Ich habe Elterngeldplus beantragt das heißt bekomme für 2 Jahre jeden Monat 150 Euro mein Kind kam am 14.10.18 zur Welt meine Frage ist bekomme ich für Oktober dann nichts ausbezahlt? Habe heute das erste mal Geld erhalten es sind genau 300 Euro gewesen ist das jetzt für November und Dezember oder wie muss ich das verstehen ?
Elterngeld
Die ersten 6 Wochen nach der Geburt gibts doch Mutterschaftsgeld.
Do ist es beim normalen Elterngeld wenigstens.
LG
„Die ersten 6 Wochen nach der Geburt gibts doch Mutterschaftsgeld.“
Und das bekommt jeder?
Zumindest in Deutschland. Wenn du vorher kein Geld verdient hast, weiß ich es leider nicht.
Wir hatten damals so ne Liste zugeschickt bekommen, da steht genau wieviel Geld man wann bekommt 🤔 normalerweise bekommt man ja die ersten 8 Wochen (also im Mutterschutz) nach der Geburt das Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld 🤓
„normalerweise bekommt man ja die ersten 8 Wochen (also im Mutterschutz) nach der Geburt das Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld“
Es gibt auch Frauen, die kein Mutterschaftsgeld erhalten.
Als erstes schau auf den Bescheid, da steht das drauf.
2. hast du Mutterschaftsgeld bekommen?
Du hast doch einen Bescheid bekommen, darin steht, wann du welches Geld erhältst. Sogar mit genauem Datum.
Die ersten 22 Lebensmonate gelten IMMER als Basiselterngeld. Sprich 300 Euro. Gewöhnlich tritt man ja aus dem Arbeitsleben aus und erhält die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld, was zusammen mit dem Betrag von der Krankenkasse der identische Wert des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 3 Monate vorm Mutterschutz entspricht! Da dieser Betrag gewöhnlich sogar höher ist als das Elterngeld, wird es zu 100% als Basiselterngeld angerechnet. Wenn du also nicht Alleinerziehend sein solltest und dir 2 Partnermonate noch angerechnet werden können. Würde ohne Alleinerziehend sein, dir noch 10 Monate Basiselterngeld überbleiben die du splitten kannst auf 20 Monate. Zusammen mit den ersten 8 Wochen ergibt das eine max. Elterngeldspanne von 22 Monaten! Wenn du die 2 Partnermonate mitbekommen solltest, weil Alleinerziehend! Dann hättest du 2 weitere Basiselterngeldmonate die ebenfalls splittungsfähig sind. Sprich max. 26 Monate, wovon die ersten 2 (es sind keine vollen Monate) aber IMMER als Basiselterngeld gewertet werden.
All jene die Mutterschaftsgeld beziehen in der Zeit vom AG, bekommen die erste Auszahlung der Elterngeldstelle auch erst mit der Vollendung des 2. Lebensmonats. Und die paar Tage, die den Monat nicht ganz voll machen, werden anteilsmäßig draufgeschlagen. Weshalb die Zahlung bei jenen mit Mutterschaftsgeld bei der 1. Auszahlung vom Elterngeld auch minimalst höher sind da die paar Resttage vom vorherigen Lebensmonat die zur Differenz mit den 8 Wochen nach der Geburt stehen aufgerechnet werden.
Da du vorher offenkundig keiner Arbeitstelle nachgegangen bist, weis icht gar nicht ob dir Mutterschaftsgeld angerechnet wird und du auch pausch Basiselterngeld beziehst die ersten 8 Wochen/2 Monate.
Normalerweise bekommst du parallel ein Schreiben zugeschickt das relativ zeitgleich eingeht, vielleicht ein Tag differenz. Da steht dann alles genau drin. Wann du dein Geld bekommst, in welcher Höhe, wie lange und ob dir irgendwas angerechnet wird blablabla. Alles halt was relevant ist.
Das muss das Geld vom 14.10-13.12. sein, wenn du kein Mutterschaftsgeld erhältst.