Hallo ihr lieben,
der letzte Antrag ist schon ewig her und anscheinend hat sich doch einiges verändert, aber vielleicht kann mir hier kurz jemand helfen. Beim letzten mal musste ich vom Elterngeld den Antragsteil Nummer 4 meinem Arbeitgeber zukommen lassen da mein Elterngeld individuell berechnet wurde. Jetzt hab ich mir den Elterngeldantrag ausgedruckt und da ist kein Teil Nummer 4, wie funktioniert das jetzt?
Und die zweite Frage wäre, mein Mann möchte diesmal auch 2 Monate Elternzeit nehmen, er hat einen normale Vollzeit Stelle und zusätzlich einen 400 Euro Job, muss er diesen auch angeben? Er wird auch in der Elternzeit diesen Nebenjob ausführen.
Wenn die 400 Euro von seinem Elterngeld noch abgezogen werden bleibt vermutlich zu wenig übrig um die normalen anfallenden Kosten zu decken.
Grüßle Sky
Elterngeld experten hier?
Hallo :)
Zu Frage 2 kann ich dir sagen, das er den 400 Euro job auch angeben muss und es wird leider mit verrechnet mit dem Elterngeld. Bei uns hat es sich nicht gelohnt, so das er den 400 Euro job auch gestoppt hat
Es gibt eine Anlage zum Antrag, die du dem Arbeitgeber zukommen lassen kannst. Zusätzlich musst du deine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate beifügen
Hallo,
Zu Punkt 1: das ist ein extra Dokument zumindest bei der lbbw. Schau doch nochmal auf der Homepage deiner zuständigen Bank.
Leo
Wie dein Antrag aussieht hängt vom Bundesland ab, das müsstest du uns dazu nennen.
HIer braucht man nichts vom AG!
Und ja, dein Mann muss Haupt- und Nebenjob angeben vor und nach der Geburt.
Wenn er also den Höchstbetrag erhält, dann wird es dadurch mit 400-Euro-Job evtl. weniger, wenn er den nicht erhält, hat er mit Job auf jeden Fall mehr!
Also mehr Geld insg. hat man monatlich immer zur Verfügung, wenn man nebenher arbeitet. Denn der Nebenjob wird zwar angerechnet aber ja nicht 1:1 abgezogen.
Aber es kann natürlich sein, dass man dann weniger Elterngeld erhält und sich dann der Zuverdienst im Verhältnis zum Aufwand nicht mehr rentiert. Das ist aber sehr individuell.
Die TE kann das ja in einem Elterngeldrechner genau ausrechnen.
"Also mehr Geld insg. hat man monatlich immer zur Verfügung, wenn man nebenher arbeitet. Denn der Nebenjob wird zwar angerechnet aber ja nicht 1:1 abgezogen. "
Nein, leider nicht, denn das Einkommen vor der Geburt wird ja als erstes auf insgesamt maximal 2770 Euro gekürzt. Wenn man also vorher 3000 Euro hatte und nun noch 600 Euro verdient, dann wird die Differenz auf 2170 Euro festgelegt. Dadurch kann es schon sein, dass man weniger Geld dann hat (also Elterngeld und Brutto-Einkommen evtl. gleichhoch, aber nach Abzug der Kosten die durch Fahrt usw. entstehen dann weniger).
Also nicht nur Aufwand nicht rentabel, sondern wirklich weniger Geld in der Tasche!