Elterngeld Kind 2

Hey ihr Lieben,
weiß nicht ob ich hier richtig bin mit dem Thema, aber vielleicht kennt sich von euch jemand aus.
Im Dezember '17 ist mein Sohn geboren. Hab 3 Jahre Elternzeit und das Elterngeld im ersten Jahr komplett auszahlen lassen.
Ich fange im März wieder in der Elternzeit an auf 450 Euro Basis zu arbeiten.
Zeitgleich wollen wir mit Nummer 2 starten.

Kann mir jemand sagen wieviel Elterngeld ich für Nr. 2 bekommen würde? Die 12 Monate vor Geburt habe ich ja nur 450 Euro verdient dann. Oder bekomme ich das gleiche wie bei Nr. 1 weil ich ja innerhalb der Elternzeit schwanger wurde.

Ich steh auf dem Schlauch🙄

Danke und einen schönen Abend euch!

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Guten Morgen,

an deiner Stelle würde ich bei der Elterngeldberatungsstelle anrufen. Die beraten da ja kostenlos und kennen sich aus.

Da du Basiselterngeld hattest, werden nur diese ersten 12 Lebensmonaten Elterngeld ausgeklammert.

Sollte es bei euch gleich im März fruchten, dann hast du sogar nur 9 oder 10 Monate mit 450 € und die Monate davor mit 0 €.

Ich glaube, viel mehr als den Mindestsatz wirst du nicht bekommen.

Hast du die Möglichkeit ein Kleingewerbe anzumelden? Z. B. Tuppervertreterin? Dann hättest du einen Verschiebetatbestand und die Berechnungsgrundlage verschiebt sich auf das Vorjahr, in dem du Elterngeld bezogen hast, dies wird dann ausgeklammert und du würdest das gleich EG Plus Geschwisterbonus (da zweites Kind unter 3 Jahre) bekommen.

Aber wie gesagt, am besten anrufen und beraten lassen, bin kein Experte. 😉

LG kayinchen

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Ganz lieben Dank für deine Antwort. Das hilft mir schonmal sehr weiter!😊

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Es werden wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung hinzugezogen.

Natürlich bekommst du nicht das gleiche Elterngeld wie vorher, warum denken so viele, dass die Elternzeit ausgeklammert?? Was hat denn die Elternzeit mit dem Elterngeld zu tun?

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Danke für deine Antwort. Ich erwarte natürlich nicht, dass ich das gleiche bekomme wie vorher. Habe nur schon öfter gehört, dass die Leute, die im zweiten Elternzeit Jahr schwanger wurden das bekommen haben. Aber wahrscheinlich hatten die dann auch Elterngeld auf die 2 Jahre aufgeteilt.
Deswegen ja die Frage, wie das bei mir dann aussieht.
Lg

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Elterngeld als ElterngeldPlus erhalten verlängert die Ausklammerung nur um 2 Monate. Einzige Variante, die funktioniert, ist schneller wieder schwanger werden!

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Da dein Sohn bereits über ein Jahr alt ist und du noch nicht schwanger bist, wird dir NICHTS aus der Zeit vor deinem 1. Kind angerechnet und nur die 450 Euro als Grundlage genommen. Was bedeutet. Beim Basiselterngeld, wirst du vermutlich NUR den Mindestsatz von 300 Euro, beim Elterngeld Plus die 150 Euro erhalten. Solltest du zügig schwanger werden, hättest du noch ein paar Monate den Geschwisterbonus von mind 75 Euro (aber vermutlich auch nicht mehr als diesen Betrag).

Elterngeld und Elternzeit stehen völlig eigenständig jeweils für sich und das eine hat nix mit dem anderen zu tun. Da die Zeit vom Mutterschutz abgezogen wird, bekämst du nur dann das volle Elterngeld unter Abzug dieser Zeitspanne.

Sprich 12 Monate vorm Mutterschutz, da die 6 Wochen vor der Geburt vom 2. Kind und die 8 Wochen Mutterschutz vom 1. Kind abgezogen werden. Darf der Abstand demzufolge nicht größer als 15 Monate sein. Jeder Monat der darüber geht, wird mit den 450 Euro berechnet, jeder Monat davor mit dem Einkommen vorm 1. Kind. (So versteh ich das Prinzip jedenfalls. Also müsste, wenn ihr einen Abstand von z.b. 24 Monaten hättet, 24-15 = 9 Monate mit 450 Euro berechnet werden und die überbleibenden 3 Monate mit dem vorm 1. Kind. Da die Elterngeldzeit beim Basiselterngeld meines Wissens nicht als Einkommenszeitraum angerechnet werden, nur die Zeit davor.

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Vielen Dank! Alles klar, das bringt nochmal etwas Licht an die Sache😉

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Ich würde sogar meinen, dass die übrigen 3 Monate mit 0 € angerechnet werden, da sie ja von Dezember bis März weder Elterngeld, noch Arbeitseinkünfte hat. Und Basiselterngeld werden 12 Monate ausgeklammert, die da dann allerdings schon abgelaufen sind. Die werden nämlich nicht "rückwärts" ausgeklammert, sondern "bis" zum 12. Lebensmonat.

@TE: wirklich lieber von den Fachleuten beraten lassen.

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