Kindesunterhalt

Hallo an alle #winke,

ich habe eine Frage und hoffe, es kann mir vllt jemand behilflich sein. Ich bin geschieden und habe eine 12jährige Tochter, für die der Vater nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlt. Jetzt hat er im Oktober geheiratet und bekommt somit Familienzuschlag und hat natürlich die Steuerklasse geändert ... Was ja bedeutet, dass er def mehr Gehalt bekommt. Allerdings behauptet er nun, dass er nicht mehr Unterhalt zahlen muss, da es schliesslich der Familienzuschlag (und die Steuerklassenänderung) für seine Frau ist und nicht für sein Kind. Ich hingegen sage, dass ist total Schwachsinn, es zählt was er an Einkommen hat. Wie das zustande kommt ist -meiner Meinung nach- doch total egal? Ob durch Nebenjob, Heirat oder was auch immer .......
Vllt kann mir ja jemand von euch helfen und mir sagen, wer denn nun "richtig" liegt? #kratz
Danke schonmal

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Ich kenne mich nicht damit aus und kann dir daher nicht wirklich helfen. Nur ein Gedanke:

Wenn er jetzt Steuerklasse 3 hat und seine Frau 5, dann zahlt er zwar weniger Steuern und hat mehr netto, seine Frau zahlt aber im Verhältnis mehr Steuern und hat weniger netto als zuvor. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er jetzt mehr Unterhalt zahlen muss. Andernfalls hätte er die Steuerklasse sicher nicht gewechselt oder ändert es in 4/4 und dann hat es sich eh erledigt.

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Ihr habt beide zum Teil Recht. Er wird einen Teil behalten können der dem Unterhalt der neuen ehe zugerechnet wird und ein Teil muss berücksichtigt werden da eure Tochter in der Rangfolge vor seiner neuen Ehefrau liegt und kein Mangelfall vorliegt. Je nach Rang der Unterhaltsberechtigten und Unterhaltshöhe (Mangelfall) muss er die Vorteile mit einfliessen lassen oder diese sind alleinig der neuen Ehe zuzuordnen (z.B. beim Ehegattenunterhalt).

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-9&nr=45214&linked=pm&Blank=1

Bei der Mangelfallberechnung wird der Splittingvorteil auf jeden Fall mit berücksichtigt. Allerdings ist hier auch zu prüfen ob die neue Ehefrau eigenes steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Wenn ja gehört ein Teil des Splittingvorteiles ihr da sie ja mit der ungünstigeren Steuerklasse benachteiligt wird. Dann ist nur der durch das Einkommen deines Ex-Mannes erzielte Steuervorteil aus dem Splittingtarif zu berücksichtigen.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/unterhaltspflichtige-muessen-einkommen-im-zweifel-optimieren_166_334248.html

Ähnlich verhält es sich bei weiteren familiengebundenen Zuschlägen. Diese sind zumindest hälftig zu berücksichtigen bzw voll je nach Zuordnung (Zuschläge für Unterhaltspflichtige Kinder) siehe auch ähnliche Urteile.

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/neuer-ehegatte-neues-kind-und-der-unterhalt-fuer-die-ex-377458

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#pro

Außerdem ist nicht gesagt, dass er durch die Heirat so viel mehr verdient, dass er auch gleich um eine Stufe steigt. Dazu hat er durch die Heirat auch eine Unterhaltsberechtigte mehr. Das könnte sich daher hinsichtlich der Herauf- und Herabstufung wieder aufheben.

Wenn er im ÖDi ist, hat er nicht mal zwangsläufig mehr brutto, denn der Familienzuschlag "1 Kind" und "verheiratet + 1 Kind" sind gleich hoch.

LG

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Außer er ist Beamter, dann ist Zuschlag mit Kind höher.

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Das netto ist am Ende des Jahres immer gleich. Egal wer welche STK hat.
Entweder zahlt das paar steuern nach oder bekommt was wieder.

Achtung fiktives Beispiel mit ausgedachten, einfachen zahlen

Bsp
Er STK 4:. 3000 brutto = 1800 netto
Sie STK 4 3000 brutto = 1800 netto
Gesamt. = 3600 netto
Fiktiv zu viele steuern : 100 euro

Er STK 3. 3000 brutto =. 2200 netto
Sie STK 5. 3000 brutto. 1700 netto
Gesamt. = 3800 netto
Fiktiv zu wenig steuern: 100 euro

Im Mittel muss so viel versteuert werden, dass 3700 Eur netto bleiben.

Man bekommt nicht mehr geld durch STK Wechsel.
Das brutto ist immer gleich und daran wird gemessen

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Also.. ich habe scheiß erzählt... Zumindest bezüglich Unterhalt.
🙈

Da zählt tatsächlich das Netto.
Entsprechend würde ich als zahlender unter keinen Umständen die STK 3 nehmen.
Dann zahlt er mehr Unterhalt PLUS evtl Steuerrückzahlung... Das kanns ja auch nicht sein.

Andersrum ist es doch ungerecht wenn man die 5 nimmt, weniger zahlt und am Ende steuern wieder bekommt...

???? Ich vermute da gibt es entsprechende Lösungen ??? Gesetzliche???

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Unterhaltszahlungen können in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

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Danke an alle "Antworter" #winke

Ich denke, wir werden das einfach so lassen, denn auf die zwei drei Euro mehr kommt es ja nicht drauf an. Hauptsache man versteht sich und kümmert sich gemeinsam um das Kind :-)