Kindesunterhalt?

Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Ich hab eine Frage bzgl. des Unterhalts. Mein jetzt 15jähriger wächst bei mir auf. Der Kindsvater zählt auch regelmäßig Unterhalt. Jetzt wird er nächstes oder übernächstes Jahr die Schule verlassen und eine Ausbildung beginnen und wohnt weiterhin bei mir. Steht ihm in der Ausbildung weiterhin Unterhalt zu und wenn ja, voll oder nur noch anteilig?
Lieben Gruß und Danke im voraus für die Antworten 😊

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Bis er 18 wird läuft das so:
Vom Ausbildungsgehalt werden 90 Euro abgezogen (Werbungskosten) der Rest durch 2 geteilt und dieser Betrag mindert den Unterhalt des Vaters. Beispiel Unterhalt 400 Euro -((550 Euro - 90 Euro)/2), 400 - 230 Euro = 170 Euro Unterhalt.

Wird das Kind 18, seid ihr beide unterhaltspflichtig. Man nimmt dann die Summe eurer Einkünfte, ermittelt daraus den Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle. Einfach gesagt: Beispiel 600 Euro. Davon wird das volle Kindergeld abgezogen, bleiben (gerundet) 400 Euro übrig. Von seinem Verdienst bleiben 460 Euro, die voll angerechnet werden, er bekäme also nichts mehr.

Nehmen wir an, er verdient nach Abzug der Pauschale als Erwachsener nur 200 Euro statz 460, dann hätte er noch auf 200 Euro Unterhaltsanspruch. Wenn wir uns jetzt mal vorstellen, du hast 2000 netto und der Vater 3000, dann müsstest du 2/5 (80 Euro) und der Vater 3/5 (120 Euro) zahlen.

Wichtig noch: ab 18 ist das Kind berechtigt den Unterhalt zu bekommen und wenn es minderjährige Geschwister gibt, stehen die in der Nahrungskette vor ihm.

LG

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Kurze Info zur Ergänzung:

Ihr seit beide auch jetzt Unterhaltspflichtig der Vater zahlt Barunterhalt und du leistest Betreuungsunterhalt. Ab 18 sind beide Barunterhaltspflichtig, das Geld steht dem Kind dann direkt zu und du verwaltest es nicht mehr.

Ein wichtiger Punkt wie ich erfahren durfte. Den ich leiste für meine Tochter (11) sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt.

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"Wichtig noch: ab 18 ist das Kind berechtigt den Unterhalt zu bekommen"

Nur, wenn der 18+Jährige zur Schule geht oder sich in Ausbildung befindet. Nicht, wenn er dann selbst vollen Verdienst hat oder aber "1, 2, 3 Jahre mal nix" macht.

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