Hallo liebe Mamis,
Mein Mann und ich, haben fast eine 7 Monate alte Tochter und wollen uns jetzt ans zweite und letzte, für uns Wunder wagen.
Jetzt zu meiner Frage, bekommt man für das zweite Kind trotzt Elternzeit des ersten Kindes, weiter Elterngeld?
Dann das Minimum, wäre ja klar, bin aber i.wie nicht sicher?
Bin jetzt davon ausgegangen, dass man doch neu Elterngeld berechnet bekommt und dann quasi neu Elternzeit nehmen muss?
Danke schonmal für eure Antworten.
Liebe Grüße Leoni mit Phelina
Frage zum Elterngeld?
Hey du. Du musst Elternzeit und Elterngeld trennen. Das hängt nur bedingt zusammen. Für das zweite Kind muss beides neu beantragt werden und die Elternzeit vom 1. Kind verfällt dann in der Regel. Je nachdem, wie schnell es klappt, wird der Elterngeldbezug vom 1. Kind ausgeklammert und mit zeitlichem Glück bekommst du wieder das, was du jetzt auch hast. Wichtig ist nur, dass du die jetzige Elternzeit genau einen Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes kündigst, dann bekommst du nämlich wieder Mutterschaftsgeld vom AG und der KK. Also quasi für den kompletten Mutterschutz das, was du verdient hast.
Die Elternzeit verfällt nicht vom ersten Kind, man kann sie hinten anhängen.
Mache ich nämlich.
Kind 1 zwei Jahre Elternzeit, diese gekündigt zum Beginn vom Mutterschutz Kind 2 um volles Mutterschutz Geld zu bekommen.
Im Anschluss an Elternzeit Kind 2 nehme ich das dritte Jahr Kind 1, außer ich werde wieder schwanger.
Das dritte Jahr Elternzeit kann zwischen dem 3.-8.Geburtstag genommen werden.
Elterngeld wird von den letzten zwölf Monaten berechnet, Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert.
Für ein Geschwister Kind unter drei gibt es einen Bonus. 10% vom Elterngeld, min 75€,max 180€
Ich habe trotz 24 Monate Abstand mehr als 375€ bekommen
Das mit der Elternzeit an sich stimmt. Das man die nehmen kann bis zum 8. Geburtstag. Aber man muss genau das mitm AG vorab abklären. Auch dafür gibt's Regelungen und sollten bei der Kündigung der 1. Elternzeit wegen Mutterschaftsgeld mit erwähnt werden das man genau das gedenkt so zu planen. So wie man auch bindend die ersten 24 Monate nehmen muss, wenn man sich ergehen will spontan verlängern zu können. Nimmt man nur 12, muss man nach 12 Monaten wieder anfangen sofern der AG nicht kulant ist und kann nicht per se mal eben 7 Wochen vor Ablauf verlängern.
Neues Elterngeld fürs 2. Sollten gewisse momatsabstände nicht überschritten werden, das identische wie beim 1. Zzgl geschwisterbonus den es Max bis zum 3. Geburtstag vom 1. Kind gibt und mind 75 Euro ausmacht. Man bekommt aber nicht überschneident 2 x Elterngeld. Nur eins, ggf löst eins das andere ab und man erhält aber einen Zuschlag.
Hallo, ja das meine ich ja.
Also nicht zwei mal Elterngeld zugleich, sonder für das erste wird dann alles abbezahlt und für das neue quasi berechnet.
War mir nicht sicher, ob man überhaupt was bekommt, da man ja nur zu Hause war.
Also ich müsste eig. Im März 2020 wieder Arbeiten. Aber würde Quasi vorher das Kind bekommen. Also so wie ich es jetzt Verstanden habe, muss ich die Elternzeit, 6 Wochen vor dem Mutterschutz Kündigen und für das zweite Kind, neu Beantragen, richtig ?
Danke vielmals ❤
Kündigen ja... Elternzeit beantragt man aber nicht sondern reicht das lediglich ein. Der AG hat zumindest die erste Einreichung pro Kind immer zu akzeptieren. Eine Verlängerung nur dann wenn die Regeln beachtet werden. Sprich die ersten 24 Monate sind bindend. Man darf nur Max 2x Elternzeit verlängern und bis höchstens 8 Jahre. Das mit der Ausdehnung auf bis 8 Jahre muss aber auch geklärt werden. Wenn du zb einmal Elternzeit von 0-8 Monate nimmst. Einmal von 2-3 Jahren und einmal von 6-6,5 Jahre würdest du 10 monate verschenken, weil du nicht mehr als 3 Abschnitte am Stück nutzen darfst. So wie der AG nicht von Haus aus immer nach 3 Jahren einen restanspruch per se erlauben muss. Man sollte diese Planung von Anfang an schriftlich fixieren.
Wie die anderen schon gesagt haben musst du Elternzeit und Elterngeld von einander trennen. Elterngeld berechnet sich immer aus dem Gehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Beim zweiten Kind werden der Mutterschutz von Kind 1 und die Monate bis zum 1. Geburtstag von Kind 1 ausgeklammert. Also sagen wir mal der Mutterschutz von Kind 2 würde beginnen, wenn Kind 1 18 Monate alt ist und du hättest zwischen den Kindern nicht gearbeitet, dann würden die 6 Monate mit 0€ in die Berechnung eingehen und noch 6 Monate von vor dem ersten Kind.
Mh. War das verständlich?
Ja, denke schon.
Also unsere zweites Kind kommt, dann bin ich noch in Elternzeit vom ersten.
Ich müsste 2020, 03 wieder Arbeiten, offiziell.
Unsere zweites Wunder kommt boch dieses Jahr, dann ist meine Tochter, ganz genau 1 1/2 Jahre alt.
Es kommt drauf an, wann das zweite kommt. Monate von Mutterschutz und Elterngeldbezug werden immer ausgeklammert und es zählen immer 12 Monate vor der Geburt
Zb
Baby 1 Geburt 12/2018
Baby 2 Geburt 06/2020
Muschu und Elterngeld Kind 1 = 10/2018 - 11/2019
Muschu Beginn Kind 2 = 04/2020
Dh die Monate 12/2019-03/2020 werden mit 0 berechnet, die noch fehlenden 8 Monate werden aus dem Gehalt von vor dem muschu des 1. Kindes als Grundlage genommen.
Dann kommt noch der Geschwisterbonus dazu.
Hoffe, es ist verständlich 🙈
Lg Leo
Hallo, ja glaube schon, also das zweite würde noch vor Ende der Elternzeit des ersten Kindes kommen.
Also ich wäre noch in Elternzeit von meiner Tochter, wenn das zweite jetzt kommt.
Hoffe das war jetzt auch verständlich.
DANKE ❤
Du musst Elternzeit und Elterngeld trennen!!