Hallo zusammen,
Kennt sich jemand aus mit dem Thema Unterhalt für die eigenen Eltern?
Mein Vater ist seit Jahren in Rente. Meine Mutter ist jetzt (ca. 4 Jahren vor der Rente ) ungewollt arbeitslos geworden. Ich gehe davon aus, dass sie mit 63 nichts Neues bekommt... da die Rente meines Vaters sehr gering ist, werden die beiden irgendeine Unterstützung brauchen (Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2?). Wisst ihr, in wie fern man als Kind zum Unterhalt verpflichtet ist? Im netz lese ich eine Grenze von 100.000€ verdienst pro Jahr? Ist das brutto oder netto? Zählt hier auch das Einkommen meines Mannes?
Ich werde in nächster Zeit auch zum Anwalt gehen, wollte nur vorab mir ein Bild machen...
Danke!
Elternunterhalt und Arbeitslosengeld 2
Hallo,
grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht in gerader Linie. Du bist aber erst mal deinen Kindern und deinem Mann dem Grunde nach zum Unterhalt verpflichtet. Vermutlich wird dein Mann der Höhe nach rausfallen, weil er sich selbst versorgen kann.
Deiner Mutter gegenüber hast du nach Berücksichtigung vorrangiger Unterhaltsberechtigter einen Selbstbehalt i. H. v 1.800 Euro. Darüber liegende Einkünfte wären hälftig für den Unterhalt zu berücksichtigen. Dein Mann ist nicht unterhaltspflichtig für deine Eltern, aber dir gegenüber. Wichtig ist auch, dass du deinen Eltern gegenüber keiner gesteigerten Erwerbsverpflichtung unterliegst. Das heißt, du musst wegen ihrer Not weder überhaupt arbeiten gehen noch mehr arbeiten.
Zum Anwalt würde ich nur gehen, wenn du von einer öffentlichen Stelle eine Aufforderung bekommen würdest, deine Einkünfte offen zu legen, bzw. Unterhalt zu zahlen. Die Aufforderung ist prinzipiell gerechtfertigt, da bedürftige Verwandte in gerader Linie ein Auskunftsrecht haben.
LG
Danke für deine Antwort. 1.800 € ist ja schon viel Geld, wenn das netto ist. da komme ich alleine nicht drüber, zumal ich nur 50% arbeite derzeit...
ist ja nicht so, dass ich meine Eltern nicht unterstützen will, im Rahmen dessen, was ich leisten kann! Das machen wir jetzt schon oft! Muss aber schon sehen, dass die „meine „ Familie- Kinder und Mann versorgt sind und das Haus muss auch noch jemand abbezahlen.
Ja, das ist netto und bereinigt (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen und privater Altersvorsorge) und wie gesagt auch NACH Berücksichtigung des Unterhalts für deine Kinder.
LG
Hallo
Die Freibeträge sind da sehr hoch. Für einen alleinstehenden sind es 1800 Netto, wenn er verheiratet ist kommen noch mal 1032 Euro dazu. Plus Freibeträge für Kinder.
Auch Kredite, Vereinsmitgliedschaften etc werden berücksichtigt. Seinen Lebensstandart muss man deswegen nicht einschränken!
WIe die Vorredner bereits gesagt haben, sind die Freibeträge grundsätzlich sehr hoch. Des Weiteren werden laufende Kredite und Kosten für den Arbeitsweg ebenfalls mit angerechnet. Dein Mann ist zwar nicht unterhaltspflichtig, allerdings wird das Einkommen in die Grundrechnung mit eingerechnet und am Ende geschaut, wie hoch vom Gesamteinkommen und den Abzügen dein Anteil ist. Mit diesem Anteil wird am Ende weiter gerechnet.
Mein Mann muss derzeit 13€ Unterhalt zahlen, wir haben aber auch den Bescheid sehr genau geprüft. Was teilweise sehr unfair gewertet wird, ist Wohneigentum, denn da werden teilweise Mieten angesetzt, für diesen Preis hättest du nie eine Wohnung gemietet.
Wie meinst du das mit dem Wohneigentum?
Der Wohnvorteil, der bei Eigenheimbesitz aufaddiert wird.
LG