag, der 2.11. kann es schon gwesen sein.
Wenn die Post am Montag nicht mehr wegging (bei uns geht sie schon um 10 Uhr morgens aus der Poststelle raus), dann ist es plausibel, dass sie erst am Freitag nach dem Feiertag zugestellt werden konnte.
Es ist völlig egal, wann sie den Brief zur Post gebracht hat! Eine Kündigung ist immer erst mit Zugang gültig, daher ist entscheidend, wann die Kündigung beim AG zugegangen ist. Bei Zugang am 2.11. ist ihr letzter Arbeitstag der 16.11.18.
Der AG hat Recht. Die Frist beginnt natürlich nicht, bevor der der AG die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Dafür muss sie in seinen Machtbereich gelangen (Zustellung).
Gruß
W
Okay Dankeschön. Das geb ich meiner Freundin so weiter