N‘Abend zusammen 😁
Ich werde mich nach meiner Elternzeit arbeitslos melden müssen (ausgelaufener befristeter Vertrag)! Mich würde einfach mal interessieren wie das dann so läuft, also mit gehen da z.B. folgende Fragen durch den Kopf
- steht mir Arbeitslosengeld zu nach dem Elterngeld (Vertrag lief im Mitterschutz aus€
- die letzte Zahlung des Elterngeldes wird im Dezember sein, bekomme ich dann ab Januar Arbeitslosengeld oder wird die für Januar dann erst im Februar gezahlt?
- ich habe einen Kita Platz aber März beginnt die Eingewöhnung! Für die Zeit der Bewerbungsgespräche/ andere Termine die ohne Kind sein müssen würde die Oma auf meinen Schatz aufpassen
Das sind erstmal so die wichtigsten Fragen die mir gerade durch den Kopf schwirren!
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich mit dem ganzen aus, dann wäre ich dankbar für eure Antworten!
Nach Elternzeit arbeitslos, Erfahrungen gesucht!
Guten Abend,
also erst einmal kannst du dich selbstverständlich schon während der Elternzeit arbeitslos melden. Nur wo, ob bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter, hängt davon ab, ob du dich dem Arbeitsmarkt jetzt schon teilweise zur Verfügung stellst. Arbeitslosengeld I bekommst du, wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gewesen bist. Das kannst du aber nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehst. Dieses Arbeitslosengeld erhälst du dann parallel zum Elterngeld. Tust du das nicht dann bleibt dir nur der Gang zum Jobcenter um Arbeitslosengeld II zu beantragen. Die rechnen dir dann aus, ob du trotz Elterngeld noch Anspruch auf Leistung hast. Solltest du erst nach der Elternzeit Leistungen benötigen stehst du ja wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kannst zur Arbeitsagentur gehen, soweit du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst.
Zu deiner zweiten Frage kann ich dir sagen, dass wenn du erst für die Zeit nach der Elternzeit Leistungen beantragen möchtest, weil das zu viel Elterngeld ist, die Leistungen vom Jobcenter dann erstmalig in dem Monat gezahlt werden wo kein Elterngeld mehr fließt. Das Jobcenter zahlt immer am Anfang des Monats für den kommenden Monat und die Arbeitsagentur am Ende des Monats für den vergangenen Monat.
Lg
Hallo,
mein Vertrag lief auch in der Schwangerschaft aus.
Nach dem Bezug des Elterngeldes steht Dir grundsätzlich ALG 1 zu, wenn Du vorher 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, leider schreibst Du nicht, wie lange Dein Vertrag lief.
Um einen nahtlosen Übergang der Zahlung zu gewährleisten, hättest Du Dich allerdings schon längst arbeitssuchend und arbeitslos melden müssen, Du solltest also schnellstmöglich alle Unterlagen und den Antrag auf ALG 1 fertigmachen und einen Termin bei der Arbeitsagentur machen, das kann dauern.
Wann im Dezember bekommst Du das letzte Elterngeld? Wenn Dein Kind nicht gerade am 31.12. geboren ist und Du erst ab Januar ALG beziehst, könnte so eine Lücke entstehen, in der Du dann auch nicht krankenversichert bist und entsprechend die Krankenversicherung selbst zahlen müsstest.
ALG 1 wird immer am Ende des Monats gezahlt, für Januar dann also Ende Januar.
Die Sache mit dem Nachweis einer Kinderbetreuung, um vermittelbar zu sein, wird scheinbar regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Du musst Dich darauf einstellen, dass gefragt wird, von selbst würde ich es aber nicht thematisieren. Wenn gefragt wird, genau die Situation mit der Betreuung durch die Oma schildern.
Mir wurde das ALG 1 nämlich bewilligt ohne eine Kinderbetreuung zu haben, mein Kind ist Mitte Dezember geboren und wir hatten einen Kita-Platz ab Februar, mit Eingewöhnung hätte ich frühestens Mitte März arbeiten können, eine Stelle habe ich aber erst weitere sechs Monate später gefunden.
Wenn Du planst, künftig nur Teilzeit zu arbeiten, dann bekommst Du das ALG 1 auch nur entsprechend der geplanten Stundenzahl, das kann bedeutend weniger sein als gedacht.
Hallöchen
Sie hätte sich nicht schon melden müssen/können (ausgenommen arbeitssuchend)... Am Auslauftag kann sie sich frühstens arbeitslos melden, denn ab da kann sie tatsächlich Arbeitslosengeld bekommen... Und es zählt erst ab dem Tag an dem sie dort vorstellig geworden ist... Jeder "fehltag" wird abgezogen...
Sie hat vier Jahre Anspruch auf das Geld...
Ansonsten wars richtig was du geschrieben hast :)
Alles liebe
Aber, dass das alg nur entsprechend der Wunschstunden gezahlt wird, ist mir neu...
Sowas wurde mir beim Beratungsgespräch nicht gesagt... Das werde ich aber nochmal nachfragen, da es mir doch ziemlich komisch vorkommt...
Also erstmal: du bist nicht in Elternzeit, da du keinen laufenden Arbeitsvertrag hast.
Du kannst dich nach dem Elterngeld problemlos arbeitslos melden, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Du bekommst ALG für die Stunden, du dich zur Verfügung stellst, müssen min. 15/Woche sein.
Hallo,
da du jetzt "Zeit" hast, würde ich dir raten dich schon mal arbeitssuchend zu melden. Nach meiner Erfahrung dauert es leider bis zum Erstgespräch mit dem Arbeitsvermittler.
Ansonsten wurde schon viel zu den Voraussetzungen für Alg I geschrieben. Bei uns braucht man einen schriftlichen Vertrag über die Betreuungszeiten und danach bemisst sich dann auch das zu erwartende Geld.