Elterngeld berechnen

Hallo ihr,
da es meine erste SSW bin ich noch etwas planlos wie das Elterngeld berechnet wird.

Also das Elterngeld wird ja anhand der letzten 12 Monate berechnet, jetzt habe ich gelesen, dass der Monat in dem man in den Mutterschutz geht ausklammern lassen kann.

Zurzeit bin ich aufgrund Rückenschmerzen krank geschrieben, und würde ab dem 5.12. ins Krankengeld fallen. Da ich in der Altenpflege arbeite ist es auch nicht absehbar, dass ich bis zum Mutterschutz wieder arbeiten könnte. Ab dem 23.12. gehe ich in Mutterschutz. Heißt dass das Krankengeld würde nicht mit in den Brechnungszeitraum fallen?

Vielleicht hatte ja jemand die selbe Situation und kann mir berichten.

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Warum schickt dein FÄ dich nicht ins BV, wenn du eh kurz vorn dem Mutterschutz bist. Versuche nicht die 6 Wochen zu überschreiten. Die zählen bei der EG Berechnung mit rein, also wenn du Krankengeld bekommen würdest.

Alles Gute 🍀

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Sie gibt mir kein BV, sagt es käme nicht von der Schwangerschaft.
Ich hatte vorher aber keine Probleme.
Bin mit ihr auch total unzufrieden und werde nach der Schwangerschaft wechseln.

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Ich habe wegen Depression ein BV bekommen und das hatte ich auch vorher schon und das hat auch nichts mit der Schwangerschaft zu tun 🤔
Schade dass da alle Ärzte anders entscheiden

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Folgende Zeiträume werden ausgeklammert (Quelle Bundesamt für Familie...):

„Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate

• mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
• mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
• mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Le-bensmonat
• in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich um die Zahl der übersprungenen Monate weiter in die Vergangenheit, ohne dass sich die Zahl der berücksichtigten Monate (12) ändert.“

Wenn du aufgrund der Schwangerschaft Rückenschmerzen hast, würde das also auch ausgeklammert werden.
Ich weiß aber nicht, was man dann bei der Elterngeldstelle einreichen muss. Ruf doch einfach mal dort an und frag nach.

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Danke, Ich werde mal bei der Elterngeldstelle anrufen.

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Du bist Pflege Fachkraft und bekommst kein BV???? Was ist das bitte?? Ich bin Gesundheits und Krankenpflegerin und habe beim Ambulanten Pflege Dienst gearbeitet und bin im BV und bekomme weiterhin mein volles Gehalt. Da würde ich nochmal den FA fragen oder zu Not wechseln.

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Ich bin auch in der ambulanten Altenpflege. Leider habe ich weder vom FA noch vom Arbeitgeber BV bekommen.
Den FA zu wechseln ist zu spät, da es ja immer nur zum neuen Quatal geht und da bin ich ja schon im Mutterschutz. Auf den Stress dann noch zu wechseln habe ich keine Lust.

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Ich arbeite ebenfalls in der Pflege und wurde nach Bekanntgabe vom AG ins BV gesteckt...ist ja komisch das du es nicht bekommen hast. Auf deine Frage kann ich dir leider keine Antwort geben,da es für mich auch die erste Schwangerschaft ist und ich selbst noch nicht weis wie das alles läuft 🙈