Hallöchen,
ist zwar noch ne Ewigkeit hin bis es relevant wird. Aber vorab schon mal die Frage.
Siutaiton: Ich bekomm Kind 2 im Januar und habe Elternzeit für 21 Monate eingereicht. Sprich gemessen am ET (22.01.19) würde der letzte Tag der Elternzeit der 22.10.2020 sein und ich am 23.10.2020 wieder beginnen zu arbeiten.
Elterngeld Plus ist geplant und zwar 22 Monate. Sprich, da die Auszahlung immer zum Beginn des Lebensmonats ausgezahlt wird und nicht wie Lohn am Ende oder gar im Folgemonat. Wäre die letzte Elterngeld Plus Auszahlung auch um den 22.10.2020 zu erwarten.
Frage: Mein AG zahlt Branchenüblich für externe Dienstleister den Lohn immer zum 15. des Folgemonats. Sprich wenn ich am 23.10.2020 beginne zu arbeiten (hypothetisch halten wir uns mal an den ET) würden mir die ich glaub 5 oder 6 noch zu arbeitenden Arbeitstage im Oktober 2020 zum 15.11.2020 ausbezahlt werden. Wenn das letzte Elterngeld für den Zeitraum 22.10.-22.11.2020 gilt, muss ich das dann angeben/melden. Wenn die letzte Zahlung vom Elterngeld um den 22.10.20 zu erwarten ist und mein erster Lohn am 15.11.20 (aber auf Oktober bezogen)?
Ich wollte lange Überbrückungsspannen vermeiden. Denn ich mag nicht eineinhalb-zwei Monate blank dastehen. Unabhängig vom Verdienst meines Mannes oder Rücklagen. Oder ist das nur relevant, wenn die erste Lohnauszahlung vor der letzten Elterngeldauszahlung stattfindet. Unabhängig davon das die eine Auszahlung "Vorkasse" ist und das andere "nachträglich"?
Würde sowas automatisch übermittelt werden z.b. durchs Finanzamt?
LG Küken
Elterngeld/Arbeiten?!
Also mal abgesehen davon, dass du deine Elternzeit noch gar nicht anmelden kannst weil dafür Kind 2 tatsächlich geboren sein muss und das Elterngeld nur jeweils spätestens am letzten Tag des Lebensmonats gezahlt wird und nicht explizit so wie du es auflistest. Sind jegliche Einkünfte während des Elterngeldbezuges meldepflichtig. Also ja der Monat ist meldepflichtig von dir und unaufgefordert. Beim Elterngeldplus wird dir aber vermutlich nicht so viel abgezogen.
Elternzeit kann ich schon vor der Geburt beim AG anmelden. Hab ich beim 1. Auch und dann nur dir Geburtsurkunde nachreicht zur genauen Nachberechnung. Elterngeld kann ich erst nach der Geburt einreichen. Da verwechselst du gerade etwas. Elternzeit muss ich BIS eine Woche nach der Geburt einreichen. Ich kann das aber vorab orientiert am ET machen. Und hab immer dazu geschrieben...sobald Sie Geburtsurkunde vorliegt sende ich diese am selben Tag bis Mail.
Die Geburtsurkunde vom großen kam erst 10 Tage nach der Geburt. Da wir ein Tag vorm osterwochenende ausm kh entlassen wurde und erst im Zuge der Entlassung die Übermittlung zum Standesamt stattgefunden hat. Sprich erst 7 Tage nach der Geburt konntedas irgendwer bearbeiten. Für'n AG ist nur wichtig wie viele Monate man Elternzeit beansprucht.
Ich hab die Erfahrung schon vom 1. Das Elterngeld wird zum Beginn des lebensmonats bezahlt und nicht bis zum Ende irgendwann. Das ist mir beim 1. Nämlich auf die Füße gefallen. Orientiert Pi mal Daumen am Geburtstag. Ich hab beim 1. Immer bis spätestens 21. Das Geld bekommen (Da am 21.3. Geboren) und meine letzte Zahlung beim Basiselterngeld zum 21.2. Erhalten. Und dann schau ich in die Unterlagen vom Elterngeld und da stand klipp und klar "zum Beginn eines jeden LM"
Weil du es beim ersten Kind schon so gemacht hast ist es also automatisch richtig.
Du musst deine Elternzeit 7 Wochen vor Beginn anmelden, da du nach der Geburt mindestens 8 Wochen Mutterschutz hast muss sie wenn das Kind am ET kommt in den ersten 7 Lebenstagen angemeldet werden. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nicht unbedingt zwingend bzw kann zu gegebener Zeit nachgereicht werden. Der Auszahlungszeitpunkt des Elterngeldes liegt an der jeweiligen Elterngeldstelle. Bei meinem ersten Kind kam das Geld in etwa Mitte des Lebensmonats. Jetzt für das zweite Kind habe ich noch keinen Bescheid bekommen, sondern nur eine Eingangsbestätigung. Wir befinden uns nun im 3. LM. Wann Geld kommt keine Ahnung. Das solltest du dann auch berücksichtigt. Ebenso kann es sein, dass man ein Frühchen oder spätes Frühchen bekommt und dann sind deine Rechnungen hinfällig, denn in einem solchen Fall bekommt man länger Mutterschutzgeld und das ist dann wiederum Basiselterngeld und kann nicht als Elterngeldplus genommen werden. Das ganze passiert auch, wenn dein Kind nicht am ET kommt sondern bespielsweise 7 oder mehr Tage eher. Dann geht der Mutterschutz länger als die LM. Wusstest du aber vermutlich auch.