Hallo
Ich möchte erstmal 8 Wochen nach meiner Elternzeit ein freiwilliges Praktikum in einer namenhaften Firma mache. . Da ich 2 Jahre aus meinem erlernten Handwerksberuf raus bin ( ich aber etwas Praxis brauch um
Mich bei anderen ag zu bewerben ) und mein alter AG meine Befristung auslaufen lassen hat .
Ich hatte schon zum Meister Kontakt und die E-Mail die er schrieb war eigentlich sehr gut gestimmt ( er schrieb das sie sich sehr über engagierte und motivierte Mitarbeiter. Etc. Und er weis das ich aus der Elternzeit komme .)
Nun ist meine Frage kann man über eine Praktika vielleicht in die Firma reinkommen als Festangestellter Arbeitnehmer ?
Oder ist es eher so das sie dankbar sind das eine gelernte Fachkraft für umsonst arbeitet ?
Freiwillig ins Praktikum nach der Elternzeit
Naja kommt halt drauf an ob es freie Stellen gibt und du die Qualifikationen für die Stelle hast.
Generell kann man sich während einem mehrwöchigen Praktikum ja schon "zeigen" und selbst gucken ob man sich das vorstellen kann. Also unmöglich finde ich es nicht dass man danach evtl einen Vertrag bekommt..Aber wie gesagt: es muss auch eine Stelle frei sein und du dafür die Qualifikation haben.
Aus persönlicher Erfahrung: habe 6 Wochen Praktikum gemacht um eine Weiterbildung zu absolvieren..zufällig wurde die Kollegin schwanger..war sofort zu Hause.. und ich bekam ihren Job;) also ich hatte tatsächlich Glück!
Du bist ausgelernte Fachkraft und möchtest ein Praktikum machen als Wiedereinstieg? Das klingt sehr merkwürdig in Zeiten in denen jeder Betrieb Handwerker sucht. Bist du sicher, dass du dich nicht unter Wert verkaufst?
Der Meister freut sich natürlich über eine Fachkraft die sich fast kostenlos zur Verfügung stellt.
Hast du dich denn schon ganz normal in deinem Beruf beworben?
Ja mir wurde klip und klar gesagt das meine Fähigkeiten nicht mehr so sind wie sie sein sollten nach 2 Jahren raus aus dem ,, Geschäft „ das habe ich ja selbst gemerkt nach dem arbeiten , deswegen auch das Praktikum
Praktikanten unterliegen dem Mindestlohngesetz.
Sofern es sich um ein freiwilliges Praktikum ber drei Monate handelt. Hier also nicht.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html
Ich habe es so verstanden, dass sie bereits ausgebildet ist und darüber eine Festanstellung als Fachkraft sucht, also gilt das MiloG. Fachkräfte kann man nicht gratis beschäftigen.