Guten Abend,
meine Tochter ist 4,5 Monate alt und ein richtiger Sonnenschein :)
Wir überlegen momentan wann der beste Zeitpunkt für ein Geschwisterchen wäre.
Ich bekomme ein Jahr Elterngeld, war davor Vollzeit arbeiten.
Jetzt meine Frage, wenn ich angenommen noch in der Elternzeit schwanger werde, wird mich mein Arbeitgeber wahrscheinlich nicht mehr einstellen. Bekomme ich dann irgendwas oder muss alleine das Gehalt von meinem Mann reichen?
Und wenn ich dann wieder elternzeit habe, dann die 300€ Grundzahlung oder?
Ich hoffe ich hab meine Fragen verständlich formuliert.
lg chrissi699 mit Isabella
Zweites Kind..
Hallo :),
es kommt drauf an wie lang du Elternzeit eingereicht hast? Angenommen 3 Jahre & du möchtest demnächst wieder schwanger werden dann kann dein Arbeitgeber nicht einfach so sagen , dass er Dich nicht mehr einstellt. Mit einem neuen Kind gibt es neue Elternzeit , also quasi alles auf null. In der Elternzeit hast du einen besonderen Schutz wie zb Kündigungsschutz und du kannst in Elternzeit Teilzeit arbeiten, wenn du es möchtest (Max. 30 Wochenstunden)... das kann man machen wenn man elterngeldplus bezieht oder einfach nur in Elternzeit ist ohne Elterngeld zu beziehen .wenn du in Elternzeit Teilzeit gearbeitet hast hast du nach deiner Elternzeit einen Anspruch auf deine alte Vollzeitstelle.
Wenn du demnächst wieder schwanger wirst wird das Elterngeld bzw dein Verdienst von vor 1 Jahr zurück berechnet. Also würdest du dann quasi das Elterngeld bekommen was du jetzt bekommst. Man hat halt dieses Zeitfenster von einem Jahr. Jeder weitere Monat den du zb Teilzeit arbeitest nach dem jetzigen Elterngeld wird dann mit für das neue Elterngeld berechnet bzw. Verrechnet.
LG :)
ich hab ein jahr elternzeit. also würde ich wenn ich angenommen ein halbes jahr arbeite bis ich schwanger werde, dann 67% von meinem teilzeit Gehalt bekommen
Soweit ich weiß rechnet man ab errechneten ET. Also deine kleine ist jetzt knapp 5 Monate heißt Juni 2019 wäre dein letzter Elternzeit und Elterngeld Monat.(??!).. wenn du in der Zeit schwanger wirst .. sagen wir mal zb im Februar 2019 .. wäre ET ja um und bei im November 2019.. heißt du würdest 4/5 Monate das Elterngeld von deiner Teilzeitarbeit bekommen sprich 67% und die restlichen 7 Monate von deinem alten Elterngeld und immer so weiter ...
Wenn du einen Festvortrag hast, muss er dich ja nicht wieder einstellen, weil du ja die ganze Elternzeit über ansgestellt bist.
Wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 14 Monate hast, bekommst du elterngeld so wie beim 1. Jeder weiterer Monat zählt als Leermonat, somit verringert sich das ein wenig, bis du dann irgendwann bei 300 Mindestsatz bist.
ah okay Dankeschön
Wieso 0€? Sie geht doch nach einem Jahr wieder arbeiten!
Du gehst einfach nach Ende deiner Elternzeit wieder ganz normal Vollzeit arbeiten. DEin AG muss dich nicht einstellen, dein Arbeitsvertrag ruht ja nur während der Elternzeit.
Das ist richtig, aber sollte sie Teilzeit wieder anfangen wollen, kann er es durchaus ablehnen und auf Vollzeit oder Kündigung bestehen.
Einfach ablehnen kann er TZ nach der Elternzeit auch nicht. Das geht nur aus betrieblichen Gründen (wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, und diese sind die gleichen wie in der Elternzeit). Diese betrieblichen Gründe müssen notfalls vor Gericht belegt werden vom AG.