Wiedereinstieg nach der Elternzeit aufgrund Arbeitsmangel verweigert - weiß jemand Rat?

Hallo liebe Mitglieder,

nein Fall ist folgender:

Meine Elternzeit läuft am 31.12.2018 aus. Ich bin in einem Kleinbetrieb beschäftigt (kleiner 10 Arbeitnehmer- besondere gesetzliche Erleichterungen für den Arbeitgeber)!und habe eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Ich habe zwei Kinder. Nach der Geburt meines ersten Kindes war der Wiedereinstieg zu den gewünschten Teilzeitkonditionen (30 Std/Woche) kein Problem. Vorher habe ich in Vollzeit gearbeitet.
Nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich eine Elterzeit von einem Jahr und 5 Monaten angemeldet und bestätigt bekomen. Zwischen den Kindern habe ich 1,5 Jahre gearbeitet.
Ende August habe ich mündlich bei meinem Chef angefragt, ob ich ab Januar 21 Std./Woche arbeiten könnte. Nun habe ich die Auskunft bekommen, dass keine Arbeit für mich da ist, da meine Arbeit von zwei Kolleginnen übernommen worden ist, die ihre Arbeitsstunden erhöht haben und eine Auszubildende wurde eingestelt, die auf meinem Schreibtisch arbeitet.
Wir haben für nächste Woche vereinbart uns mit dem Arbeitgeber zu treffen und über die Möglichkeiten zu sprechen.
Welche Rechte habe ich?
1) wenn er nicht genug Arbeit für mich hat, werde ich wohl nicht anfangen können. Kann er mich kündigen und von der Arbeit frei stellen?
2)welches gehalt muss er mir während der Beschäftigung in der Kündigungsfrist zahlen? das Gehalt für die von mir gewünschten 21 Std/Woche?für die 30 Std wie vor der Elternzeit?
3)Er kann mir eigentlich nur am 01.01.19 kündigen zum Monatsende, also dann erst zum 30.04.2019, da der Januar schon angefangen ist oder?
4) habe ich Anspruch auf Abfindung?wenn ja von welchem Gehalt aus berechnet? ich habe mit der Elternzeit über 12 Jahre in dem Büro gearbeitet
5)wenn er mir nun doch Arbeit anbietet, die weniger als 21 Stunden beinhaltet, dann bin ich die jenige die damit einverstanden ist. Muss ich dann kündigen oder kann ich ihn bitten mich zu kündigen?
oder kann er das dann so darstellen, dass ich damit nicht einevrstanden war und mir einen Aufhebungsvertrag vorschlagen ohne Zahlung einer Abfindung?
6)oder sollte ich meine Elternzeit verlängern und von mir aus einen neuen Job suchen?
Viele Fragen und Fragezeichen!
icIch bitte um eueren Rat!
Mit freundlichen Grüßen

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Mehrere Fragen dazu:
1. Bis wann genau geht deine Elternzeit?
2. Wieviel Stunden stehen in deinem Vertrag und war die Reduzierung nach dem letzten Kind befristet?

Du hast nach der Elternzeit Anspruch auf deine Stunden, die du nach Vertrag (egal ob mündlich oder schriftlich hattest), wenn er kein eArbeit für dich hat, muss er jemandem andere Kündigen, denn dir kann er nicht kündigen. Dies geht erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit mit der entsprechenden Frist. Du bist egal ob mit oder ohne Arbeit laut Vertrag zu bezahlen.

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Hallo Susannea!
zu 1. die Elternzeit habe ich bis zum 31.12.2018 beantragt.
zu 2. mein ursprünglicher Arbeitsvertrag lautet auf 40 Std/Woche also Vollzeit. Nach dem ich nach der ersten Elternzeit wieder gekommen bin, haben wir nur mündlich eine Reduzierung der Wochenstunden auf 30 vorgenommen und das Gehalt entsprechend reduziert. Also wird er mir vermutlich in den 4 Monaten die 30 Std./Woche zahlen müssen, wenn er mich kündigt.

Er wird niemanden aus den bestehenden Arbeitnehmern kündigen, es ist für ihn einfacher mich zu kündigen und vier Monate zu bezahlen und alles so zu belassen wie es im Moment ist.

Weißt du vielleicht etwas zu meinen Fragen 4 und 5?

Wenn er mich in der Kündigungsfrist frei stellt, kann ich mich in Ruhe auf die Jobsuche machen, sollte ich jedoch früher etwas finden, könnte er das ausstehende Gehalt als Abfindung auszahlen und mich zum Arbeitsbeginn bei der neuen Stelle abmelden, damit ich nicht woanders mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde... kompliziert!

So ein Mist!!!

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4. Nein Anspruch auf Abfindung hat man nie und da es ein Kleinbetrieb ist, hast du auch kaum Chancen darauf eine zu kriegen, wenn ihr euch nicht auf irgendwas einigt.

5. Wenn er weniger als 30h dir geben will geht das nur über die Änderungskündigung, die muss er aussprechen.

Wenn du bis 31.12. Elternzeit angemeldet hast, dann kann dir erst am 1.1. gekündigt werden und ja, dann nicht zum Ende des Monats.

Und ja, damit hast du nur noch einen Vertrag über 30h/Woche.

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