Huhu ihr Lieben,
bin neu hier und habe eine Frage auf dem Herzen, die ich am liebsten sofort geklärt haben würde
Bloß bin ich bei der L-Bank auf unterschiedliche Aussagen gestoßen und man bat mich, meine Anfrage bei denen schriftlich einzureichen... grummel...
Der Hotline Mitarbeiter war leider nicht sehr kooperativ. Als müsste er das Elterngeld an mich zahlen -.-...
Vielleicht wisst ihr Bescheid, das wäre ja sooo großartig.
Bei mir ist es so , dass ich mein 2. Kind erwarte. Im Bemessungszeitraum für das Elterngeld wäre ich fünf Monate in Steuerklasse 3, drei Monate in Steuerklasse 4 und vier Monate in Steuerklasse 1.
Jedoch habe drei Monate, in denen ich in 3 war, nicht gearbeitet. Werden diese Monate dennoch als Steuerklasse 3 gezählt? Oder nur die Monate mit Gehaltsrechnung (dann würde ja Steuerklasse 1 überwiegen und nur 9 Monate mit Steuerklasse gezählt werden)?
Wenn der Verdienst eine Prämisse wäre, damit die Steuerklasse zählt, reicht dann auch eine geringfügige Beschäftigung (sowas hatte ich noch nicht)?
Ich kann noch einiges „beeinflussen“ Entbindungstermin ist 10.07.2019.
Der Paragraph 2c des BEEG beantwortet meine Frage nicht eindeutig, oder stelle ich mich blöd an ?!??
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen. Wäre toll, wenn ich das Elterngeld aufstocken kann.
Lg Mujulia
Elterngeld-Frage, bringt der Steuerklassen- Wechsel was?
Hi! Wir wollten auch die Steuerklassen wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Steuerklasse mind. 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes aktiv gewesen sein muss, damit sie als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld gewertet wird. Wir sind also schon zu spät und ein Wechsel macht bei uns keinen Sinn mehr.
Meines Wissens werden die letzten 12 Monate veranschlagt, wenn du drei Monate davon ohne Einkommen warst, dann wird das Gehalt der anderen Monate mit 12 verrechnet (also 9x 1000€ + 3x 0€ = 9000/ 12)
Viele Grüße!
Huhu, danke für deine rasche Antwort.
Nach dem Gesetzestext wird die Lohnateuerklasse der letzten Abrechnung genommen, wenn es keine andere, überwiegende Lohnsteuerklasse im Bemessungszeitraum gibt. Also müsste ich keine 6 Monate hintereinander in 3 gewesen sein, weil ich ja in 4 und in 1 war.
Mein Problem oder die konkrete Frage ist, ob die Monate ohne Beschäftigung trotzdem Steuerklasse-technisch berücksichtigt werden. Verstanden habe ich schon, dass ich in denen natürlich kein Elterngeld angerechnet bekomme und die auf „0“ stehen.
Hmmm. Schwierig.
Das steht genau in BEEG.
3) Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat. § 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Es zählen natürlich nur die Monate mit Abrechnungen, die auch zur Berechnung mit einfließen.
Also hättest du eine Berechnung nach Steuerklasse 1 in dem Moment.
Wann ist denn Kind 1 geboren?
Kind 1 ist am 25.09.2017 geboren worden.
Laut meiner Überlegung habe ich folgenden Bemessungszeitraum für Kind 2.
- April 2019 (Steuerklasse 3, kein Gehalt)
- März 2019 (Steuerklasse 3, kein Gehalt)
- Februar 2019 (Steuerklasse 3, kein Gehalt)
- Januar 2019 (Steuerklasse 3, Gehalt aus Überzeit)
- Dezember 2018 (Steuerklasse 3, Gehalt aus Überzeit)
- August 2017 (Steuerklasse 4)
- Juli 2017 (Steuerklasse 4)
- Juni 2017 (Steuerklasse 4)
- Mai 2017 (Steuerklasse 1)
- April 2017 ( Steuerklasse 1)
- März 2017 (Steuerklasse 1)
- Februar 2017 (Steuerklasse 1)
Ich hatte beim ersten Kind 14 Monate Elterngeld bekommen und dann kann man ja diese Monate (Sept 2017- Nov 2018) ausklammern.
Die Monate Februar- April 2019 fließen ja theoretisch in die Berechnung mit ein und zwar mit 0 Euro?! Dann wäre es doch komisch, wenn die Lohnsteuerklasse dann nicht berücksichtigt wird, oder?
Falls die Monate tatsächlich nicht gelten unter Lohnsteuerklasse 3, reicht ein Mini-Job für diese Monate < 450 Euro. Diese Beschäftigung ist ja eigentlich Steuerfrei, aber hat man nicht trotzdem eine Abrechnung und gültige Steuerklasse?