Elternzeit auf 1,5 Jahre verlängern, Stichtag

Hallo,

vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir einen Rat geben.

ich möchte meine Elternzeit von 1 Jahr auf (ca.)1,5 Jahre verlängern. Bei meinem Arbeitgeber habe ich telefonisch angefragt und es ist ok. Ich soll ein formloses Schreiben senden.

Jetzt bin ich mir nicht sicher ob für die Elternzeit, wenn sie vor dem 3. Geburtstag endet, der Geburtstag als Stichtag gilt oder nicht.

Mein Kind ist am 18.02.18 geboren worden. Elternzeit ist bisher bis 17.02.19 eingereicht.

Muss ich jetzt bis zum 17.08.19 verlängern oder geht es auch zum 01.08. oder 01.09. wenn mein Arbeitgeber zustimmt?

In einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums habe ich gelesen, der Zeitraum wäre frei wählbar.

"Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden.
Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur
einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate,
Wochen oder sogar Tage möglich.
[...]
Vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie sich aussuchen,
wann Ihre Elternzeit beginnen soll und wann sie enden soll."

Also muss kein Stichtag, der sich am Geburtstag orientiert eingehalten werden?

Danke und liebe Grüße!
Martina

1

mach es nicht so kompliziert..., wenn du unter 3 Jahren nehmen willst:

1. muss Du gar nicht fragen, - sondern MITTEILEN .... "genehmigen" muss dir der Arbeitgeber gar nix...

2. Lass die Ausführungen über Monatszeiträume... schreib einfach: Geburtsdatum des Kindes. und du nimmst Elternzeit bis "-Datum - hier- eintragen"

mehr braucht es nicht... alles andere drumrum ist höfliches Geschwafel, was man halt so in solche Briefe reinschreibt.....

2

Wenn sie nur 1 Jahr eingereicht hat, kann der Ag eine Verlängerung ablehnen!

3

1. Natürlich benötigt sie in ihrem Fall eine Genehmigung vom AG.

2. Wo "schwafelt" sie denn ihrgendetwas von Monatszeiträumen? Sie fragt doch nur, ob sie die Geburtstag eintragen muss oder das Datum frei wählbar ist.

VG Isa

4

Der Zeitraum ist frei wählbar, du kannst Elternzeit unabhängig von den Lebensmonaten des Kindes nehmen (beim Elterngeld sieht das natürlich anders aus)

VG Isa

5

Dankeschön für deine Antworten, dann weiß ich jetzt wie ich das an meinen Arbeitgeber schreiben kann.

LG!
Martina