Hallo kennt sich jemand mit der Besteuerung von gesetzlicher Rente und Pensionskasse aus??
Mein Mann und ich teilen und ein 2 Familienhaus mit meinen Eltern. Wir stehen alle zusammen im Mietvertrag.
Nun eröffnet mir mein Vater, dass er nicht weiß wie lange er seinen Anteil noch ausbringen kann weil er nicht weiß was mit der Besteuerung der Rente geschieht und wie viel er am Ende nachzahlen muss.
Mehr will er mir dazu nicht sagen...
Ich habe also angefangen Informationen zu sammeln... Seit Dezember 2017 ist er in Rente bekommt aufs Konto 1650€ gesetzliche Rente und 850 € Pensionskasse. Er ist verheiratet und meine Mutter arbeitet nicht und ist 63 Jahre alt Ich habe herausgefunden, dass sie ihre Konten in den miesen führen und einen Kredit von 400€ monatlich tilgen. Die Miete beträgt 790€ (alle Infos habe ich legal von meiner Mutter erhalten)
Nun fragt sich meine Mutter, was auf sie und meinen Vater zukommen wird. Denn das Finanzamt hat sich offenbar noch nicht bezüglich der Einkommenssteuererklärung gemeldet.
Kennt sich diesbezüglich jemand aus???
Für jede Information sind wir dankbar
Steuer und Rente
Das Finanzamt wird sich vorerst nicht melden, er ist von sich aus verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
1.650 x 12 = 19.800 Euro, davon sind, wenn er 2018 in Rente gegangen ist, 76% steuerpflichtig, also 15.048 Euro. Dazu kommen 850 x 12 = 10.200 Euro, bei denen schon Lohnsteuer einbehalten wird, hoffentlich nicht mit Steuerklasse 3. Das wären 25.048 Euro, von denen noch Werbungskostenpauschbeträge (102 Euro) Sonderausgaben (zB Versicherungen), außergewöhnliche Belastung (zB Arztkosten) und haushaltsnahe Dienstleistungen in Abzug gebracht werden können. Der Grundfreibetrag beträgt für Ehegatten in 2018 18.000 Euro. Je nach dem, was als zu versteuerndes Einkommen übrig bleibt und unter der Berücksichtigung von 4.750 Euro steuerfreien Einkünften (Progression), und bereits gezahlter Lohnsteuer, kommen die Nachzahlungen zustande. Am Beispiel von 25.000 Euro: dort läge die Gesamtsteuer bei 1334 Euro, von der die bereits gezahlte Lohnsteuer in Abzug gebracht würde. Für das aktuelle Jahr würden dann auch Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden (im Quartal je 1/4 der Nachzahlung).
Könnt ihr nicht einfach mal zusammen alle Daten als Steuererklärung in Elster erfassen? Das Programm rechnet die zu erwartende Steuer ja aus. Wichtig ist, dass ER verpflichtet ist, etwas zu tun und er keine Aufforderung vom Finanzamt erwarten sollte. Gibt er die Steuererklärung 2018 nicht bis zum 31.07.19 ab (ohne Steuerberater), werden mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag oder mehr fällig. Es wäre also ratsam keine Vogel-Strauss-Taktik zu fahren.
LG
Danke, ich habe in meinem Bekanntenkreis jemanden gefunden der meinem Vater helfen wird
Trotzdem vielen Dank
Gesetzliche Rente:
Zunächst musst Du die Bruttorente wissen. Du müsstest entweder den Rentenbescheid wissen oder die Zahlung 1650 hochrechnen auf die Bruttorente. Krankenversicherungsbeiträge wird abgezogen, wenn er gesetzlich krankenversichert ist, ansonsten verhält er einen Zuschuss. Und den Beitrag zur Pflegeversicherung muss hochgerechnet werden.
Am 1.7. erhalten die Rentner meist eine Rentenerhöhung.
Bruttorente z.B. 1700 x 12 Monate = 20.400
Davon ist ein Freibetrag abzuziehen. Dieser Freibetrag wird im ersten Jahr mit ganzjährigem Rentenbezug ermittelt und festgeschrieben.
Rentenbeginn 2017: Besteuerungsanteil 74%
2018: erstes vollständiges Jahr mit Rentenbezug
Bruttorente 2018 20.400 €
Besteuerungsanteil 74% = 15.096€
Steuerfreier Anteil festgeschrieben 5.304€
Jede Rentenerhöhung ab 2019 ist zu 100% steuerpflichtig.
Besteuerung 2018: 20.400 ./. 5.304 = 15.096 ./. Werbungskostenpauschale 102€ = 14.994€
Pensionsrente
Bruttorente muss ermittelt werden
Bruttorente * 12 Monate
./. Versorgungsfreibetrag 20,8% von den Versorgungsbezügen max 1560€
./. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 468
./. Werbungskostenpauschale 102€
= Zu versteuernde Rente
Beide Renten werden dann addiert, dann können noch Vorsorgeaufwendungen, Spenden, gezahlte Kirchensteuer abgezogen werden. Wenn das zu versteuernde Einkommen unter 18.000 € liegt, wird nichts besteuert.
Stimmt, da steht ja "aufs Konto" 🤦♀️ Da hast du natürlich Recht.
LG